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FMA erlässt Verbot des Verkaufs Binärer Optionen an Kleinanleger und schränkt den Vertrieb von Differenzkontrakten (CFDs) an diese massiv ein

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„Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der Kleinanleger vor für sie unberechenbaren Risiken und Verlusten“, so der Vorstand der FMA, Helmut Ettl und Klaus Kumpfmüller: „Die Anwendung dieser neuen rechtlichen Möglichkeiten hat sich bereits unter dem ESMA-Regime bewährt, wir führen den Schutz der Kleinanleger nun auf nationaler Ebene weiter.“

Die diesbezügliche „FMA-Produktinterventionsverordnung“ (FMA-PIV), die diese Maßnahmen zum Schutz der Privatanleger im Detail regelt, trat am 15.05.2019 in Kraft und ist auf binäre Optionen sowie finanzielle Differenzgeschäfte anwendbar, die ab dem 30. Mai 2019 in oder aus Österreich vermarktet, vertrieben oder verkauft werden.

Den Text der Verordnung sowie weitere Informationen zu Binären Optionen sowie Differenzkontrakten finden Sie auf der Website der FMA unter folgendem Link: https://www.fma.gv.at/fma-produktinterventionsverordnung-veroeffentlicht/

 

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