WSB Finanzdienste GmbH- möglicherweise die letzte gute Bilanz des Unternehmens von Peter Stütz

Keine Frage, die im Unternehmensregister hinterlegte Bilanz des Unternehmens von Peter Stütz ist eine gute Bilanz, ohne wenn und aber. Unsere Anerkennung dafür. Aber es ist eine Bilanz, die die aktuellen Entwicklungen nicht berücksichtig. Peter Stütz hat vor einigen Monaten die IG Lombard mit gegründet. Eine Interessengemeinschaft deren Antrieb es war, „den Anlegern der LombardClassic2, der LombardClassic3 und der ersten Oderfelder Beteiligungsgesellschaft“ zu helfen, diese bei „ihrem Kampf“ für ihr Geld zu unterstützen. Natürlich honoriert der eine oder andere Anleger das natürlich gerne wohlwollend, bis zu dem Zeitpunkt, wo ihm möglicherweise klar wird, dass diese vermeintliche Hilfe ja auch nur ein „Ablenkungsmanöver“ sein könnte. Natürlich, und dies hat dann nicht nur etwas mit der IG Lombard zu tun, muss man immer schauen, wer solch eine Interessengemeinschaft gründet und welche Absichten er denn selber haben könnte. Vertrieb, so sicherlich auch Peter Stütz, ist sich sicherlich bewusst darüber, dass es natürlich massiv gegen ihn und seine Kollegen dann gehen wird, von Seiten der Anleger, wenn klar ist, „das Geld ist zum größten Teil verloren“. Genau an diesem Punkt könnte man nun angelangt sein. Natürlich werden sich viele Anleger in den nächsten Wochen fragen, „was soll ich mit der IG? Sind das nicht nun eigentlich die Personen an denen ich mich schadlos halten kann, oder sogar muss?“ Fragen die kommen werden. Viele Vermittler werden dann den Schadensfall ihrer Vermögensschadenshaftpflicht melden, wenn sie in Anspruch genommen werden von ihren Kunden. Ob die dann leisten wird, wird man dann sicherlich erst nach so manchem Prozess erfahren und sehen können. Unserer Kenntnis nach wurden die Produkte auch über Haftungsdächer verkauft. Auch hier sollte dann gewährleistet sein, dass es Versicherungen für solche Schäden gibt. Trotzdem, es wird auch hier wieder Vermittler geben, die eben keine Versicherung haben, nur ihr Privatvermögen, mit dem diese dann haften müssen, bis hin zur Insolvenz o h n e sich bewusst zu sein einen Fehler gemacht zu haben. Auch das werden dann wiederum Gerichte feststlellen müssen, ob es eine Falschberatung durch den Vermittler gegeben hat. Betroffen sein könnte dann auch von möglichen Ansprüchen der Anleger, das Unternehmen von Peter Stütz. Wie die Bilanz dann aussehen würde, wenn es berechtigte Inanspruchnahmen von Anlgeren gegen Peter Stütz geben sollte, wird man dann abwarten müssen. Grundsätzlich sind solche Interessengemeinschaften oft ein guter Weg um etwas zu erreichen, nur die richtigen Leute müssen her und solche Interessengemeinschaften gründen, ohne das ein „Geschmäckle“ bleibt, wie aus unserer Sicht hier.

WSB Finanzdienste GmbH Gesellschaft für wirtschaftliche sozialintegrative Beratung mbH

Lorch

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

31.12.2014

EUR

31.12.2013

EUR

A. Anlagevermögen 94.596,00 117.302,00
I. Sachanlagen 94.596,00 117.302,00
B. Umlaufvermögen 2.269.417,43 1.701.636,86
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 384.933,98 530.990,32
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 2.156,90 5.891,38
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.884.483,45 1.170.646,54
C. Rechnungsabgrenzungsposten 515,00 515,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 2.364.528,43 1.819.453,86

Passiva

31.12.2014

EUR

31.12.2013

EUR

A. Eigenkapital 910.760,75 780.692,18
I. gezeichnetes Kapital 30.500,00 30.500,00
II. Bilanzgewinn 880.260,75 750.192,18
davon Gewinnvortrag 750.192,18 697.393,35
B. Rückstellungen 1.245.278,54 933.053,62
C. Verbindlichkeiten 208.489,14 105.708,06
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 208.489,14 105.708,06
Bilanzsumme, Summe Passiva 2.364.528,43 1.819.453,86

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der WSB Finanzdienste GmbH Gesellschaft für wirtschaftliche und sozialintegrative Beratung wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs und unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde ds Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Anfangsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu 410,00 Euro) wurden im Berichtsjahr voll abgeschrieben.

Für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert von 150,00 – 1.000,00 Euro wurde ein Sammelposten gebildet, der im Jahr der Anschaffung und in den vier darauffolgenden Jahren mit jeweils einem Fünftel abgeschrieben wird.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet.

Die Rückstellungsbildung wurde auf Basis versicherungsmathematischer Berechnungen unter Berücksichtigung der Richttafeln 2005 G und einem Rechnungszinsfuß von 6% durchgeführt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Verbindlichkeiten wurden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert

angesetzt.

Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Außerplanmäßige Abschreibungen wegen voraussichtlich dauernder Wertminderung bei einzelnen Posten des Anlagevermögens waren nicht erforderlich.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig.

Bilanzierte Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, bestanden am Bilanzstichtag nicht.

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB.

Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

Namen der Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Person geführt:

Geschäftsführung:    Herr Peter Stütz

Wäschenbeuren, den 18.12.2015

Der Geschäftsführer

gez. Peter Stütz

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