H & R Immobilien – Bauträger GmbH-bilanziell Überschuldet, aber……………

Die Bewertung wurde trotz der bestehenden bilanziellen Überschuldung weiterhin unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB vorgenommen.Auch hier findet man den gleichen Satz in einer Bilanz. Hier beim Unternehmen H & R Immobilien aus Neuburg an der Donau.H & R Immobilien – Bauträger GmbH

Neuburg a.d. Donau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

Aktiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Anlagevermögen 698.697,50 716.464,50
I. Sachanlagen 588.278,62 606.045,62
II. Finanzanlagen 110.418,88 110.418,88
B. Umlaufvermögen 430.605,27 844.101,01
I. Vorräte 165.000,00 550.674,09
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 262.684,36 265.923,26
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.920,91 27.503,66
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 4.309.669,88 4.358.981,20
Bilanzsumme, Summe Aktiva 5.438.972,65 5.919.546,71

Passiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 511.291,88 511.291,88
II. Verlustvortrag 4.870.273,08 4.595.323,07
III. Jahresüberschuss 49.311,32 -274.950,01
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 4.309.669,88 4.358.981,20
B. Rückstellungen 6.000,00 6.000,00
C. Verbindlichkeiten 5.432.972,65 5.913.546,71
Bilanzsumme, Summe Passiva 5.438.972,65 5.919.546,71

Anhang

ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes und der Satzung aufgestellt.

Die Gliederung der Bilanz entspricht § 266 Abs. 2 und 3 HGB. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung folgt dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB. Die Gliederungen blieben unverändert zum Vorjahr.

Die Gesellschaft ist entsprechend den Größenkriterien des § 267 Abs. 1 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft.

Von den möglichen größenabhängigen Erleichterungen des § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.

BILANZIERUNG UND BEWERTUNG

Die Bewertung wurde trotz der bestehenden bilanziellen Überschuldung weiterhin unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB vorgenommen.

Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet und werden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben.

Die Zugänge an beweglichen Anlagegütern werden im Jahr der Anschaffung zeitanteilig ab dem Monat des Erwerbs abgeschrieben.

Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten oder mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt.

Das Vorratsvermögen wurde unter Beachtung des Niederstwertprinzips zu Anschaffungskosten beziehungsweise zu Herstellungskosten angesetzt. In die Herstellungskosten wurden neben den durch einzelne Bauvorhaben verursachte direkt zurechenbare Einzelkosten auch die Gemeinkosten für die allgemeine Verwaltung aktiviert.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit den Nennwerten bilanziert. Die in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Bonitätsrisiken sind gegebenenfalls durch aktivischen Abzug von Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Die liquiden Mittel werden mit Nennwerten angesetzt.

Als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite werden Ausgaben vor dem Abschlußstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, ausgewiesen.

Bei den Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen werden alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen berücksichtigt. Die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbeträge der Rückstellungen werden nach dem Vorsichtsprinzip zutreffend ermittelt oder zuverlässig geschätzt. Sofern die sonstigen Rückstellungen langfristig sind, werden sie entsprechend ihrer Laufzeit mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst.

Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Vergleich zum Vorjahr grundsätzlich unverändert.

ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Anlagevermögen

Ein Anlagespiegel, aus dem auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres zu entnehmen sind, ist auf der letzten Seite dieses Anhangs dargestellt.

Finanzanlagen

Die Gesellschaft hält keine wesentlichen Beteiligungen mit einem Anteil von mehr als 20% am Gesellschaftskapital.

Vorräte

Die zum Verkauf bestimmten Grundstücke wurden unter Beachtung des Niederstwertprinzips zu den Anschaffungskosten, die darauf errichteten Gebäude zu Herstellungskosten bilanziert. Projektierungs- und Architektenleistungen wurden anteilig in Höhe der bereits erbrachten Leistungen aktiviert.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr waren am Bilanzstichtag nicht zu verzeichnen.

Die Forderungen gegenüber Beteiligungsunternehmen betreffen die Verrechnungskonten der GbR Talstraße 23 und 64 Meißen und GbR Crassostr. Meißen, die die Einlagen und die Jahresergebnisse enthalten.

Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern betragen Euro 141.820,32 (Vorjahr: Euro 138.699,53).

Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

Zur Abwendung der Überschuldung haben die Gesellschafter für die von Ihnen zum 31.12.2015 gewährten Darlehen in Höhe von insgesamt TEuro 649 Rangrücktrittsvereinbarungen mit dem Unternehmen abgeschlossen, nachdem die Rückzahlung der Darlehen nur geltend gemacht werden, soweit das nach Befriedigung aller anderen Gläubiger verbleibende Vermögen zur Befriedigung der Darlehensforderungen ausreicht.

Darüber hinaus sind nach der Beurteilung der Geschäftsführung stille Reserven im Betriebsvermögen vorhanden und die Geschäftsführung hat auf der Grundlage des Unternehmenskonzeptes, des aktuellen Finanzstatus und des Finanzplanes die daraus resultierende Fortbestehensprognose als positiv beurteilt.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten, gegliedert nach Restlaufzeiten, setzen sich wie folgt zusammen:

Restlaufzeiten bis 1 Jahr
TEUR
1 bis 5 Jahre
TEUR
ab 5 Jahre
TEUR
Gesamt
TEUR
gegenüber Kreditinstituten 4.041 0 0 4.041
aus Lieferungen und Leistungen 5 0 0 5
Sonstige 738 0 649 1.387
4.784 0 649 5.433

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 649.332,49 Euro enthalten.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch eingetragene Grundschulden auf Grundstücke und Gebäude des Anlagevermögens und auf zum Verkauf bestimmte Grundstücke des Vorratsvermögens gesichert.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Als Beteiligte an Gesellschaften bürgerlichen Rechts haftet die Baugeschäft H&R Immobilien-Bauträger GmbH gesamtschuldnerisch.

Die eingegangenen Verpflichtungen aus Gewährleistungszusagen gehen nicht über die verkehrs- oder branchenüblichen Risiken hinaus.

ANDERE ANGABEN

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung besteht aus den Herren

Bernd Herrle, Neuburg a.d. Donau (bis 14.3.2016)

Harald Rogalinski, Neuburg a.d. Donau

Vorschlag für die Gewinnverwendung

Nach dem Vorschlag der Geschäftsführung soll der Jahresüberschuss in Höhe von Euro 49.311,32 auf neue Rechnung vorgetragen werden.

Unterzeichnung nach § 245 HGB

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang wird hiermit versichert.

 

Neuburg a.d. Donau, den 29. September 2016

Harald Rogalinski

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