STil-eConcept UG (haftungsbeschränkt) – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – IF 5-QF 5010/00020#00005 (92489)
Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtÖffentliche Bekanntmachung einer Einstellungsanordnung vom 08.09.2026Gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) wird die Einstellungsanordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gegenüber der STil-eConcept UG (haftungsbeschränkt) durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung der Einstellungsanordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erfolgt nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 2 Satz 1 VwZG im Bundesanzeiger, da die STil-eConcept UG (haftungsbeschränkt) über keine zustellfähige Geschäftsanschrift verfügt und kein Bevollmächtigter benannt wurde. Die Einstellungsanordnung gilt gemäß § 10 Abs. 2 Satz 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Ich weise darauf hin, dass die Zustellung der Einstellungsanordnung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Die vollständige Einstellungsanordnung vom 08.09.2026 mit dem Geschäftszeichen IF 5-QF 5010/00020#00005 (92489) kann montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr von vertretungsberechtigten Organen der Gesellschaft bzw. empfangsbevollmächtigten Dritten gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, abgeholt oder eingesehen werden.
Bonn, den 08.09.2026 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Im Auftrag Müller |
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