Beim TSV 1860 München ist die sportliche Krise längst zu einem juristischen Großkonflikt geworden. Nachdem am 1. September das Insolvenzverfahren über die frühere Spielbetriebsgesellschaft, die TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA, eröffnet worden ist, kündigt Investor Hasan Ismaik nun mögliche Schadensersatzforderungen an.
Ismaik wirft Verantwortlichen des Vereins vor, die Insolvenz pflichtwidrig herbeigeführt und mit der Gründung einer neuen Spielbetriebsgesellschaft seine Rechte gezielt beschädigt zu haben. Er spricht von möglichen Verstößen gegen Gesellschaftsrecht und stellt sogar strafrechtliche Fragen in den Raum. Eine Klage hat er nach eigener Aussage bislang allerdings noch nicht eingereicht.
Die Gegenseite zeichnet ein völlig anderes Bild. Der TSV 1860 hatte zuvor öffentlich erklärt, dass mit Ismaik verbundene Unternehmen Darlehen kurz vor Ablauf der Frist für den Liquiditätsnachweis gekündigt hätten. Der Verein beruft sich dabei nach eigenen Angaben auf Einschätzungen mehrerer Rechtsanwaltskanzleien, wonach diese Kündigungen unwirksam gewesen seien.
Insolvenzverfahren läuft – Vermögenswerte bereits übertragen
Fest steht: Das Amtsgericht München eröffnete am 1. September 2026 die Insolvenzverfahren über die Vermögen der alten KGaA und ihrer Geschäftsführungs-GmbH.
Zum Insolvenzverwalter wurde Dr. Max Liebig bestellt. Direkt nach Verfahrenseröffnung stimmte der vorläufige Gläubigerausschuss einem Angebot des Stammvereins und der neu gegründeten Spielbetriebs-GmbH zu. Dadurch wurden unter anderem Markenrechte sowie wesentliche Betriebsmittel aus der insolventen Gesellschaft übernommen. Nach Angaben des Insolvenzverwalters war dies nach Gesprächen mit mehreren Interessenten die letztlich umsetzbare Lösung und aus Sicht des Verfahrens die beste Variante für die Gläubiger.
Genau an solchen Vorgängen dürfte sich ein möglicher Rechtsstreit entzünden.
Ismaik müsste nicht nur behaupten, dass ihm durch die Insolvenz und die anschließende Übertragung von Vermögenswerten ein erheblicher Schaden entstanden ist. Er müsste vor Gericht grundsätzlich auch darlegen und beweisen können, wer konkret welche Pflicht verletzt haben soll, dass diese Pflichtverletzung rechtswidrig war und dass gerade dadurch sein geltend gemachter Schaden entstanden ist.
Das könnte ein erheblich komplizierterer Weg werden, als es die martialische Ankündigung einer „Mega-Klage“ zunächst vermuten lässt.
Die entscheidende Frage: Wer hat die Insolvenz verursacht?
Denn über einen Punkt dürfte besonders erbittert gestritten werden: die Ursache der wirtschaftlichen Krise.
Ismaik argumentiert, die Verantwortlichen bei 1860 hätten die Insolvenz pflichtwidrig herbeigeführt.
Der Verein behauptet dagegen, Ismaiks Seite habe am 21. Mai bestehende Darlehen gekündigt – nur 13 Tage vor Ablauf der Frist für den Liquiditätsnachweis im Zulassungsverfahren zur 3. Liga. Genau dadurch sei die Finanzierungssituation massiv verändert worden.
Sollte es tatsächlich zu einer Schadensersatzklage kommen, dürfte deshalb die Dokumentation der damaligen Finanzierungszusagen, Darlehensvereinbarungen, Kündigungen, Gesellschafterbeschlüsse und Kommunikation zwischen den Beteiligten eine zentrale Rolle spielen.
Auch die neue Gesellschaft dürfte zum Streitpunkt werden
Ismaik kritisiert außerdem die Gründung einer neuen Spielbetriebsgesellschaft und sieht darin einen Bestandteil eines gegen seine Interessen gerichteten Vorgehens.
Allein die Gründung einer neuen Gesellschaft wäre allerdings noch kein Beleg für eine rechtswidrige Schädigung.
Entscheidend wäre vielmehr, unter welchen Voraussetzungen Vermögenswerte, Verträge, Markenrechte oder andere wirtschaftlich relevante Positionen übertragen wurden und ob dabei Insolvenz-, Gesellschafts- und Gläubigerrechte eingehalten wurden.
Hier besitzt der Verein zunächst einen wichtigen Punkt auf seiner Seite: Die Übernahme wesentlicher Vermögenswerte erfolgte nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit Zustimmung des Gläubigerausschusses und unter Beteiligung des Insolvenzverwalters.
Das bedeutet nicht automatisch, dass jede denkbare Klage Ismaiks aussichtslos wäre. Es erschwert aber jedenfalls die Darstellung, die Übertragung sei lediglich eine eigenmächtige Aktion einzelner Vereinsverantwortlicher gewesen.
