Was soll das Herumjammern, meine Damen und Herren von Project? Sie stehen doch in der Verantwortung dafür, dass mit dem Fonds alles schiefgelaufen ist.
Ja, und ich bin der gleichen Meinung: Man sollte alle Vermittler und Vorstände gerichtlich zur Rechenschaft ziehen. Denn jeder Vermittler, der seine Kunden nicht ordnungsgemäß beraten hat, muss gegebenenfalls mit einer gerichtlichen Entscheidung leben.
Dass man dafür in Deutschland einen Rechtsanwalt benötigt, dürfte allgemein bekannt sein. Also was soll das ganze Herumgejammere? Oder haben Sie vielleicht Angst davor, verklagt zu werden?
Wer über Jahre hinweg Anlegergelder eingesammelt hat, sollte sich heute nicht darüber beschweren, wenn geschädigte Anleger ihre Ansprüche prüfen lassen und gegebenenfalls gerichtlich durchsetzen wollen. Genau dafür gibt es Gerichte und genau dafür gibt es das Rechtssystem.
Am Ende entscheidet ohnehin nicht die Interessengemeinschaft, nicht die Presse und auch nicht irgendein Vermittler, sondern ein unabhängiges Gericht. Wer überzeugt ist, korrekt gehandelt zu haben, sollte einer gerichtlichen Überprüfung gelassen entgegensehen.
Wer hingegen bereits bei der bloßen Ankündigung möglicher Klagen nervös wird, der sollte sich vielleicht die Frage stellen, warum das eigentlich so ist.
Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen die Investmentgesellschaft wurde von Kanzleien im Namen einzelner Anleger die Herausgabe aller Daten von allen Mitgesellschaftern (Name, Anschrift/Kontaktdaten und Beteiligungshöhe) gefordert, um mit diesen in Kontakt treten zu können. Von der Geschäftsführung der Investmentgesellschaft wurde die Herausgabe dieser sensiblen Daten mit Verweis auf die gesellschaftsvertraglichen Regelungen sowie datenschutzrechtlichen Aspekten verweigert, weshalb von den Kanzleien in der Folge eine Auskunftsklage auf Herausgabe der Gesellschafterdaten eingereicht wurde.
Zwischenzeitlich wurde die Investmentgesellschaft vom zuständigen Gericht vor dem Hintergrund der aktuellen BGH-Rechtsprechung rechtskräftig zur Herausgabe der Gesellschafterdaten verurteilt. Diesem Urteil muss die Gesellschaft nunmehr Folge leisten und deshalb wurden am 28.05.2026 die eingeforderten Daten an die klagende Rechtsanwaltskanzlei übermittelt.
Aufgrund der allgemeinen Erfahrungen in gleich gelagerten Sachverhalten bei diversen anderen Fondsinitiatoren und -gesellschaften ist davon auszugehen, dass die Kanzleien in Kürze mit der – im Übrigen standesrechtlich unzulässigen – Zielsetzung zur Mandantenakquise mit Ihnen in Kontakt treten werden. Hierüber wollen wir Sie hiermit proaktiv informieren.
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Mit freundlichen Grüßen Ihre Kapitalverwaltungsgesellschaft |
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