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Strategie gegen Clankriminalität?

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Die AfD-Fraktion im Bundestag sieht „eine zunehmende Gefährdungslage“ durch kriminelle Clans und will daher konsequenter gegen derartige Strukturen vorgehen. In einem Antrag (19/11121), über den der Bundestag heute erstmals beraten wird, fordert die Fraktion daher, dass sowohl Polizeibehörden als auch die Verfassungsschutzämter des Bundes und der Länder Informationen über Strukturen und Tätigkeiten krimineller Clanfamilien sammeln sollen und daraufhin eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Clankriminalität unter Federführung des Bundeskriminalamts erarbeitet wird.

In dem Antrag der Fraktion heißt es, kriminelle Clans würden „Deutschland geradezu als Beute“ betrachten, das Problem sei aber von Politik und Behörden „jahrzehntelang weitgehend ignoriert“ worden. Die Clans betrieben Schutzgelderpressung, Menschenhandel, Waffen- und Drogenhandel, Zwangsprostitution, sie würden Raubüberfälle, Betrug, Steuerhinterziehungen, Körperverletzungen und Morde begehen. Sie versuchten, „den Rechtsstaat im Kern zu untergraben“. Die heutigen Clanstrukturen seien aus der „vergangenen, ungesteuerten Migrationsbewegung hervorgegangen“ und hätten sich durch die jüngste „millionenfache Migration aus Orient und Afrika seit 2015 dramatisch vergrößern“ können. Der Hauptgrund für die aktuelle Unfähigkeit zur Lösung des Problems liege in der „Unwissenheit der Bundesregierung“ über den personellen Umfang, die regionale Verteilung und den Migrationshintergrund der kriminellen Clanfamilien.

Die Regierung soll deshalb Statistiken über Personenumfang und kriminelles Verhalten von Clanmitgliedern erstellen, im Rahmen eines ausführlichen eigenständigen Bundeslagebilds. Zudem sollen die Zusammenarbeit mit ausländischen Polizeibehörden intensiviert und Informationen in den relevanten polizeilichen Datenbanken erfasst werden. Beim Bundeskriminalamt (BKA) soll eine Ermittlungsgruppe eingerichtet werden, zur „Feststellung der echten Identität von angeblich staatenlosen kriminellen Mitgliedern von Clanfamilien“, zudem soll es ein anonymes Hinweissystem auf Straftaten geben. Notare sollen nach dem Willen der AfD künftig durch gesetzliche Regelungen dazu verpflichtet werden, Verdachtsfälle von Geldwäsche an die Strafverfolgungsbehörden zu melden; gleichzeitig soll geregelt werden, wie aus Vermögensabschöpfung stammende Mittel für die Finanzierung der Strafverfolgung und Opferentschädigung verwendet werden können.

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