Der juristische Streit um den umstrittenen Ballsaal von US-Präsident Donald Trump am Weißen Haus spitzt sich weiter zu. Vor einem Berufungsgericht in Washington wurde am Freitag intensiv darüber diskutiert, ob Trump überhaupt die Befugnis besitzt, das Großprojekt ohne ausdrückliche Zustimmung des Kongresses umzusetzen.
Obwohl die Bauarbeiten bereits weit fortgeschritten sind und auf dem Gelände des vollständig abgerissenen Ostflügels inzwischen sichtbare Gebäudeteile entstehen, zweifeln mehrere Richter offen an der rechtlichen Grundlage des Vorhabens.
Richter stellen Grundsatzfrage
Im Zentrum der Verhandlung stand die Frage, ob ein Präsident ein derart umfangreiches Bauprojekt auf Bundesgelände allein anordnen darf. Die Regierung argumentierte, dass verschiedene bestehende Gesetze ausreichend Spielraum für die Arbeiten bieten würden.
Mehrere Richter zeigten sich jedoch skeptisch. Insbesondere Richter Bradley Garcia stellte infrage, ob Vorschriften zur Instandhaltung des Weißen Hauses oder allgemeine Befugnisse des National Park Service tatsächlich als Rechtsgrundlage für den Abriss des Ostflügels und den Neubau eines fast 90.000 Quadratfuß großen Ballsaals dienen können.
Nach seiner Auffassung spreche vieles dafür, dass ein solches Projekt ausdrücklich vom Kongress genehmigt werden müsste.
Justizministerium: Kein Gericht könnte den Bau stoppen
Für besondere Aufmerksamkeit sorgte die Argumentation des Justizministeriums. Regierungsanwalt Yaakov Roth erklärte vor Gericht, dass selbst im Fall einer Niederlage der Regierung letztlich kein Gericht die Befugnis hätte, den inzwischen laufenden Bau rückgängig zu machen.
Richterin Patricia Millett reagierte darauf mit scharfen Nachfragen. Sie wollte wissen, ab welchem Zeitpunkt ein Projekt faktisch unumkehrbar werde und ob Gerichte überhaupt noch eingreifen könnten, wenn die Regierung einfach schnell genug Tatsachen schaffe.
Die Antwort des Regierungsvertreters fiel bemerkenswert aus: Selbst bei einem rechtswidrigen Vorgehen sehe er nur den Kongress, nicht aber die Gerichte in der Lage, das Projekt zu stoppen.
Kritik an der „Move fast and break things“-Strategie
Millett kritisierte dabei indirekt eine Strategie, die sie sinngemäß als „erst bauen, dann Fakten schaffen“ beschrieb. Nach Ansicht der Kläger würde die Regierung dadurch gerichtliche Überprüfungen praktisch ins Leere laufen lassen.
Als Beispiel führte die Richterin sogar hypothetisch die Freiheitsstatue an und fragte, ob Bürger keine Möglichkeit hätten zu klagen, wenn die Regierung ein historisches Wahrzeichen einfach abreißen würde. Der Regierungsvertreter räumte ein, dass dies nach seiner Rechtsauffassung tatsächlich schwierig wäre.
Historischer Präzedenzfall
Die Denkmalschutzorganisation National Trust for Historic Preservation, die gegen das Projekt klagt, berief sich dagegen auf das Grundprinzip der Gewaltenteilung. Die Gerichte seien gerade dafür da, staatliches Handeln auf seine Rechtmäßigkeit zu überprüfen.
Der Anwalt der Kläger verwies dabei auf das berühmte Urteil „Marbury v. Madison“ aus dem Jahr 1803, das die richterliche Kontrolle staatlicher Entscheidungen in den USA begründete.
Bauarbeiten laufen weiter
Während die juristische Auseinandersetzung andauert, gehen die Bauarbeiten am Weißen Haus unverändert weiter. Das Berufungsgericht hatte bereits im Frühjahr eine Entscheidung eines Bundesrichters vorläufig ausgesetzt und damit den Weg für die Fortsetzung der Arbeiten freigemacht.
Eine endgültige Entscheidung steht noch aus. Die kritischen Fragen mehrerer Richter lassen jedoch erkennen, dass Trumps Ballsaal-Projekt weiterhin auf wackligem rechtlichem Fundament stehen könnte. Sollte das Gericht letztlich gegen die Regierung entscheiden, dürfte der Fall mit hoher Wahrscheinlichkeit vor dem Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten landen.
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