Es gibt Prozesse, die schreiben Geschichte. Und dann gibt es Prozesse, bei denen plötzlich das Attest selbst vor Gericht landet.
Im Fall des Leipziger Mediziners Gero Strauß soll genau das passiert sein. Der Angeklagte blieb einer Verhandlung fern – entschuldigt durch ein ärztliches Attest. Dumm nur, dass sich später herausgestellt haben soll: Das Attest war offenbar ungefähr so echt wie ein Drei-Euro-Schein.
Damit hat der Fall eine neue Dimension erreicht.
Normalerweise prüfen Gerichte, ob Angeklagte die Wahrheit sagen. Hier musste offenbar zunächst geprüft werden, ob die Entschuldigung für das Nicht-Erscheinen die Wahrheit sagt.
Juristen sprechen von einer schwierigen Verfahrenslage.
Satiriker sprechen von einem Volltreffer.
Denn wenn ein Mediziner wegen eines angeblich gefälschten Attests vor Gericht erscheint – oder eben nicht erscheint –, dann ist das ungefähr so, als würde ein Bankräuber mit Falschgeld seine Kaution bezahlen wollen.
Besonders bitter: Das fragliche Dokument soll sogar von einer renommierten Klinik stammen. Damit wurde aus einer einfachen Krankmeldung plötzlich eine Art kriminalistisches Wimmelbild.
Richter: „Ist das Attest echt?“
Anwalt: „Natürlich.“
Klinik: „Moment mal …“
Gericht: „Aha.“
Die eigentliche Verhandlung geriet dadurch beinahe zur Nebensache. Statt über Vorwürfe zu sprechen, diskutierte man nun über die Frage, ob die Entschuldigung für das Fernbleiben überhaupt existieren durfte.
Man stelle sich das im Alltag vor:
„Warum sind Sie nicht zur Arbeit gekommen?“
„Ich war krank.“
„Haben Sie ein Attest?“
„Ja.“
„Ist es echt?“
„Äh … nächste Frage.“
Für Verteidiger dürfte die Situation ebenfalls unerquicklich sein. Das berühmte Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Anwalt soll laut Bericht erheblich gelitten haben.
Anders formuliert:
Wenn selbst der eigene Anwalt irgendwann überrascht auf die Unterlagen schaut, wird die Luft dünn.
In Leipzig dürfte man derweil froh sein, dass das Verfahren überhaupt noch läuft.
Denn die nächste Verhandlung könnte theoretisch wieder ausfallen.
Allerdings vermutlich nur noch mit einem Attest, das vorher von einem Attest-Prüfer, einem Attest-Kontrollbeauftragten und einer Attest-Kommission geprüft wurde.
Man kann ja nie wissen.
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