Öffentliche Zustellung der Anhörung vor Untersagung Euro Finance Group

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Öffentliches Angebot von angeblichen Aktien der „Porsche AG“ nach § 2 Nr. 1
Wertpapierprospektgesetz i. V. m. Artikel 2 lit. a) der Verordnung (EU) 2017/​1129 i. V. m. Artikel
4 Abs. 1 Nr. 44 der Richtlinie 2014/​65/​EU durch die Euro Finance Group
vom 25. Januar 2023

Gemäß § 4h Abs. 2 und 3 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG) wird die Verfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gegenüber der

Euro Finance Group
-z. Hd. Geschäftsführendes Organ-
99 Wall Street
NY 10005 New York
Vereinigte Staaten von Amerika

öffentlich zugestellt.

Die öffentliche Bekanntmachung der Anhörung vor Untersagung erfolgt nach § 4h Abs. 2 und 3 FinDAG im Bundesanzeiger, da kein Zustellungsbevollmächtigter im Inland benannt und die Geschäftsadresse der Euro Finance Group, 99 Wall Street, NY 1005 New York, USA postalisch nicht zu erreichen ist.

Die Anhörung gilt gemäß § 4h Absatz 2 Satz 1 FinDAG am Tage nach der Bekanntmachung als zugestellt.

Ich weise darauf hin, dass die öffentliche Zustellung der Anhörung vor Untersagung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Das Schreiben vom 10.10.2022 mit dem Geschäftszeichen WA 31-Wp 7111/​00017#00018-2022 kann bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt am Main, abgeholt oder eingesehen werden.

 

Frankfurt am Main, den 25. Januar 2023

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Im Auftrag

Höhlein

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