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Vorläufiges Insolvenzverfahren über Voß & Kirchberg Wohnungsbaugesellschaft angeordnet

geralt (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Kleve hat in dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Voß & Kirchberg Wohnungsbauges. mbH & Co. KG Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 38 IN 43/26 geführt.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Straße Im Heiligen Bruch 35 in 47509 Rheurdt. Vertreten wird sie durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die Voß & Kirchberg Wohnungsbaugesellschaft mit beschränkter Haftung, sowie deren Geschäftsführer.

Mit Beschluss vom 10. September 2026 um 14.27 Uhr bestellte das Amtsgericht Kleve Rechtsanwalt Axel Schwentker aus Oberhausen zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Grundlage der Entscheidung sind die Paragrafen 21 und 22 der Insolvenzordnung.

Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Damit soll verhindert werden, dass während der Prüfung des Insolvenzantrags Vermögenswerte ohne entsprechende Kontrolle übertragen, verkauft oder anderweitig verwendet werden.

Das Gericht untersagte außerdem den Schuldnern des Unternehmens, Zahlungen unmittelbar an die Voß & Kirchberg Wohnungsbauges. mbH & Co. KG zu leisten. Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und andere Forderungen der Gesellschaft einzuziehen sowie eingehende Zahlungen entgegenzunehmen. Geschäftspartner und weitere Drittschuldner müssen die gerichtliche Anordnung bei künftigen Zahlungen beachten.

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft wurden vorläufig untersagt. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden einstweilen eingestellt. Davon ausgenommen sind Maßnahmen, die unbewegliches Vermögen betreffen.

Bei der Entscheidung handelt es sich zunächst um Sicherungsmaßnahmen innerhalb eines Insolvenzeröffnungsverfahrens. Die Anordnung bedeutet noch nicht, dass das eigentliche Insolvenzverfahren bereits eröffnet wurde. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird üblicherweise unter anderem die wirtschaftliche Lage, das vorhandene Vermögen und die Voraussetzungen für eine Verfahrenseröffnung prüfen.

Amtsgericht Kleve
Aktenzeichen: 38 IN 43/26
Beschluss vom 10. September 2026

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