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EU gegen Meta: Instagram soll süchtig machen – Meta ist überrascht, dass jemand hingeschaut hat

Artapixel (CC0), Pixabay
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Die EU-Kommission hat nach zweijähriger Untersuchung festgestellt, was viele Eltern, Lehrkräfte und Menschen mit halbwegs funktionierendem Schlafrhythmus schon länger vermuten: Instagram und Facebook könnten für Kinder und Jugendliche etwas zu suchtfördernd gebaut sein.

Oder anders gesagt: Eine App, die nie aufhört, Videos nachzuladen, personalisierte Inhalte serviert wie ein Kellner auf Koffein und Jugendlichen rund um die Uhr neue Reize ins Gesicht schleudert, könnte möglicherweise nicht nur der harmlosen Freizeitgestaltung dienen. Eine gewagte These aus Brüssel.

Im Zentrum der Kritik stehen personalisierte Empfehlungen und das automatische Abspielen neuer Videos. Also genau jene Funktionen, bei denen man eigentlich nur kurz schauen wollte, was ein Freund gepostet hat – und 47 Minuten später einem fremden Menschen dabei zusieht, wie er Käse in einer Heißluftfritteuse faltet.

Die EU-Kommission sagt nun: Das Design sei zu süchtig machend. Meta sagt: Stimmt nicht. Man habe doch bereits bedeutende Schritte zum Schutz von Teenagern unternommen. Vermutlich irgendwo zwischen „Bist du sicher, dass du weiter scrollen willst?“ und „Hier sind noch 19 Videos, die dich emotional ruinieren könnten“.

Meta weist die Vorwürfe zurück. Das überrascht ungefähr so sehr wie die Nachricht, dass ein Süßwarenhersteller seine Produkte nicht als Ursache kindlicher Zuckerkrisen betrachten möchte. Natürlich sieht Meta das anders. Schließlich ist es für einen Konzern, dessen Geschäftsmodell von Aufmerksamkeit lebt, etwas unangenehm, wenn Behörden plötzlich fragen, warum diese Aufmerksamkeit mit der Präzision eines Spielautomaten eingefangen wird.

EU-Kommissarin Henna Virkkunen bringt es nüchtern auf den Punkt: Nach Einschätzung der Kommission müsse Meta sein Design ändern. Tut der Konzern das nicht, droht eine Entscheidung wegen Verstoßes gegen EU-Vorschriften. Und die könnte teuer werden: Bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes stehen im Raum.

Das klingt nach viel Geld. Für normale Menschen wäre es der finanzielle Weltuntergang. Für Meta ist es vermutlich erst einmal ein Meeting mit sehr ernsten Gesichtern, vielen Anwälten und der Frage, ob man die Strafe nicht irgendwie als „Regulierungserlebnis“ verbuchen kann.

Besonders pikant ist, dass die EU bereits ein ähnliches Verfahren gegen TikTok eingeleitet hat. Damit geraten nun gleich mehrere Plattformen unter Druck, deren Erfolgsrezept lautet: Halte die Nutzer so lange wie möglich am Bildschirm, idealerweise bis sie vergessen, warum sie das Handy überhaupt in die Hand genommen haben.

Natürlich geht es nicht darum, Jugendlichen das Internet wegzunehmen. Es geht darum, ob Plattformen ihre Dienste so bauen dürfen, dass junge Nutzerinnen und Nutzer möglichst lange hängen bleiben. Immer weiter. Immer tiefer. Immer noch ein Video. Immer noch ein Reel. Immer noch ein Algorithmus, der besser weiß, was ein Teenager als Nächstes sehen wird, als der Teenager selbst.

Das Problem ist nicht, dass soziale Netzwerke Inhalte zeigen. Das Problem ist, dass sie längst nicht mehr nur zeigen. Sie ziehen. Sie schieben. Sie testen. Sie optimieren. Und am Ende wirkt der Feed weniger wie ein Fenster zur Welt und mehr wie ein digitaler Hamsterkäfig mit WLAN.

Meta wird nun Gelegenheit haben, auf die Vorwürfe zu reagieren. Man darf gespannt sein, ob der Konzern echte Änderungen vorlegt oder nur neue Schutzfunktionen mit Namen wie „Teen Wellbeing Experience Plus“ präsentiert, die am Ende irgendwo in den Einstellungen hinter sieben Untermenüs versteckt sind.

Die EU hat jedenfalls deutlich gemacht: Der endlose Scroll-Mechanismus ist kein Naturgesetz. Autoplay ist keine Menschenrechtsfrage. Und ein Geschäftsmodell, das Jugendliche möglichst lange vor dem Bildschirm hält, darf durchaus überprüft werden.

Bis dahin gilt für viele Eltern weiter der alte Satz: „Leg doch mal das Handy weg.“

Und für Meta vermutlich der neue Satz aus Brüssel:

„Leg doch mal den Algorithmus weg.“

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