Seccrest gegen jeden Anstand

Natürlich darf man uns vor Gericht zitieren, dafür haben wir eine ladungsfähige Anschrift, unter der man uns erreichen kann.

Wir mögen es immer, wenn man sich in der Sache dann sachlich und fachlich auseinandersetzt, denn aus so mancher Auseinandersetzung können wir und haben wir auch immer etwas gelernt. Ja, so manche Diskussion mit gegnerischen Anwälten hat uns zum Überlegen aber auch zum Besserwerden angeregt.

Das gelingt uns leider mit der Klage des Unternehmens SECCREST aus München nicht, ja hier wollen wir sogar den Weg zur Anwaltskammer gehen. Warum?

Nun, ganz einfach, das Unternehmen hatte über die dubiose Anwaltskanzlei aus München einen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung in Bezug auf Aussagen in einem Artikel aus dem Juli 2022 beantragt. Hierzu hatte uns das Unternehmen durch eben diese dubiose Rechtsanwaltskanzlei abmahnen lassen.

Natürlich bekommt jeder Rechtsanwalt, unmittelbar nach Erhalt einer solchen Abmahnung eine Mail von uns, in dem wir dann den Erhalt der Abmahnung ja bestätigen und darauf hinweisen, dass man sich mit zukünftigem Schriftwechsel dann direkt an unseren beauftragten Rechtsanwalt wenden möge. Das war auch hier so.

Ein im Presse- und Medienrecht bekanntes BGH Urteil besagt jedoch, dass der Antragsteller dann, beim Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, den gesamten Schriftverkehr vorlegen muss. Seriöse Rechtsanwälte tun das dann auch immer.

Dies blieb hier zunächst wohl aus, denn – so unser Kenntnisstand – hat man dem Landgericht München erst dann unsere Rückantwort auf die an uns gerichtete Abmahnung vorgelegt, als das Gericht sich dazu beim Antragsteller erkundigt hat.

Unglaublich, wie man sich hier möglicherweise versucht hat, eine einstweilige Verfügung zu erschleichen. Meine Damen und Herren Rechtsanwälte das macht man nicht. Wir werden das so nicht hinnehmen und die Rechtsanwaltskammer in München über den Vorgang informieren.

Zudem hat sich unser beauftragter Rechtsanwalt nun einmal mit der Klage auseinandergesetzt, mit der Begründung, wird dazu dann natürlich nun kurzfristig Stellung beziehen.

Wir können alle Aussagen innerhalb des Artikels natürlich zweifelsfrei belegen. Wir gehen davon aus, dass dies auch das Landgericht München überzeugen wird. Ein Termin zur Verhandlung wurde nun auf den 9. Februar 2023 bestimmt. Natürlich werden wir über den Prozess berichten, egal wie dieser auch ausgehen mag.

 

 

 

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