Was klingt wie ein bizarrer Plot aus einer ländlichen Sitcom, ist in Wirklichkeit Verwaltungsrealität im besten Deutschland aller Zeiten: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Veröffentlichung eines behördlich organisierten Ebersperma-Warentests unrechtmäßig war. Ja, Sie haben richtig gelesen – es ging tatsächlich um Schweinezucht, Spermaqualität und… Juristerei auf höchstem Niveau.
Bewertet, beurteilt, blamiert
Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen hatte mit tierischer Gründlichkeit den „10. Warentest für Mastferkel“ durchgeführt. Ziel: Herausfinden, welches Zucht-Ebersperma am besten „performt“. Dazu wurde Schweinesperma von vier Zuchtorganisationen – darunter der Kläger – in Mastferkeln eingesetzt, die Ergebnisse ausgewertet, und dann – wie bei Stiftung Warentest – öffentlich Schulnoten verteilt: Der Kläger bekam ein „befriedigend+“. Die Konkurrenz schnitt besser ab. Nicht „Genetik-Gold“, sondern eher „DNA-Durchschnitt“.
Was dann folgte, war weniger Sauerei als Juristerei. Denn: Die Veröffentlichung der Noten verletze laut Gericht die Berufsfreiheit des klagenden Zuchtbetriebs. Schließlich könnte so ein öffentliches „Befriedigend“ bei potenziellen Ferkelkäufer*innen für Haltungsveränderungen sorgen – und zwar nicht im Stall, sondern auf dem Markt.
Gesetz ohne Grundlage – jetzt mit Update!
Pikantes Detail: Die Kammer stützte sich bei der Veröffentlichung auf ein Gesetz, das zwar einen ganzen Katalog an Aufgaben aufzählt (u.a. Gleichstellung, Tierseuchen, internationale Zusammenarbeit und vermutlich auch gute Laune), aber eben keine Erlaubnis enthält, Zuchtleistungen mit Schulnoten an die große Glocke zu hängen.
Das wusste offenbar auch der Gesetzgeber – und hat mittlerweile nachgebessert. In der neuen Fassung darf nun getestet und veröffentlicht werden. Aber eben nicht rückwirkend, wie das Gericht nun klargestellt hat. Kurzum: Wer heute Ebersperma benotet, sollte juristisch besser abgesichert sein als ein Kastrat.
Fazit: Wenn Schweine fliegen könnten…
…würde in Deutschland vermutlich auch ein Flugtauglichkeitstest für Eber beantragt – mit Datenschutzprüfung und Gegengutachten. Bis dahin bleibt uns dieser Fall als Paradebeispiel deutscher Verwaltungskunst in Erinnerung: Kein Problem zu klein, kein Spermatest zu obskur, kein Gesetz zu vage, um nicht Jahre später auf dem juristischen Seziertisch zu landen.
Aber Hand aufs Herz: Muss man ein Land nicht lieben, in dem selbst die Genetik von Zuchtebern Verfassungsrang bekommt?
Aktenzeichen mit Grunzgarantie: 21 A 2111/19 – VG Münster lässt grüßen.
Kommentar hinterlassen