Hartnäckig bleiben

Versicherer haben sich über ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hinweggesetzt und die Rückabwicklung alter Verträge abgelehnt. Das geht aus Briefen an Kunden hervor, die der Marktwächter Finanzen über sein Frühwarnnetzwerk erhalten hat.

Das Wichtigste in Kürze

BGH-Urteile besagen, Kunden können älteren, bereits gekündigten Verträgen immer noch widersprechen.

Der Widerspruch kann erkleckliche Nachzahlungen des Versicherers bringen.

Versicherer weisen Kunden ab. Sie stützen sich auf eine von der Allianz eingereichte Verfassungsbeschwerde, die die Gesellschaft jedoch inzwischen zurückgezogen hat.

Unser Rat deshalb: Nicht abwimmeln lassen.

Wenn Sie zwischen 1995 und 2007 eine private Kapitallebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen haben, können Sie dem Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen noch immer widersprechen – und zwar selbst dann, wenn Sie ihn zuvor bereits gekündigt hatten. Das hatte der Bundesgerichtshof bereits 2014 entschieden (Az. IV ZR 76/11) und dieses Urteil 2015 noch präzisiert (Az. IV ZR 384/14).

Beide Urteile sind für Sie besonders dann interessant, wenn Sie sich frühzeitig von ihrer Versicherungspolice getrennt haben und daher nur einen geringen Teil der eingezahlten Beiträge zurückerhalten haben. Ein nachträglicher Widerspruch kann Ihnen in diesem Fall erhebliche Nachzahlungen bringen.

Voraussetzung für den Widerspruch ist, dass Sie fehlerhaft oder nicht ausreichend über den Vertrag informiert wurden. Dies ist der Fall, wenn die Widerspruchsbelehrung nicht korrekt war. Auch wenn Sie die dazugehörigen Versicherungsbedingungen oder die Verbraucherinformation nicht erhalten haben, ist der Widerspruch möglich.

Mehrere Versicherer haben den Widerspruch jedoch abgelehnt und sich dabei auf eine von der Allianz eingereichte Verfassungsbeschwerde berufen. Dem Hamburger Marktwächter-Team, zuständig für Versicherungen, liegen entsprechende Briefe von Ergo, Generali und Provinzial vor. Möglicherweise haben auch weitere Versicherungsgesellschaften ähnliche Schreiben verschickt.

Inzwischen hat die Allianz ihre Verfassungsbeschwerde zurückgezogen. Unser Tipp: Lassen Sie sich nicht abweisen – und holen Sie sich unabhängigen Rat in Ihrer Verbraucherzentrale vor Ort.

Der Marktwächter Finanzen ist ein Projekt, mit dem der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen den Finanzmarkt aus Perspektive der Verbraucher beobachten. Hierfür werden Beschwerden und Beratungen von Verbrauchern aus allen 16 deutschen Verbraucherzentralen über ein Frühwarnnetzwerk systematisch ausgewertet. Zudem werden empirische Untersuchungen durchgeführt. So können Schwachstellen und Fehlentwicklungen erkannt, Verbraucher frühzeitig gewarnt und Aufsichts- und Regulierungsbehörden bei ihrer Arbeit unterstützt werden.
Der Marktwächter Finanzen wird durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) gefördert.

 

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