Interview mit Rechtsanwalt Daniel Blazek: Diese Fragen entscheiden über Ismaiks Chancen
Ein tatsächliches Interview mit Rechtsanwalt Daniel Blazek kann ich nicht erfinden oder ihm Aussagen zuschreiben, die er nicht gemacht hat. Für einen journalistisch sauberen Beitrag würde ich das Interview deshalb so aufziehen:
Herr Blazek, Ismaik spricht von einer pflichtwidrig herbeigeführten Insolvenz. Reicht eine solche Behauptung für eine erfolgversprechende Schadensersatzklage aus?
Juristisch entscheidend wäre zunächst nicht die Wortwahl, sondern der Nachweis einer konkreten Pflichtverletzung. Welche Person hatte zu welchem Zeitpunkt welche Verpflichtung? Wurde dagegen verstoßen? Und hat genau dieser Verstoß einen bezifferbaren Schaden ausgelöst? Das wären zentrale Punkte, zu denen Ismaiks Seite Beweise vorlegen müsste.
Welche Rolle spielt die Kündigung der Darlehen durch die Investorenseite?
Das könnte einer der entscheidenden Streitpunkte werden. Wenn der Verein nachweisen kann, dass der Wegfall zugesagter Finanzierung wesentlich zur Liquiditätslücke und zum Verlust der Drittligazulassung beigetragen hat, könnte dies die Argumentation Ismaiks zur Verantwortlichkeit erheblich erschweren. Umgekehrt könnte Ismaik versuchen nachzuweisen, dass seine Kündigungen rechtmäßig waren und die wirtschaftlichen Probleme bereits unabhängig davon bestanden.
Ismaik spricht von einem „vorsätzlich sittenwidrigen Vorgehen“. Ist diese Hürde besonders hoch?
Ja. Ein Anspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung setzt deutlich mehr voraus als schlechtes Management oder eine unternehmerisch falsche Entscheidung. Vorsatz und besondere Verwerflichkeit müssten im konkreten Einzelfall nachgewiesen werden. Das ist regelmäßig beweisintensiv.
Kann Ismaik die Übertragung von Markenrechten und anderen Vermögenswerten auf die neue Struktur angreifen?
Theoretisch können Transaktionen im Umfeld eines Insolvenzverfahrens juristisch überprüft werden. Hier ist allerdings bedeutsam, dass der Verkauf nach Verfahrenseröffnung vom Insolvenzverwalter organisiert beziehungsweise begleitet und vom Gläubigerausschuss gebilligt wurde. Der Insolvenzverwalter erklärte, die angenommene Lösung sei nach dem Investorenprozess aus seiner Sicht das beste Ergebnis für die Gläubiger gewesen.
Müsste Ismaik einen konkreten Schaden beziffern?
Für eine erfolgreiche Schadensersatzforderung grundsätzlich ja. Die Tatsache, dass er über Jahre mehr als 80 Millionen Euro in das Projekt investiert haben soll, bedeutet nicht automatisch, dass dieser Betrag nun als Schaden gegen Vereinsverantwortliche geltend gemacht werden könnte. Entscheidend wäre, welcher konkrete Vermögensnachteil durch welche behauptete rechtswidrige Handlung entstanden sein soll.
Wie würden Sie die Chancen einer Klage derzeit einschätzen?
Eine seriöse Chancenbewertung wäre ohne Einsicht in Verträge, Gesellschaftervereinbarungen, Darlehensunterlagen, Kündigungen, Beschlüsse und die Insolvenzakte kaum möglich. Aus den bislang öffentlich bekannten Informationen lässt sich jedenfalls nicht ableiten, dass Ismaik bereits einen eindeutig durchsetzbaren Schadensersatzanspruch besitzt.
Viel Donner – aber die Klage fehlt bislang
Genau das ist momentan der wichtigste Punkt.
Ismaik kündigt ein hartes juristisches Vorgehen an. Er spricht von Schadensersatz, Pflichtverletzungen und möglichen strafrechtlichen Konsequenzen.
Eingereicht ist die angekündigte Klage nach seinen eigenen Aussagen bislang jedoch nicht.
Und zwischen einer spektakulären Klageankündigung und einem erfolgreichen Urteil liegen im deutschen Zivilrecht bekanntlich noch ein paar unscheinbare Kleinigkeiten:
Verträge.
Akten.
Beweise.
Kausalität.
Und Richter.
Für 1860 bedeutet das deshalb zunächst vor allem: Der jahrzehntelange Streit mit Hasan Ismaik ist durch die Insolvenz keineswegs beendet. Er könnte sich lediglich vom Fußballplatz in den Gerichtssaal verlagern.
Ob daraus wirklich eine „Mega-Klage“ wird – oder vor allem ein Mega-Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang –, lässt sich derzeit noch nicht seriös sagen.
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