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Wenn der Anwalt plötzlich selbst Beratung braucht

geralt (CC0), Pixabay
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Leipzig erlebt derzeit einen Prozess, bei dem sich manche Zuschauer vermutlich fragen: Wer vertritt eigentlich den gesunden Menschenverstand?

Vor Gericht stehen zwei renommierte Leipziger Rechtsanwälte, die laut Anklage ein Musical-Projekt in Duisburg mitfinanziert haben sollen – ein Investment irgendwo zwischen „Broadway trifft Wirtschaftskrimi“ und „Cats auf Bewährung“.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Juristen vor, Anlegern ein nahezu risikofreies Geschäft verkauft zu haben. Kurzfristige Zwischenfinanzierung, sichere Wertpapiere, seriöse Kanzlei im Hintergrund – klang offenbar wie Festgeld mit Jazzhands.

Das Problem: Das Geld verschwand schneller aus der Vorstellung als die Zugabe.

Vier Anleger überwiesen zwischen 25.000 und 75.000 Euro. Mit dabei: ein zwölfjähriger Junge, vertreten durch seine Mutter. Vermutlich der jüngste Musical-Investor Deutschlands. Statt Dividende gab es allerdings nur Drama – und zwar ohne Happy End.

Die Darlehen seien nie zurückgezahlt worden. Zinsen? Fehlanzeige. Die Staatsanwaltschaft spricht deshalb von gemeinschaftlichem Betrug.

Die Angeklagten wiederum geben sich überrascht wie Besucher, die versehentlich in einem Finanzseminar statt in „Starlight Express“ gelandet sind.

Anwalt Reinhard T. erklärte vor Gericht, er habe „zu keinem Zeitpunkt“ einen Betrug begangen. Man sei lediglich „Abwickler“ gewesen. Übersetzt heißt das ungefähr: Man stand zwar mitten auf der Bühne, habe aber mit dem Stück nichts zu tun gehabt.

Seine Geschäftspartner hätten ihm versichert, alles werde ordnungsgemäß zurückgezahlt. Leider stellte sich später heraus: Der Großinvestor war insolvent. Ein klassischer Fall von „Das Geld ist nicht weg – es hat jetzt nur Insolvenzverwalter“.

Mitangeklagter Werner Z. schilderte seine Rolle ebenfalls bemerkenswert nüchtern: Geschäftsführer ja, aber eher dekorativ. Er habe in einem Büro mit Schreibtisch und Telefon gesessen, allerdings „fast ohne Akten“. Manche nennen so etwas minimalistisches Management, andere nennen es ein Warnsignal.

Von den eigentlichen Geschäftsvorgängen habe er keine Kenntnis gehabt. Das vereinbarte Honorar von über 107.000 Euro habe er übrigens auch nie erhalten – was vermutlich der traurigste Plot-Twist dieses Musicals ist.

Das Gericht prüft nun die Vorwürfe. Beobachter sprechen bereits von einer seltenen juristischen Konstellation: Wenn Anwälte plötzlich selbst dringend anwaltlichen Rat brauchen.

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