MBB Immobilien AG Wehr-Angebot an die Widerspruchsaktionäre

MBB Immobilien AG Wehr

Wir laden unsere Aktionäre zur

ordentlichen Hauptversammlung
am 03. Juli 2017, 11.00 Uhr

nach Brennet in die Geschäftsräume der Gesellschaft ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der MBB Immobilien AG Wehr, für das Geschäftsjahr 2016 mit dem Bericht des Aufsichtsrates

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes 2016

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:

Vortrag auf neue Rechnung

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016

Der Aufsichtsrat schlägt vor, den Vorständen

Stephan Denk

Kurt Engelhardt

Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 zu erteilen.

Dem Vorstand

Volker Adrion

Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 vorläufig nicht zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016

Der Vorstand schlägt vor, dem Aufsichtsrat Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 zu erteilen.

5.

Festsetzung der Vergütung des Aufsichtsrates gemäß § 18 der Satzung

6.

Beschlussfassung über die Umwandlung der Gesellschaft in eine GmbH

Die Gesellschaft bietet jedem Aktionär, der gegen den Umwandlungsbeschluss Widerspruch zu Protokoll des die Hauptversammlung beurkundenden Notars erklärt, den Erwerb seiner Aktien Zug um Zug gegen Zahlung einer Barabfindung nach Maßgabe der §§ 207 bis 211 Umwandlungsgesetz an. Die Barabfindung beträgt je Aktie für die MBB Immobilien AG und BRENNET AG insgesamt 690,– Euro.

7.

Beschlussfassung über die Satzung der geplanten GmbH

Allgemeines

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft als Inhaber einer oder mehrerer Aktien eingetragen sind und diese Aktien spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung hinterlegt und uns innerhalb der gleichen Frist gemäß § 21 Absatz 4 unserer Satzung ein doppeltes Nummernverzeichnis eingesandt haben. Die Hinterlegung bei der Gesellschaft oder einem Bankinstitut mit Sitz in der Bundesrepublik genügt.

Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten auch durch eine Vereinigung von Aktionären ausüben lassen.

 

Wehr, im Mai 2017

Der Vorstand

Stephan Denk                Sabine Gersbach

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