Mattil gegen Rechtsanwalt Gloeckner- Neid oder was dran? Rechtsanwalt Mattil sieht auch die Qualifikation von RA Gloeckner aus Nürnberg als nicht erwiesen an.

Rechtsanwalt Gloeckner aus Nürnberg ist nun wirklich kein unbekannter Anwalt mehr. Auch wir haben uns mehrfach mit dem sehr aktiven Anwalt befasst. Aktiv dann, wenn es ums Geldverdienen geht. Gern lässt er sich bei größeren Mandaten als „gemeinsamer Gläubigervertreter“ vorschlagen oder bringt sich gleich selber ins Gespräch. Auch die Kanzlei Mattil aus München hat da wohl so Ihre Bedenken, was das Thema Rudolf Wöhrl AG betrifft. Ob diese berechtigt sind oder nicht, können wir nicht entscheiden.

Am 28.11.2016 findet die 2. Gläubigerversammlung für die Anleihegläubiger der Rudolf Wöhrl AG statt. Die Anleihegläubiger sollen darüber abstimmen, ob sie einen sogenannten gemeinsamen Vertreter wählen. Zu dieser Versammlung müssen sich die Anleger bis spätes-tens 25.11.2016 anmelden, um ihr Stimmrecht ausüben zu können.

Die Kanzlei Mattil & Kollegen vertritt Anleihegläubiger und macht auf die folgenden Umstände aufmerksam:

Als gemeinsamer Vertreter kandidiert ein gewisser Rechtsanwalt Gloeckner, der bereits in anderen Insolvenzen als maßlos „teuer“ aufgefallen ist. In einem aktuellen Verfahren verlangt RA Gloeckner für nur wenige Monate ein Honorar in Höhe von fast 200.000,00 Euro. Üblicherweise werden für derartige Tätigkeiten Spesen und eine bescheidene Aufwandsvergütung erhoben. RA Gloeckners Qualifikation zu einer Restrukturierung dagegen ist nicht erwiesen. Die Geschäftsführung der Wöhrl AG wurde bereits angeschrieben und um Stellungnahme gebeten, weshalb den Anleihegläubigern ausgerechnet ein Kandidat präsentiert wird, für den die gemeinsame Vertretung nichts anderes als ein persönliches Geschäftsmodell ist. Die Kanzlei Mattil befürchtet, dass die Restrukturierung der Rudolf Wöhrl AG zum Scheitern verurteilt ist, wenn überzogene Honorare gefordert werden. Neben Gloeckner soll angeblich eine Firma One Square monatlich 30.000,00 Euro erhalten. Auch die diesbezügliche Frage nach dem Nutzen wurde nicht beantwortet. Dasselbe gilt für den beauftragten Sanierungsvorstand, der angeblich eine monatliche Vergütung von 50.000,00 Euro erhalten soll. Auf diese Weise wird für die Anleihegläubiger nichts zu verteilen bleiben. Die Rudolf Wöhrl AG wurde zudem um Auskunft gebeten, ob es richtig ist, dass die genannten Personen auch in anderen „Krisenfällen“ zusammenarbeiten und sich die Posten zuschieben.

In der vergangenen Woche hat die Kanzlei Mattil & Kollegen einen Gegenantrag (www.mattil.de) gestellt, der erst Tage nach Eingang veröffentlicht wurde. Werden hier nur Interessen von strategischen Investoren verfolgt und die Privatanleger ausgebotet? Wird hier zum Nachteil der Anleihegläubiger restrukturiert?

Auf Nachfrage von Anleihegläubigern erklärt sich die Kanzlei Mattil & Kollegen deswegen bereit, die Stimmrechte der Anleihegläubiger im Rahmen der Versammlung am 28.11.2016 kostenlos auszuüben und für das Amt des gemeinsamen Vertreters zu kandidieren.

Den Anleihegläubigern steht das von ihnen investierte Kapital zuzüglich Zinsen zu! Ein Kapitalschnitt sowie eine Aushöhlung der Rudolf Wöhrl AG durch den Verkauf wesentlicher Assets an strategische Investoren muss unterbunden werden, ebenso wie überhöhte Vergütungen. Die Kanzlei Mattil tritt auch dafür ein, dass die Anleihegläubiger einem gemeinsamen Vertreter das Vertrauen schenken, der auch sonst die Anlegerrechte vertritt und für ein faires und moderates Vergütungssystem steht. Die Kanzlei Mattil vertritt seit über 20 Jahren die Interessen geschädigter Anleger und wurde in den vergangenen Jahren vom Handelsblatt und dem US-Verlag Best Lawyers als „Beste Anwälte im Kapitalmarktrecht“ ausgezeichnet.

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