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Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev

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Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev zur BaFin-Warnung gegen zentrumkrypto.de: „Kryptodienste ohne Lizenz sind ein enormes Risiko“

Redaktion: Frau Bontschev, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt aktuell vor der Website zentrumkrypto.de. Was genau steckt hinter dieser Warnung?

Kerstin Bontschev: Die BaFin weist darauf hin, dass die Plattform „zentrumkrypto.de“ offenbar Kryptowerte-Dienstleistungen in Deutschland anbietet – konkret also Kauf, Verwaltung sowie die angebliche Wiederherstellung von Kryptowerten und deren Auszahlung. Das alles geschieht laut BaFin jedoch ohne die gesetzlich notwendige Erlaubnis. Ein solches Vorgehen ist nach dem Kryptomärkteaufsichtsgesetz eindeutig rechtswidrig.

Redaktion: Was bedeutet das für Verbraucherinnen und Verbraucher, die diese Website nutzen?

Bontschev: Vor allem eines: höchste Vorsicht! Wer sich auf nicht lizenzierte Anbieter einlässt, trägt ein hohes Risiko, Opfer eines Betrugs zu werden. Es besteht keine rechtliche Sicherheit, keine staatliche Kontrolle, keine Aufsicht – und im Schadensfall auch keine Garantie auf Rückerstattung. Im schlimmsten Fall sind die investierten Kryptowährungen oder Gelder schlicht weg.


Redaktion: Die Firma gibt an, ihren Sitz in Hamburg zu haben. Macht sie das nicht automatisch vertrauenswürdig?

Bontschev: Nein, überhaupt nicht. Ein angeblicher Firmensitz in Deutschland kann leicht vorgetäuscht sein. Ohne genaue Prüfung des Handelsregistereintrags und der wirtschaftlich Berechtigten ist eine solche Angabe wertlos. Die Erfahrung zeigt, dass viele dieser Unternehmen Briefkastenfirmen sind – oder sogar komplett fiktiv.

Redaktion: Laut BaFin basiert die Warnung auf § 10 Abs. 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes. Was regelt dieser Paragraph?

Bontschev: § 10 Absatz 7 KryptoMaAufsG stellt klar, dass jeder, der in Deutschland gewerblich Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet – also etwa Verwahrung, Handel oder Beratung – zwingend eine Erlaubnis der BaFin braucht. Wer ohne diese Lizenz agiert, begeht eine Ordnungswidrigkeit und möglicherweise sogar eine Straftat. Die BaFin ist dann verpflichtet, öffentlich zu warnen, wie in diesem Fall geschehen.

Redaktion: Was raten Sie Menschen, die auf zentrumkrypto.de investiert haben oder mit dem Gedanken spielen?

Bontschev: Ich kann nur dringend davon abraten, dort Geld oder Kryptowerte zu investieren. Wer bereits Geld verloren hat, sollte möglichst schnell anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, Beweise sichern – und Anzeige bei der Polizei erstatten. Leider ist in vielen Fällen das Geld nicht mehr zu retten. Daher gilt: Erst prüfen, dann investieren.

Redaktion: Gibt es eine einfache Möglichkeit, legale Anbieter von illegalen zu unterscheiden?

Bontschev: Ja. Die BaFin bietet eine öffentliche Unternehmensdatenbank an. Dort kann jede*r nachprüfen, ob ein Anbieter über eine gültige Erlaubnis verfügt. Außerdem ist ein vollständiges Impressum auf der Website Pflicht. Fehlt dieses oder finden sich nur dubiose Kontaktangaben, ist das ein klares Warnsignal.

Redaktion: Vielen Dank für Ihre Einschätzungen, Frau Bontschev!

Bontschev: Sehr gern. Und mein Appell: Misstrauen Sie hohen Renditeversprechen – besonders im Kryptobereich. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, aber leider ein Ort, an dem viele unseriöse Anbieter unterwegs sind.


Hinweis der Redaktion: Die vollständige Warnmeldung der BaFin zur Zentrum Krypto GmbH finden Sie auf www.bafin.de

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