MS „AMAVISTI“ GmbH&Co.KG Insolvenzeröffnungg

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS „AMAVISTI“ GmbH & Co. KG, Michaelisstr. 24, 20459 Hamburg (AG Hamburg, HRA 120712), vertr. d.: 1. Klein Michel Verwaltungs GmbH, c/o Alldatax Steuerberatungsgesellschaft, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Daniel Koch, c/o Alldatax Steuerberatungsges. mbH & Co. KG, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (Geschäftsführer), wird der Beschluss vom 16.05.2017 wegen offenbarer Unrichtigkeit gem. §§ 4 InsO, 319 ZPO dahingehend berichtigt, dass richtig lauten muss:

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 10.08.2017.

Anträge zur eventuellen Wahl eines anderen Sachwalters (§§ 274, 57 InsO) sowie über folgende Angelegenheiten

– die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

– die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO)

– Zwischenrechnungslegungen (§ 66 Abs. 3 InsO)

– eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO)

– den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan

– die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO)

– besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§§ 276, 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll oder des Rechts auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte, die Aufnahme eines die Masse erheblich belastenden Darlehns, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert

– eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder unter Wert (§§ 162, 163 InsO)

– eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 272 InsO)

– die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100 InsO)

– eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gemäß § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung oder Bestimmung eines besonderen schriftlichen Termins

 

und Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, müssen dem Insolvenzgericht schriftlich bis spätestens einen Tag vor diesem Termin vorliegen.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 4 Wochen vor dem Prüfungstag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Bremen, 30.05.2017

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