Natürlich haben Sie damit recht, wenn Sie sich sagen: „Jede Antwort kann mutmaßlich nur peinlich für mich sein, deshalb sage ich besser nichts.“ Aber die Frage ist doch, sehr geehrter Herr Dr. Eckert: Haben die geschädigten Anleger nicht das Recht auf eine klare Antwort?
Wir werden die an Sie gestellten Fragen dann aber einmal online stellen, damit die Anleger wissen, wie sie Sie einzuschätzen haben.
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Zu Händen: Herrn Dr. Rainer Eckert
Betreff: Fragen zur Rolle von Herrn Birger D. im Zusammenhang mit den Insolvenzen Nordstein GmbH, belvona Gebäudemodernisierung GmbH und DEGAG
Sehr geehrter Herr Dr. Eckert,
im Rahmen unserer redaktionellen Recherchen zu den Insolvenzverfahren mehrerer Unternehmen mit Bezug zu Herrn Birger Dehne – insbesondere der Nordstein GmbH sowie der belvona Gebäudemodernisierung GmbH – bitten wir Sie höflich um eine Stellungnahme zu nachfolgenden Fragen.
Nach unseren Informationen wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Hameln vom 21.02.2024 (Az. 36 IN 6/24-4) das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nordstein GmbH eröffnet und Sie zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Herr Birger D. soll über die Dehne & Krüger Holding GmbH maßgeblich Einfluss auf die Geschäftsführung der Nordstein GmbH genommen und de facto als faktischer Geschäftsführer agiert haben. Im Geschäftsführer-Anstellungsvertrag aus dem Jahr 2015 soll eine entsprechende Bindung ausdrücklich geregelt gewesen sein.
Darüber hinaus sollen von Herrn D. auch operative Weisungen gegenüber der belvona Gebäudemodernisierung GmbH in Düsseldorf erfolgt sein, deren Insolvenzverfahren ebenfalls derzeit anhängig ist (AG Düsseldorf, Az. 504 IN 215/24). Auch zur DEGAG-Gruppe bestehen in diesem Zusammenhang bekannte Verbindungen.
Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Seit wann ist Ihnen die Person des Herrn Birger D. in Bezug auf seine mögliche Rolle als faktischer Geschäftsführer bei der Nordstein GmbH, der belvona Gebäudemodernisierung GmbH sowie eventuell auch bei der DEGAG bekannt?
- Seit wann war Ihnen bekannt, dass Herr D. als Gründer und ideengebender Kopf der DEGAG-Gruppe gilt?
- Welcher Richter am Amtsgericht Hameln hat Sie im Verfahren Nordstein GmbH (Az. 36 IN 6/24-4) zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt?
- Gab es im Rahmen der Bestellung in einem oder mehreren DEGAG-Insolvenzverfahren einen Vorschlag des DEGAG-Aufsichtsrats – konkret von Herrn B. –, Sie als Sachverständigen oder vorläufigen Insolvenzverwalter zu berücksichtigen? Falls ja: Stand dieser Vorschlag möglicherweise im Zusammenhang mit Ihrem Wissen um die Rolle Herrn D.?
- Gab es vor Ihrer Bestellung zum vorläufigen Verwalter bzw. Gutachter in der DEGAG-Sache persönliche oder berufliche Kontakte zwischen Ihnen und Herrn D. bzw. Herrn B.?
- Haben Sie sich – direkt oder indirekt – um die Bestellung als vorläufiger Insolvenzverwalter bzw. Insolvenzverwalter in einem oder mehreren DEGAG-Verfahren bemüht?
Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns eine Rückmeldung bis zum Freitag, den 27. Juni 2025 zukommen lassen könnten. Selbstverständlich sind wir auch für eine telefonische Erläuterung oder ein persönliches Gespräch offen.
Mit freundlichen Grüßen
Redaktion
Diebewertung.de
Thomas Bremer
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