Mängel

Die EU-Bankenaufsicht EBA wirft Malta eine mangelnde Durchsetzung der Richtlinien zur Verhinderung der Geldwäsche vor. Es gebe „allgemeine und systematische Unzulänglichkeiten“ bei der Anwendung der EU-Regeln, erklärte die EBA gestern.

Sie hatte das Vorgehen der Malteser Behörde zur Ermittlung von Geldwäsche (FIAU) bei der Untersuchung von Verdachtsmomenten bei der Pilatus Bank überprüft. Die FIAU äußerte sich enttäuscht über die Einschätzung der EBA und erklärte, sie habe „ernsthafte Vorbehalte“ hinsichtlich der Prüfung. EU-Justizkommissarin Vera Jourova bezeichnete die EBA-Schlussfolgerungen als „besorgniserregende Neuigkeiten“.

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