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BaFin warnt vor schelhammer-systems.com: Verdacht auf unerlaubte Finanz- und Kryptodienstleistungen

jaydeep_ (CC0), Pixabay
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht warnt vor Angeboten auf der Internetseite schelhammer-systems.com. Nach Angaben der Finanzaufsicht besteht der Verdacht, dass die bislang unbekannten Betreiber dort Finanzdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen ohne die in Deutschland erforderliche Erlaubnis anbieten.

Verbraucher sollten über die Plattform vorerst keine Geschäfte abschließen, kein Geld überweisen und keine Kryptowährungen an dort genannte Wallet-Adressen übertragen. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn bereits telefonisch, per E-Mail, über soziale Netzwerke oder Messengerdienste Kontakt aufgenommen wurde.

Betreiber offenbar nicht eindeutig identifizierbar

Besonders problematisch ist, dass die BaFin in ihrer Warnung von unbekannten Betreibern spricht. Für Anleger muss vor einer Investition zweifelsfrei erkennbar sein, mit welchem Unternehmen sie einen Vertrag schließen, wo dieses seinen Sitz hat und wer für das Angebot verantwortlich ist.

Zu einem überprüfbaren Finanzanbieter gehören insbesondere:

  • vollständiger Unternehmensname,
  • ladungsfähige Geschäftsanschrift,
  • Handelsregisternummer,
  • vertretungsberechtigte Personen,
  • zuständige Aufsichtsbehörde,
  • nachprüfbare Erlaubnis,
  • verständliche Vertragsbedingungen,
  • transparente Angaben zu Kosten und Risiken.

Fehlen diese Angaben oder lassen sie sich nicht unabhängig bestätigen, besteht ein erhebliches Risiko. Ein professionell gestalteter Internetauftritt, angebliche Handelsplattformen und sichtbare Kontostände sind kein Beweis dafür, dass ein reguliertes Unternehmen dahintersteht oder die angezeigten Guthaben tatsächlich existieren.

Finanzgeschäfte sind erlaubnispflichtig

Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen und bestimmte Kryptowerte-Dienstleistungen dürfen in Deutschland grundsätzlich nur mit der erforderlichen Erlaubnis angeboten werden. Die BaFin prüft dabei unter anderem die Zuverlässigkeit der Verantwortlichen, die fachliche Eignung der Geschäftsleitung, die Kapitalausstattung und die Organisation des Unternehmens.

Eine fehlende Erlaubnis bedeutet nicht automatisch, dass bereits ein Betrug nachgewiesen wurde. Sie ist jedoch ein erhebliches Warnsignal. Kunden bewegen sich möglicherweise außerhalb des regulierten Finanzmarkts und können sich nicht auf dieselben Kontroll- und Schutzmechanismen verlassen wie bei einem zugelassenen Institut.

Die aktuelle BaFin-Warnung beruht auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes und § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes. Diese Vorschriften ermöglichen es der Behörde, die Öffentlichkeit über den Verdacht unerlaubter Geschäfte zu informieren.

Warnung ist noch kein Betrugsurteil

Die Mitteilung der BaFin stellt zunächst eine aufsichtsrechtliche Warnung dar. Sie besagt, dass ein Verdacht auf unerlaubte Tätigkeiten besteht. Daraus folgt noch keine strafrechtliche Verurteilung der Betreiber.

Ebenso wenig bedeutet die Veröffentlichung automatisch, dass sämtliche über die Website geschlossenen Verträge unwirksam sind oder jeder Kunde sein Geld verloren hat. Die rechtliche Bewertung hängt vom konkreten Angebot, dem Vertragspartner, dem Zahlungsweg und den Umständen des Einzelfalls ab.

Dennoch sollte die Warnung ernst genommen werden. Die Kombination aus unbekannten Betreibern und dem Verdacht auf fehlende Erlaubnisse ist ein deutlicher Anlass, keine weiteren Zahlungen zu leisten.

Typische Vorgehensweise unseriöser Handelsplattformen

Bei betrügerischen Onlineplattformen werden Verbraucher häufig über Werbeanzeigen, vermeintliche Nachrichtenartikel oder soziale Netzwerke angesprochen. Teilweise werben die Anbieter mit Prominenten, bekannten Fernsehsendungen oder angeblichen Empfehlungen großer Unternehmen.

Nach einer Registrierung meldet sich oft ein persönlicher „Broker“, „Account Manager“ oder „Finanzberater“. Zunächst wird nur eine geringe Einzahlung verlangt. Anschließend zeigt die Plattform angebliche Gewinne an.

