Beim Amtsgericht Wiesbaden ist ein Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der my-valueshopping Germany GmbH anhängig. Das Gericht hat am 2. September 2026 um 17.30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Unternehmensvermögens angeordnet.
Das Verfahren wird unter der IN-Nummer 10 IN 416/26 geführt.
Wichtig ist die juristische Einordnung: Damit ist das Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet. Es handelt sich zunächst um ein Insolvenzantragsverfahren mit angeordneter vorläufiger Insolvenzverwaltung.
Nach dem Beschluss des Amtsgerichts Wiesbaden sind Verfügungen der my-valueshopping Germany GmbH nur noch wirksam, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter zustimmt.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller von Brandhoff Obermüller & Partner Rechtsanwälte mbB in Wiesbaden bestellt.
Auch Schuldner des Unternehmens werden ausdrücklich darauf hingewiesen, Zahlungen nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu leisten.
Die Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung dient dazu, das vorhandene Vermögen während der Prüfung des Insolvenzantrags zu sichern.
Im nächsten Schritt wird insbesondere geprüft, ob tatsächlich ein Insolvenzgrund vorliegt und ob die vorhandene Masse ausreicht, um ein Insolvenzverfahren zu eröffnen.
Erst mit einem späteren Eröffnungsbeschluss wäre von einem eröffneten Insolvenzverfahren zu sprechen.
Die my-valueshopping Germany GmbH hat ihren Sitz in Idstein und ist beim Amtsgericht Wiesbaden unter HRB 30314 eingetragen.
Für das aktuelle Insolvenzantragsverfahren ist dagegen die IN-Nummer 10 IN 416/26 entscheidend.
Gegen die Entscheidung ist grundsätzlich die sofortige Beschwerde möglich. Dafür gilt laut gerichtlicher Rechtsmittelbelehrung eine Notfrist von zwei Wochen.
Damit befindet sich die my-valueshopping Germany GmbH derzeit in einer wichtigen, aber noch vorläufigen Phase des Insolvenzverfahrens.
Stand jetzt gilt deshalb: Insolvenzantrag ja, vorläufige Insolvenzverwaltung ja – Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch nicht.
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