FUBUS:Müller Seidel Vos-neue Taktik um Kohle zu bekommen?

Die Rechtsanwaltskanzlei Müller Seidel Vos, die die FuBus-Genussrechtsgläubiger für ihre Tätigkeit als (unwirksam gewählte) Gemeinsame Vertreter direkt zur Kasse gebeten haben, haben bislang wohl nur Mahnbescheide beantragt, aber viele Widersprüche dazu erhalten und versuchen nun eine andere Taktik: Sie bieten jetzt Vergleiche über 50 %  der ursprünglichen Forderung an, siehe beigefügtes (neutralisiertes) Schreiben.  Alternativ schlagen sie vor, auf die Einrede der Verjährung bis Ende 2019 zu verzichten.

Das lässt darauf schließen, dass RA Vos nun auch selbst an der Begründetheit seiner Forderung zweifelt und lässt hoffen, dass die Forderung bald weiter auf 0 %  zurückgeführt wird.

Vor Gericht hat RA Vos wohl keinerlei  Chance, da den FuBus-Genussrechtsgläubigern vom Insolvenzverwalter erklärt wurde, dass die Kosten des Gemeinsamen Vertreters aus der Insolvenzmasse bezahlt werden.

Daher fehlt es für ein direktes Vertragsverhältnis zwischen RA Vos und den FuBus-Gläubigern schlicht und einfach an dem (für einen Vertragsabschluss notwendigen) Vertragsabschlusswillen. Im übrigen hätte seinerzeit niemand einen Gemeinsamen Vertreter gewählt, wenn bekannt gewesen wäre, dass dieser sein Honorar den Gläubigern direkt in Rechnung stellen wird.

Die Tätigkeit des Gemeinsamen Vertreters, der lediglich sämtliche vertraglichen Insolvenzforderungen – also nicht einmal in Betracht kommende Schadensersatzforderungen anzumelden hatte, war eigentlich auch überflüssig und erbrachte keinen „Mehrwert“, denn die meisten  Gläubiger hatten ihre Forderungen zuvor längst angemeldet.

Rechtsanwalt Brambrink aus Bielefeld, ist sich auf unsere Nachfrage hin dann sicher, „dass dieser – aus seiner Sicht untaugliche – Versuch der Honorargenerierung grandios scheitern wird (bis auf die Fälle, in denen freiwillig und gutgläubig gezahlt oder nichts gegen die Mahn- und Vollstreckungsbescheide unternommen wird). Ich habe meinen Mandanten dazu geraten, weder den Vergleich abzuschließen noch auf die Verjährungseinrede zu verzichten.“

One Comment

  1. Markus Weiss Mittwoch, 14.02.2018 at 19:09 - Reply

    Leider fühle ich mich von dieser Kanzlei über die Leisten gezogen. Herr Vos verschickt Rechnungen an Leute, die nach Absprache mit ihm von den Fonds bezahlt werden sollten. Dabei hätte ich gewarnt sein sollen ob seiner Biografie. Herr Vos ist nicht nur unter dubiosen Umständen bei der Kanzlei Gödecke ausgestiegen sondern hat auch eine renomierte Kanzlei von sich aus verlassen. Die Umstände sprechen nicht gerade für die Seriosität seiner Kanzlei. Jetzt hat Herr Vos nicht den Anstand, zu seinem Wort zu stehen. Das Anwaltswort zählt in dieser Kanzlei nicht. Im Gegenteil bestätigt das Verhalten von Herrn Vos das negative Bild von Anwälten. Er rechtfertigt sich nun mit einem BGH Urteil anstatt zu seinem Wort zu stehen, dass die Gebühren von dem Fonds bezahlt würden und die Mandanten von ihm keine Rechnung erhalten würden. Nun beruft er sich auf ein BGH Urteil und gibt damit in Wirklichkeit zu, dass er seinen Mandanten gegenüber wortbrüchig geworden ist. In dieses Bild passt es gut, dass gerade die Schutzvereinigung der Kapitalanleger, die selbst schon einmal in Verruf geraten ist, diese Kanzlei empfiehlt. Ich bin sehr enttäuscht darüber, dass die Schutzvereinigung der Kapitalanleger die Kanzlei Müller Seidel Vos trotz dieses Skandals empfiehlt. Es ist genau so, als ob ich die Kostendeckung einer Rechtsschutzversicherung zugesagt bekomme und diese dann aufgrund eines BGH Urteils nicht zahlt. Diesen Anwalt hätte ich niemals zu meinem Vertreter gemacht, wenn ich gewusst hätte, dass er mich im Nachhinein entgegen aller Absprachen zahlen lässt. Jetzt muss ich gutes Geld Schlechtem hinterher werfen.

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