Diese Gewinne können vollständig erfunden sein. Die angezeigten Zahlen müssen weder reale Handelsgeschäfte noch tatsächlich vorhandenes Guthaben widerspiegeln.

Später werden Kunden häufig zu weiteren Zahlungen gedrängt. Als Begründung dienen angeblich besonders lukrative Marktchancen, notwendige Sicherheitsleistungen oder die Freischaltung einer Auszahlung.

Möchte der Kunde sein Geld zurück, werden mitunter zusätzliche Zahlungen verlangt, etwa für:

  • Steuern,
  • Versicherungen,
  • Provisionen,
  • Geldwäscheprüfungen,
  • Freigabecodes,
  • Liquiditätsnachweise,
  • Transaktionsgebühren,
  • die Entsperrung des Kontos.

Solche Nachforderungen sind ein klassisches Warnsignal. Seriöse Anbieter verlangen normalerweise keine zusätzliche Überweisung, damit ein bereits vorhandenes Guthaben ausgezahlt werden kann.

Gefahr durch Fernzugriffsprogramme

Besonders gefährlich ist die Aufforderung, Programme wie AnyDesk, TeamViewer oder andere Fernwartungssoftware zu installieren. Angebliche Berater behaupten häufig, sie wollten dem Kunden bei der Einrichtung eines Handelskontos oder einer Kryptowährungs-Wallet helfen.

Tatsächlich können sie dadurch Zugriff auf Computer, Onlinebanking, E-Mails und persönliche Dokumente erhalten. Teilweise werden Überweisungen direkt im Namen des Kunden vorbereitet oder ausgeführt.

Wer einer unbekannten Person Fernzugriff gewährt hat, sollte die Verbindung sofort beenden, das Programm deinstallieren und das betroffene Gerät fachkundig überprüfen lassen. Passwörter sollten anschließend von einem sicheren Gerät aus geändert werden.

Was Interessenten jetzt tun sollten

Wer eine Investition über schelhammer-systems.com erwägt, sollte davon bis zur vollständigen Klärung Abstand nehmen.

Vor einer Geldanlage sollten Verbraucher:

  1. den Anbieter in der Unternehmensdatenbank der BaFin suchen,
  2. die angegebene Gesellschaft im zuständigen Handelsregister überprüfen,
  3. Anschrift und Geschäftsleitung kontrollieren,
  4. Vertragsunterlagen vollständig anfordern,
  5. angegebene Aufsichtslizenzen direkt bei der Behörde überprüfen,
  6. Empfänger und Sitz der Bankverbindung feststellen,
  7. keine Ausweiskopie ohne eindeutig geklärten Vertragspartner versenden,
  8. keine Fernzugriffssoftware installieren,
  9. sich nicht unter Zeitdruck setzen lassen,
  10. keine Kryptowährungen an unbekannte Wallets übertragen.

Eine BaFin-Erlaubnis sollte niemals anhand eines eingescannten Dokuments oder eines Links überprüft werden, den der Anbieter selbst verschickt. Betrüger verwenden häufig gefälschte Zulassungen oder kopieren die Daten tatsächlich beaufsichtigter Unternehmen.

Achtung vor möglichem Identitätsmissbrauch

Der Name „schelhammer-systems“ kann bei Verbrauchern den Eindruck erwecken, es bestehe eine Verbindung zu einem bekannten Unternehmen oder einer etablierten Marke. Ob eine solche Verbindung tatsächlich existiert, muss unabhängig geprüft werden.

Bei unseriösen Finanzangeboten kommt es regelmäßig vor, dass Namen, Anschriften, Registernummern oder Logos echter Unternehmen missbraucht werden. Selbst ein korrekt erscheinender Handelsregistereintrag beweist daher nicht, dass die Website von diesem Unternehmen betrieben wird.

Entscheidend ist, ob die Internetadresse, Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Bankverbindungen nachweislich dem zugelassenen Unternehmen gehören.

Was bereits betroffene Anleger tun sollten

Wer bereits Geld überwiesen oder Kryptowährungen übertragen hat, sollte unverzüglich handeln.

Weitere Zahlungen stoppen

Auch wenn angebliche Berater versprechen, dass nur noch eine letzte Zahlung notwendig sei, sollte kein weiteres Geld überwiesen werden. Zahlungen zur Freischaltung oder Auszahlung führen erfahrungsgemäß häufig lediglich zu weiteren Forderungen.

