Gläubigerversammlung der Lombard Classic III KG – nur geringe Quotenaussichten im Insolvenzverfahren – Landgericht Leipzig sieht Prospektfehler

Rechtsanwalt Röhlke berichtet: Am gestrigen 19.09.2017 fand im Audimax der TU Chemnitz die Gläubigerversammlung im Insolvenzverfahren der Lombard Classic 3 KG (LC III) statt. Vor den nur in mittlerer zweistelliger Zahl anwesenden Gläubigern eröffnete Insolvenzverwalter Frank-Rüdiger Scheffler, dass bei einem Bestand an angemeldeten Forderungen von deutlich über 50 Mio. Euro möglicherweise nur 2,5 Mio. Euro Masse zur Verteilung ansteht. Die verteilungsfähige Masse könnte sich allerdings noch dadurch erhöhen, dass die von der LC III an die Anleger ausgeschütteten „Zinsen“ vom Insolvenzverwalter zurückgefordert werden können.

Röhlke: „Zunächst einmal verwies der Insolvenzverwalter auf die weitgehend inhaltsgleiche Veranstaltung im Insolvenzverfahren der Ersten Oderfelder KG. Hier wie dort ist festzustellen, dass von den eingezahlten Geldern der Anleger so gut wie nichts mehr übrig ist und das Wenige, was an Pfandgegenständen werthaltig ist, auch noch zwischen der Lombard Classic III KG, der Lombardium Hamburg KG und der Ersten Oderfelder KG umstritten ist und Schadensersatzansprüche gegen verantwortliche Personen und Firmen aufgrund weiterer Insolvenzen kaum durchsetzbar sind. Zudem werden die Anleger wahrscheinlich die bittere Pille schlucken müssen, dass die von ihnen vereinnahmten angeblichen Zinszahlungen der LC III KG vom Verwalter angefochten und zurückgefordert werden“.

Weitere Ähnlichkeiten zum Insolvenzverfahren der Ersten Oderfelder KG (LC II) gab es auch bei der Besetzung des Gläubigerausschusses. Während im vorläufigen Gläubigerausschuss mit Herrn Rechtsanwalt Pforr, Herrn Rechtsanwalt Sieprath und Herrn Rechtsanwalt Röhlke noch drei Anwälte zugegen waren, nutzte die „IG Lombard“ die Macht der von ihr vertretenen Stimmen nunmehr dazu, eher vermittlernahe Personen in den dreiköpfigen Gläubigerausschuss zu entsenden. Neben dem anwaltlichen Berater der sogenannten IG Lombard, Herrn Rechtsanwalt Sieprath, wurden die bereits aus dem Verfahren der Ersten Oderfelder KG bekannten Herrn Peter Schreiber und Peter Stütz erneut in den weiterhin dreiköpfigen Gläubigerausschuss gewählt. Das ist nicht ganz ohne Brisanz, muss sich Stütz, Geschäftsführer der WSB Finanzdienste GmbH Gesellschaft für wirtschaftliche sozialintegrative Beratung mbH (Bilanzgewinn 2015: 763.087,67 €), doch inzwischen in mehreren Schadensersatzprozessen vor dem Landgericht Ellwangen gegen seine Kunden zur Wehr setzen. Diese werfen ihm eine fehlerhafte Beratung über die Risiken der Kapitalanlage vor. Angesichts der vom Insolvenzverwalter mitgeteilten geringen Werthaltigkeit der verfügbaren Pfänder von wahrscheinlich nur 2 Mio. Euro dürfte sich die zu erwartende Insolvenzquote der Anleger im unteren einstelligen Bereich einpegeln. Das Verfahren dürfte noch Jahre dauern, so Röhlkes Einschätzung, der allerdings auch über zwei positive Aspekte zu berichten weiß.

„Hamburger Polizeikreisen zu Folge wird die Stelle des Staatsanwaltes in den Lombardium Verfahren in Kürze neu besetzt und ab Oktober wird wieder ein verantwortlicher Staatsanwalt die Ermittlungen leiten. Viel wichtiger ist jedoch, dass das Landgericht Leipzig nunmehr in einem Verfahren den Emissionsprospekt der Lombard Classic III für fehlerhaft angesehen hat. Fehlerhaft insbesondere deswegen, weil in dem Emissionsprospekt die Anlageobjekte nicht richtig dargestellt wurden, konkret also nicht auf die Pfandvergabe gegen Inhabergrundschuldbriefe hingewiesen wurde. Diesen Umstand konnten nach unserer Meinung allerdings die eingesetzten Vermittler spätestens ab November 2013 den Pfandlisten der Lombard Classic III KG entnehmen. Den eingesetzten Vermittlern musste damit seit November 2013 klar, dass hier möglicherweise verbotene und riskante Geschäfte getätigt werden. Das Urteil des Landgerichts Leipzig ist ein wichtiger Schritt in Richtung Beraterhaftung“, meint Rechtsanwalt Röhlke. Der Anwalt weist auch darauf hin, dass ihm auch bereits Urteile und Hinweise anderer Landgerichte zur Haftung der Berater des „LC2“, also der Beratung an der ersten Oderfelder KG, vorliegen. Zudem sei davon auszugehen, dass die Vermittler und Berater über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung verfügen.

Wie immer: Der Jurist Röhlke empfiehlt allen betroffenen Anlegern, kompetenten anwaltlichen Rat aufzusuchen.

Nun denn.

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