PIM Gold beantwortet uns die von uns gestellte Presseanfrage

Zu Fragen 1. und 3. „Auffallend an der Bilanz ist das stark verminderte Eigenkapital in der Bilanz. Welche Ursachen hat das? Schaut man sich die Bilanz genauer an, dann haben Sie im Jahre 2015 keinen Gewinn, sondern einen Verlust erwirtschaftet. Ist das richtig?“
Antwort: Es ist richtig, dass die Gesellschaft im Wirtschaftsjahr 2015 einen Verlust realisiert hat. Somit hat sich das Eigenkapital zum 31.12.2015 entsprechend vermindert.

Frage 2.: „Auffällig auch der hohe Anstieg an Verbindlichkeiten innerhalb eines Jahres. Worauf ist dies zurückzuführen?“
Antwort: Der Anstieg ist bedingt durch die Einführung eines neuen Produktes, welches in 2015 erstmals der erfolgreich am Markt platziert werden konnte. Bei diesem Produkt erfolgt ein Teil der Goldlieferung vertragsgemäß erst nach Ablauf eines Zeitraumes von 13 Monaten. Bilanziell ist diese Auslieferungsverpflichtung als Verbindlichkeit zu passivieren.

Durch die Vielzahl der abgeschlossenen Verträge mit entsprechendem Umsatzvolumen ist auch die Summe der zu bilanzierenden Auslieferungsverpflichtungen entsprechend hoch. Da dieses Produkt erstmals in 2015 vertrieben wurde, kann die Höhe der Verbindlichkeiten zum 31.12.2014 nicht als Vergleichsbasis herangezogen werden, weil es das Produkt im Jahr
2014 noch nicht gab.

Frage 4: „Warum schuldet der Gesellschafter dem Unternehmen fast 0,5 Mio. Euro?“

Antwort: Es handelt sich um ein Gesellschafterdarlehen, welches bereits in früheren Jahren ausgereicht wurde, in welchem die Gesellschaft Gewinne erzielt hatte. Das Darlehen wurde über die Laufzeit mit 5 % verzinst und inzwischen vollständig zurückgezahlt und besteht zum Bilanzstichtag 31.12.2017 nicht mehr.

Die Frage 5. ist damit ebenfalls beantwortet.

Frage 6: „Sie haben von mehreren EVs erzählt. Eine einstweilige Verfügung selber besagt nichts. Die bekommt man relativ schnell. Wie sind diese Verfahren in der Hauptsache ausgegangen, oder stehen die Termine dazu noch an?“

Antwort: Diese Aussage ist sicher zutreffend. Einstweilige Verfügungsverfahren sollen als Eilverfahren naturgemäß regelmäßig eine vorläufige Regelung des Verfahrensgegenstandes bis zu einer endgültigen Entscheidung in einem Hauptsacheverfahren regelmäßig Jahre später treffen. Die verfahrensmäßige Involvierung beider Seiten ist weiterhin in Entwicklung begriffen. Allerdings hat zwischenzeitlich auch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Auffassung unserer Mandantschaft in einer für das einstweilige Verfügungsverfahren endgültigen Entscheidung zu dem Aktenzeichen 6 U 115/17 mit Urteil vom 10.11.2017 entschieden.

Die Gegenseite hat teilweise die erlassenen einstweiligen Verfügungen durch Abschlusserklärung als endgültig anerkannt, teilweise ist sie durch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main erneut und damit letztinstanzlich verurteilt worden. Unsere Mandantin betrachtet dies als Erfolg, da die Gegenseite faktisch das gesamte Vorwurfsmaterial mit einem Umfang von mehreren hundert Seiten in das Verfahren als Entscheidungsgrundlage
für das Oberlandesgericht eingeführt hatte. Es ist daher der Gegenseite nach wie vor verboten, wesentliche Kernvorwürfe ihrer Unterstellungen weiter öffentlich zu verbreiten. Aus Sicht des Unterzeichners dürfte der Reigen der laufenden Untersagungsverfahren der Hauptgrund dafür sein, dass die Vorwürfe in unveränderter Form seit einiger Zeit anonym und teilweise unter Angabe falscher Identitäten versandt werden.

