Reich. berühmt, abkassiert? Lorrainie Media GmbH

Den monatlichen Verdienst durch kleine Einsätze als Komparse oder das Taschengeld durch Jobs als Model aufbessern? Das klingt verlockend. Daher reagieren immer wieder Verbraucher auf die Einladung der Lorraine Media Gmbh zum kostenlosen Casting, das in Hotels stattfindet.

„Wer sich nicht zeigt, wird nicht gesehen“

Vor Ort kommt dann die Überraschung. Bevor Fotoaufnahmen der Castingteilnehmer gemacht werden, sollen diese einen Werbe- und Anzeigenauftrag für die Veröffentlichung einer Foto-Chiffreanzeige in der Internetzeitung „Models Week“ mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr unterschreiben. Das Motto von „Models Week“: Wer sich nicht zeigt, wird nicht gesehen. Angehende Models sollen auf dem Portal von Agenturen, Modelscouts oder Fotografen entdeckt werden können. Kostenpunkt: zwischen 298 Euro und 498 Euro.

Ganz schön viel Geld dafür, dass man ja eigentlich selbst etwas dazu verdienen wollte. Auch Frau G. zögerte daher, den Jahresvertrag für 498 Euro zu unterschreiben. Frau G. unterschrieb und wurde im Anschluss – ein wenig gepudert und mit Lidschatten und Lipgloss versehen − aus mehreren Positionen fotografiert. Zeitaufwand insgesamt: rund 10 Minuten.

Raus aus dem Vertrag? Nur mit Wertersatz!

Wieder zu Hause ließ sich Frau G. die Sache noch einmal durch den Kopf gehen und entschied sich gegen den Vertrag. Kein Problem, dachte sie und widerrief am nächsten Tag den Vertrag. Damit sollte die Angelegenheit erledigt sein.

Aber es kam anders. Eine Woche später erhielt sie Post von der Lorraine Media GmbH. Die Firma empfahl ihr, den Widerruf zurückzunehmen, denn wenn sie an diesem festhielte, müsse ein Wertersatz in Höhe von 448,20 Euro geltend gemacht werden. Schließlich seien ja bereits durch die Fotosession erhebliche Kosten entstanden.

Wie wir die Sache sehen

Ein Wertersatzanspruch besteht unserer Ansicht nach nicht. Vertraglich vereinbart ist die Veröffentlichung einer Foto-Chiffreanzeige in der Internetzeitung „Models Week“ für die Dauer eines Jahres. Bei den vermeintlichen Aufwendungen des Unternehmens handelt es sich daher lediglich um Vorbereitungsarbeiten, die nicht ersatzfähig sind. Unabhängig davon dürften die für die Fotosession aufgewandten Kosten nicht mehr als 50 Euro betragen. Die Schreiben, in denen das Unternehmen 90 Prozent des vertraglichen Entgelts als Wertersatz fordert, könnten viele Verbraucher zur Rücknahme ihres gesetzlich verankerten Widerrufsrechts veranlassen.

Wir haben die Lorraine Media GmbH daher aufgefordert, Verbrauchern nicht mehr die Rücknahme ihres Widerrufs zu empfehlen. Das Unternehmen war hierzu nicht bereit, so dass wir Klage beim Landgericht Berlin eingereicht haben. Erst im Berufungsverfahren vor dem Kammergericht knickte das Unternehmen ein und erkannte unseren Anspruch an. Empfiehlt Lorrainie Media Verbrauchern weiterhin die Rücknahme des Widerrufs, so wird nun ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro fällig. Informieren Sie uns, wenn das bei Ihnen der Fall sein sollte.

Unsere Tipps

  • Lassen Sie sich durch die Schreiben der Lorraine Media GmbH nicht zur Rücknahme Ihres Widerrufs drängen. Widersprechen Sie der Forderung nachweisbar, also am besten schriftlich per Einschreiben.
  • Grundsätzlich gilt: Verlangt eine Agentur Geld, bevor ein Auftrag zustande gekommen ist, lehnen Sie ab. Seriöse Casting-Agenturen verlangen keine Bezahlung vorab. Erst, wenn es zu einer erfolgreichen Vermittlung kommt, wird eine Provision fällig.
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Agentur, wenn Sie zu einem Casting gehen. Handelt es sich um ein unseriöses Unternehmen, finden sich im Internet häufig Erfahrungsberichte von anderen Betroffenen.
  • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und fordern Sie eine Bedenkzeit, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben.

