Die BaFin gibt Antworten und kümmert sich

Published On: Samstag, 30.07.2016By Tags: ,

Auch wenn es seit Jahren so manche Kritik an der BaFin gegeben hat, so muss man soch sagen, das auch bei der Bafin der Verbraucherschutz einen höheren Stellenwert bekommen hat, sicherlich auch folgernd aus der größeren Kompetenz die die Behörde mit der Verabschiedung des neuen Kleinanalegerschutzgesetzes bekommen hat. Das ist sicherlich auch wichtig, das die BaFin dann auch ein Hase und Igelspiel auch mal gewinnen kann.

Immer mehr Abzocker tauchen unter Verwendung seriös wirkender Webseiten im Internet auf, geben sich nicht nur einen seriösen Anstrich, sondern verwenden auch Hinweise auf angeblich vorliegende Genehmigungen die dem „Unternehmen- den Abzockern“ in Wirklichkeit aber garnicht vorliegen. So auch ein aktueller Fall den man im „Beamtendeutsch“ auf der BaFin Seite nachlesen kann. Es geht um die Eintragung zur SPS Bank aus Holland. Hier heißt es :

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der SPS Bank N.V. das weitere Betreiben des Einlagengeschäfts sowie des Kreditgeschäfts untersagt und die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte angeordnet.

Nach den vorliegenden Erkenntnissen gibt die SPS Bank N.V. sich im Internet auf ihrer Homepage, www.spsbank.com, als im Jahr 2006 gegründete Bank aus. Sie bietet unter anderem Girokonten, Sparkonten, Tagesgeldkonten und Kredite an.

Die SPS Bank N.V. betreibt durch die Entgegennahme von Geldern im Zusammenhang mit den von ihr angebotenen Sichteinlagen (Girokonten sowie Tagesgeldkonten) und Sparkonten das Einlagengeschäft im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des Kreditwesengesetzes (KWG). Ebenso betreibt sie durch die Gewährung der von ihr angebotenen Finanzierungen das Kreditgeschäft im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KWG.

Das Unternehmen ist in Deutschland unerlaubt tätig. Es ist auch nicht, wie das Impressum impliziert, von der Europäischen Zentralbank (EZB) oder der niederländischen Zentralbank (DNB) zum Bankgeschäft zugelassen.

Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar.

Zitat Ende.

Man hätte auch das einfach überschreiben können: Vorsicht Betrüger mit gefaketer Internetseite.

One Comment

  1. waneta Samstag, 30.07.2016 at 20:53 - Reply

    Die Bafin und Verbraucherschutz……hahahahahahahahahah, ich schmeiß mich weg, echt der Witz des Jahres. Allein ein einziger, nur ein einziger Klick auf die Seite der BWF, Hinweise gab es genügend, hätte genügt um alles zu stoppen und den Anlegern Millionen Verluste erspart. Dieser überwiegend nutzlose Verein, gehört in vielen Fällen des Anlagebetruges mit auf die Anklagebank.

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