Frage Nr. 7: „Worauf führen Sie die permanente anonyme negative Kampagne gegen das Unternehmen PIM zurück?“

Antwort: Die Gründe für diese negative Kampagne liegen nach Auffassung unserer Mandantin namentlich in den geplanten Geschäftsaktivitäten eines ehemaligen Mitarbeiters der PIM begründet. Ein vormaliger Mitarbeiter hat das Unternehmen verlassen und ein in weiten Teilen identisch gruppiertes Geschäftskonzept zu Beginn dieses Jahres auf den Markt gebracht. Nachdem es ihm augenscheinlich nicht möglich war, adäquate
Geschäftsvolumina zu entwickeln hatte er die Absicht, auf das bestehende Vertriebsnetz unserer Mandantin zuzugreifen. Dies war ihm jedoch infolge der vertraglichen Exklusivitätsbindung der Mitarbeiter unserer Mandantin nicht ohne weiteres möglich. Es erfolgten im ersten Halbjahr 2017 dann mündliche wie schriftliche Erpressungsversuche von dieser Seite. Es wurde erwartet, dass man die angebundenen Geschäftspartner von der
Exklusivität befreit und sie auch dem neuen Unternehmen zur freien Verfügung stellen sollte.

Für den Fall der Weigerung wurde schriftlich wie mündlich angedroht, unserer Mandantin durch entsprechende negative Pressekampagnen den größtmöglichen Schaden zuzufügen. Nach der Weigerung unserer Mandantin kam es zunächst von Seiten derselben Personen unter Nennung von Klarnamen zu genau solchen Erpressungsversuchen. Nachdem von Seiten unserer Mandantin entsprechende Strafanzeigen erstattet und auch einstweilige Rechtsschutzverfahren eingeleitet worden waren, verlagert sich die im Kern nach wie vor identische Verleumdungskampagne in den anonymen Bereich. Seither wird mit großer krimineller Energie und Fleiß alles unternommen, die immer wieder gleichen Vorwürfe als Beobachtung von verschiedener Seite darzustellen und namentlich bei aktiven wie ehemaligen Vertriebsmitarbeitern unserer Mandantin den Eindruck eines kriminellen Unternehmens zu erwecken. Diese werden dann animiert, ihre Anleger bei unserer Mandantin abzuziehen und zu dem neuen Unternehmen zu verlagern. Die Klärung dieser Vorgänge dauert weiter an.“

Frage 8: „Sie kennen die Zusagen der PIM an die Kunden, die Geldeingänge usw. als GF mit am besten im Unternehmen. Können Sie ehrlichen Gewissens sagen, „bei uns ist alles in Ordnung, so wie es sein soll“?“

Antwort: Unsere Mandantin ist nicht zuletzt in Anbetracht des Marktumfeldes und einiger unseriöser Mitwettbewerber sehr stolz darauf, dass in der gesamten Firmengeschichte bislang kein einziger Kunde mit seinen ihm zustehenden Ansprüchen nicht befriedigt wurde. Die PIM war, ist und wird auch in Zukunft in der Lage sein, ihren Verpflichtungen gegenüber den Kunden aus den bestehenden Vertragsverhältnissen nachzukommen.

