Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am 24. Juni 2025 die Gültigkeit sogenannter Abwendungsvereinbarungen bestätigt – ein wichtiges Signal für den Mieter*innenschutz in sozialen Erhaltungsgebieten wie Friedrichshain-Kreuzberg. In fünf Fällen wies das Gericht die Berufungen gegen vorherige Urteile des Verwaltungsgerichts Berlin (vom 9. Mai 2023) zurück.
Konkret ging es um Vereinbarungen, die zwischen Bezirken und Immobilienkäuferinnen geschlossen wurden, um das Vorkaufsrecht des Bezirks abzuwenden. Ziel war es, die soziale Zusammensetzung der Quartiere zu erhalten – also Mieterinnen vor Verdrängung durch luxussanierende Investoren zu schützen.
Was das Gericht sagt:
Laut OVG handelt es sich bei den Abwendungsvereinbarungen um rechtmäßige öffentlich-rechtliche Verträge, die alle Anforderungen eines Vergleichsvertrags nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz erfüllen. Die Kläger*innen hatten argumentiert, die Verträge seien unzulässig, da sie angeblich eine Gegenleistung für das Nicht-Ausüben des Vorkaufsrechts darstellten – dem folgte das Gericht ausdrücklich nicht.
Hintergrund:
In vielen Bezirken Berlins wurde das bezirkliche Vorkaufsrecht genutzt, um sozialen Wohnraum zu schützen. Käufer*innen konnten dieses Recht durch eine Abwendungsvereinbarung umgehen – indem sie versprachen, auf aufwertende Modernisierungen und Umwandlungen in Eigentumswohnungen zu verzichten.
Nachdem das Bundesverwaltungsgericht 2021 dem Vorkaufsrecht enge Grenzen setzte, versuchten einige Investoren, diese Vereinbarungen rückwirkend zu kündigen. Doch das OVG hat nun klargestellt: Die Verträge gelten weiterhin – und können nicht einseitig aufgehoben werden.
Zahlen & Fakten:
Aktuell bestehen im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg 79 gültige Abwendungsvereinbarungen. Hinzu kommen 12 weitere sogenannte „Abwendungserklärungen“ mit etwas anderen Bedingungen. Zusammengenommen betreffen diese 91 Vereinbarungen rund 1997 Wohneinheiten – ein erheblicher Schutzschild für Mieter*innen in einem angespannten Wohnungsmarkt.
Bezirksstadtrat Florian Schmidt (Grüne):
„Das Urteil ist ein starkes Signal für den Schutz unserer Mieterinnen. Es bestätigt die jahrelange Arbeit vieler Engagierter – von der Verwaltung über Kooperationspartnerinnen bis hin zu den Hausgemeinschaften. Doch klar ist auch: Ohne ein handlungsfähiges Vorkaufsrecht bleiben solche Erfolge die Ausnahme. Wir brauchen dringend politische Unterstützung durch den Senat und die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften.“
Schmidt betonte, dass die meisten Abwendungsvereinbarungen nur durch ausgeübte Vorkaufsrechte zustande kommen – die heute aufgrund gesetzlicher Einschränkungen kaum noch angewendet werden können. Gerade deshalb sei es Zeit für ein neues Bekenntnis der Landespolitik zum sozialen Schutzmechanismus des Vorkaufsrechts.
Kommentar hinterlassen