Interessanter Hiwneis für Verbraucher

Im Hinweis- und Informationssystem (HIS) melden die Versicherungsunternehmen Auffälligkeiten im Schaden-/Leistungsfall, um Missbrauch vorzubeugen.
Dass die SCHUFA AG (Wiesbaden) Daten von Verbraucherinnen und Verbrauchern über Aufnahme und vertragsgemäße Abwicklung von Geschäftsbeziehungen sowie über nichtvertragsgemäßes Verhalten und gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen sammelt, ist weitläufig bekannt. Dass auch die Versicherungswirtschaft unternehmensübergreifend Daten ihrer Versicherten speichert, dürften nur die wenigsten Kunden wissen.

Im Auftrag des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sammelt die Auskunftei Informa insurance Risk and fraud Prevention GmbH (IIRFP) die von den beteiligten Versicherungsunternehmen eingereichten Meldungen insbesondere zu untypischen Schadenhäufigkeiten und Auffälligkeiten im Schadensfall. Die Daten werden in der Regel nach fünf Jahren gelöscht. Kommt es vor Ablauf der Speicherfrist zu einer erneuten Meldung, verlängert sich diese. Die Höchstspeicherdauer beträgt zehn Jahre.

Einträge in die HIS-Datei sollen der Doppelversicherung und insbesondere dem Versicherungsbetrug vorbeugen. Sie sind zulässig, sofern die datenschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden. Die Kriterien für einen Eintrag in diese Datei sind spartenabhängig. Erfasst werden Versicherungsfälle in den Sparten Kfz, Unfall, Rechtsschutz, Sach, Leben (Wagnisstellen: Sonderwagnis, Berufsunfähigkeit, Pflegerente), Transport (incl. Reiserücktritt, Reisegepäck) sowie Haftpflicht.

Generell geraten Versicherungsnehmer, die über kurze Zeiträume mehrere Schäden zur Regulierung anmelden, ins Visier der Unternehmen. Wenn zuerst die Designerbrille eines Freundes, auf die man sich während eines Besuch gesetzt hat, über die Privathaftpflichtversicherung ersetzt werden soll und dann nur Monate später auch noch das Smartphone des besten Kumpels, weil auf dieses aus Versehen getreten wurde, werden die Versicherer berechtigterweise misstrauisch.

Andererseits können etwa in der Wohngebäude- oder Hausratversicherung schnell zwei bis drei Schäden allein in einem Jahr zusammenkommen – ohne dass dies verdächtig sein muss. Ein gestohlenes Fahrrad aus dem verschlossenen Keller, ein Herbststurm, der schwere Balkonmöbel herumwirbelt und ein durchnässtes Sofa, weil durch Hagelschlag erst die Fenster kaputt gingen und anschließend Regen in die Wohnung eindrang, ist kein ungewöhnliches Szenario.

Auf jeden Fall ist es nicht nur für solche Pechvögel gut zu wissen, welche Daten diesbezüglich in der HIS-Datei gespeichert sind. Wie in jeder großen Datei kann es bei den Einträgen auch zu Fehlern kommen. Diese können sich, wie bei den SCHUFA-Einträgen ebenso, für Betroffene negativ auswirken. Folge können höhere Prämien für den gesuchten Versicherungsschutz sein oder im schlechtesten Fall die Verweigerung eines Vertragsabschlusses. Übrigens können nicht nur falsche Einträge zu einer Prämienerhöhung oder Vertragsverweigerung führen, sondern auch Meldungen über bereits abgelehnte Anträge bei einem Versicherer wegen Vorerkrankungen.

Deshalb rät die Verbraucherzentrale  Verbraucherinnen und Verbrauchern, ihr Recht auf eine kostenlose Selbstauskunft pro Jahr zu nutzen und bei festgestellten Fehlern eine Korrektur einzufordern. Der Antrag ist schriftlich unter Beifügung einer Ausweiskopie bei der

    informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH, Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden

zu stellen. Das dazugehörige Formular gibt es auf der Internetseite der informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH.

Quelle:VBZ BW

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