Übrigens: Selbst nach Ablauf der Widerrufsfrist können Sie hoffen, nicht die gesamte Vergütung zahlen zu müssen. So hielt das Amtsgericht Bremen (Urteil vom 27. Januar 2017, Az. 16 C 282/16) den von der Lorraine Media GmbH geltend gemachten Vergütungsanspruch in Höhe von knapp 600 Euro für sittenwidrig. Der betroffene Verbraucher musste lediglich 50 Euro für die von dem Unternehmen gefertigten Fotos zahlen.

Quelle: VZHH

6 Comments

  1. Sina Seibot Samstag, 31.08.2019 at 20:07 - Reply

    Unmöglich diese Castings!

    Alles hier nachzulesen, das Spiel ist aus, RTL hat abgegraßt:
    https://www.focus.de/regional/hamburg/hamburg-casting-flop-bei-dsds-aus-fuer-tv-show-bohlen-spricht-klartext-und-ist-wuetend_id_11065586.html

    ………. in die Freakshow oder Zoo. Viele unterdurchschnittlich talentierte Witzfiguren müssen sich von einer fragwürdigen Jury zum Affen machen lassen mit dem Ziel kostspielige Telefonanrufe zu generieren. Es spricht gegen die Anrufer dass auf so einen Mist immer noch Leute reinfallen. Weiter kommen die, die man medial besser ausschlachten und melken kann….. und das bestimmt Dieter und Co.

    Zitat:

    „Es ist wie ein absoluter Nullpunkt, irgendwann geht es nicht mehr tiefer. Selbiges gilt für das Niveau von DSDS, nur das hier der absolute Tiefpunkt längst erreicht ist. Die bisherigen „Superstars“ haben bis auf wenige Ausnahmen bestenfalls Baumarkt-Niveau erreicht und es erstaunt immer wieder, dass es noch Leute gibt, die sich diesen Schrott anschauen.“

    „Dann las ich u.A., das Bohlen eine derartige Masse an Followern hat, und zweifele weiter. „Gebt dem Volk Brot und Spiele“. Das mit dem Brot ist ja ok, aber die diversen „Spiele“, mit denen die TV- Branche inzwischen versucht, das Volk mehr und mehr zu verblöden, ist fast kriminell…“

  2. Ryk F. Montag, 19.08.2019 at 21:03 - Reply

    Mein Sohn ist auch beim Casting gewesen. Hab es ihm gleich gesagt die ganze Castingwelle ist schon zu Ende, es waren kaum Leute die fetten Jahre sind schon lange vorbei. Langweilig und sehr ruhig, er sollte besser zum Sportcasting gehen hat man ihm gesagt, da casten sie wieder zusammen für RTL II. RTL & Konsorten haben schon alles abgezockt, die Hallen sind leer, Dieter hat die Taschen voll und lacht sich kaputt, schreibt sogar die Presse:

    https://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-stadt_artikel,-kaum-teilnehmer-bei-bremer-dsdscasting-_arid,1851334.html

  3. Brigitte Donnerstag, 27.06.2019 at 11:17 - Reply

    Ich habe heute , trotz Widerspruch ein Mahnbescheid in Höhe von 682,42 Euro erhalten. Was soll ich machen?

  4. Christina Röller Montag, 04.03.2019 at 10:41 - Reply

    Guten Morgen.
    So wie von ihnen beschrieben verlangt diese so genannte Firma von mir 600 € + Gerichtskosten, da ich bis jetzt nicht bezahlt habe , für Bilder die wahrscheinlich nicht mal existieren. Die wollen nur Geld sehen, Bilder bekomme ich nicht zugeschickt. Was ich für diesen Betrag glaube ich verlangen kann.
    Hatte Ratenzahlung vereinbart,jetzt wollen die alles auf einmal haben. Soll bis 08.03. bezahlen. Wie soll ich vorgehen? Über eine schnelle Antwort würde ich mich freuen. Dankeschön im Vorraus. LG Christina

    • iracema22@hotmail.de Donnerstag, 16.05.2019 at 19:49 - Reply

      Hey Christina,werf die Briefe einfach weg, und tu so als ob nicht s wäre, bleib glücklich. Agenturen die so vor sich gehen, verdienen keine Beachtung. Habe das gleiche wie du erlebt und habe nicht s überwiesen :-) solange deine Bankdaten nicht angegeben wurden, was du nicht getan hast, und sie kein Geld abheben, ist alles safe. Bleib cool und werf s weg, ganz einfach, so habe ich s gemacht und viele andere auch.

    • Anna Montag, 05.10.2020 at 20:52 - Reply

      Ich wollte Sie fragen wie es mit der Zahlung abgelaufen ist? Haben Sie alles bezahlt oder wie empfohlen einfach ignoriert ?

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