Frage 9. + 10. Fragen zur Einschaltung eines Wirtschaftsprüfers

Antwort: In den im Internet veröffentlichten anonymen Vorwürfen wird stets der Eindruck erweckt, die PIM werde gegenwärtig von abhängigen oder sonst beeinflussbaren Berufsträger der steuerberatenden Berufe betreut. Dies dürfte in dieser Form sicherlich nicht zutreffend sein. Sowohl Steuerberater als auch Wirtschaftsprüfer unterliegen in Deutschland äußerst strengen berufsrechtlichen Regelungen und einer sehr straffen Führungsaufsicht durch ihre jeweiligen Kammern als Aufsichtsbehörden. Speziell der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer dürfte als einer der am stärksten überwachten Berufe in Deutschland überhaupt gelten. Es stellt sich damit entgegen der Meinung des Boulevards nicht die Frage nach der Namhaftigkeit des Wirtschaftsprüfers, sondern vielmehr nach der Gründlichkeit.

Auch große Namen in der Wirtschaftsprüferszene haben sich in der Vergangenheit im Kapitalanlagebereich nicht eben rühmlich hervorgetan. Als Beispiel sei etwa der Vorgang der BWF-Stiftung in Berlin genannt, bei welchem immerhin zwei der vier größten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Deutschlands für Kontrollaufgaben mit zuständig waren. Dennoch ist niemandem das eigentliche Geschäftsverhalten der dortigen Geschäftsträger aufgefallen. Nachdem die PIM aufgrund ihres Bilanzvolumens ab dem Geschäftsjahr 2016 als mittelgroße Kapitalgesellschaft handelsrechtlich angesehen werden muss, besteht ohnehin die gesetzliche Verpflichtung, Jahresabschlussarbeiten für diesen Zeitraum und danach durch ein Wirtschaftsprüfungs-unternehmen vornehmen zu lassen. Die Auswahl des Prüfungsunternehmens wird dabei nach bestem Wissen und Gewissen erfolgen. Es wird sich um ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen handeln, welches aufgrund seiner Größe und personellen Ausstattung logistisch in der Lage ist, den Umfang der Geschäftsvorfälle der PIM zu prüfen und zu bewerten. Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie um Verständnis, dass keine Werbung mit Namen zum gegenwärtigen Zeitpunkt erfolgen wird.

Abschließend möchten wir darauf hinweisen, dass diese Form von Verleumdungen im Internet auf anonymer Basis mit der Aufforderung zur Stellungnahme in den letzten Monaten augenscheinlich alleine dazu gedient hat, Material für Tatsachenverdrehungen in Form neuer anonymer Vorwürfe zu erhalten. Es wird daher um Verständnis gebeten, dass trotz der nicht unerheblichen Neugier auf interessierter Seite die zu klärenden Sachverhaltsmomente nicht in der Öffentlichkeit geklärt werden können und sollen. Zur Aufklärung sind in Deutschland nach wie vor und alleine die zuständigen staatlichen Ermittlungsbehörden berufen und nicht etwa geschäftliche Konkurrenten, die aus der Deckung anonymer Emailverteiler heraus ihre persönlichen geschäftlichen Interessen verfolgen. Die Ermittlungsbehörden sind bereits seit längerem aktiv und nach dem Eindruck des Unterzeichners auch dabei, den Sachverhalt einer gründlichen Überprüfung und Klärung zu unterziehen. Wir gehen davon aus, dass es den Ermittlungsbehörden auch gelingen wird, die für die Rufschädigung der PIM verantwortlichen Hintermänner zur Rechenschaft zu ziehen.

Wie jedoch leider sehr oft bei staatlichen Ermittlungsvorgängen wird dies deutlich längere Zeit in Anspruch nehmen, als es dem Informationsinteresse von Vermittlern und Vertrieben genehm ist, welche regelmäßig eher in Tageszeiträumen als in Zeiträumen von Monaten denken. Leider ist dies der Preis für die Einhaltung rechtsstaatlicher Verfahrensstrukturen. Während laufender Ermittlungen können und werden allerdings keine wesentlichen Details der Ermittlungsarbeiten kommuniziert werden. Wir bitten um Verständnis.

Die Presseanfrage wurde uns von der Kanzlei DÖNNEBRINK • HAUBER & PARTNER beantwortet. Wir sagen Danke dafür!

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