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Handelsblatt zur TGI AG

geralt (CC0), Pixabay
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Berlin. Die Finanzaufsicht Bafin hat dem Goldhändler TGI AG aus Liechtenstein zwei Goldverkaufsmodelle verboten, bei denen Kunden bis zu drei Jahre auf die Lieferung ihres Edelmetalls warten und in dieser Zeit monatliche Rabatte erhalten. „TGI AG darf diese Vermögensanlagen nicht zum Erwerb in Deutschland anbieten“, teilte die Behörde am Montag auf ihrer Website mit.

Betroffen sind die Verkaufsmodelle „Customer Basic 2 Prozent“ und „Customer Basic 2 Prozent + Treuerabatt“ des Goldhändlers. Laut Bafin handelt es sich um Vermögensanlagen, „bei denen für die zeitweise Überlassung von Geld eine Verzinsung sowie die Herausgabe von Gold gewährt wird“.

Für diese Art von Investment hätte TGI einen von der Aufsicht gebilligten Prospekt veröffentlichen müssen. Der Goldhändler habe das nicht getan, schrieb die Behörde. Damit liege ein „Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz“ vor. Die Bafin mochte

Auf die Bitte um Stellungnahme meldete sich am Montagnachmittag ein Jurist von TGI. Die „Bafin-Meldung“ zu den Goldkauf-Rabattmodellen sei in „Abklärung“ mit den zuständigen Rechtsanwälten, schrieb er. „Zum jetzigen Zeitpunkt können keine Informationen dahingehend weitergegeben werden.“ Er ließ offen, ob Verträge deutscher Kunden rückabgewickelt werden.

https://www.handelsblatt.com/finanzen/maerkte/devisen-rohstoffe/goldhandel-finanzaufsicht-verbietet-gold-rabatte-von-tgi-als-vermoegensanlage/100218307.html

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