Bank oder Zahlungsdienstleister informieren

Die eigene Bank sollte sofort über den Betrugsverdacht informiert werden. Bei einer Überweisung kann ein Rückruf versucht werden. Ob dieser erfolgreich ist, hängt davon ab, ob das Geld bereits weitergeleitet oder abgehoben wurde.

Bei Kreditkartenzahlungen sollte geprüft werden, ob eine Rückbuchung möglich ist. Auch Zahlungsdienstleister müssen möglichst schnell kontaktiert werden.

Kryptobörse benachrichtigen

Wurden Kryptowährungen gekauft und anschließend übertragen, sollte die verwendete Kryptobörse informiert werden. Die Zieladresse, Transaktionsnummer und sämtliche Kommunikation sollten mitgeteilt werden.

Blockchain-Transaktionen können normalerweise nicht einfach rückgängig gemacht werden. Eine schnelle Meldung kann jedoch helfen, wenn die Vermögenswerte später bei einer regulierten Börse eingehen.

Strafanzeige erstatten

Betroffene sollten Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten. Dabei sollten alle verfügbaren Unterlagen vorgelegt werden:

  • Zahlungsbelege,
  • Kontoauszüge,
  • Wallet-Adressen,
  • Transaktionsnummern,
  • Telefonnummern,
  • E-Mail-Adressen,
  • Chatverläufe,
  • Namen angeblicher Berater,
  • Vertragsunterlagen,
  • Screenshots des Kundenkontos,
  • Werbeanzeigen und Internetadressen.

Die Strafanzeige ersetzt keine zivilrechtliche Durchsetzung von Ansprüchen, kann aber für Ermittlungen und die Nachverfolgung von Zahlungsströmen entscheidend sein.

BaFin informieren

Auch die BaFin kann über eigene Erfahrungen mit der Plattform informiert werden. Besonders hilfreich sind Angaben zu den angebotenen Produkten, Zahlungswegen, beteiligten Personen und verwendeten Bankkonten.

Die BaFin verfolgt aufsichtsrechtliche Verstöße, treibt aber nicht automatisch das Geld einzelner Anleger ein.

Passwörter und Geräte sichern

Wer persönliche Dokumente übermittelt oder Fernzugriff gewährt hat, sollte:

  • sämtliche betroffenen Passwörter ändern,
  • Zwei-Faktor-Authentifizierung aktivieren,
  • Onlinebanking kontrollieren,
  • E-Mail-Konten überprüfen,
  • Mobilfunkanbieter informieren, wenn ein SIM-Tausch drohen könnte,
  • das Gerät auf Schadsoftware untersuchen lassen,
  • Kreditkarten gegebenenfalls sperren,
  • Kontobewegungen regelmäßig kontrollieren.

Vorsicht vor angeblichen Rückholfirmen

Nach einem Anlageverlust werden Betroffene häufig ein zweites Mal kontaktiert. Angebliche Rechtsanwälte, Behördenvertreter oder Rückholunternehmen behaupten dann, das verlorene Geld gefunden zu haben.

Vor einer Auszahlung sollen die Betroffenen erneut Gebühren, Steuern oder Sicherheitsleistungen bezahlen. Dabei kann es sich um einen sogenannten Wiederholungsbetrug handeln.

Kein Geschädigter sollte Geld an einen unbekannten Dienstleister zahlen, nur weil dieser angeblich über interne Informationen, eingefrorene Konten oder beschlagnahmte Kryptowährungen verfügt.

Die Identität und berufliche Zulassung eines Rechtsanwalts müssen unabhängig über offizielle Verzeichnisse geprüft werden.

Bestehen Rückzahlungs- oder Schadensersatzansprüche?

Mögliche Ansprüche hängen davon ab, wer tatsächlich hinter der Plattform steht und wohin das Geld geflossen ist.

In Betracht kommen können insbesondere:

  • Rückzahlung aus ungerechtfertigter Bereicherung,
  • Schadensersatz wegen Täuschung,
  • vertragliche Rückzahlungsansprüche,
  • Ansprüche gegen beteiligte Vermittler,
  • Ansprüche gegen Zahlungsdienstleister in besonderen Fällen,
  • Rückbuchungen bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen.

Die bloße BaFin-Warnung führt jedoch nicht automatisch zu einer Rückzahlung. Betroffene müssen den Zahlungsweg dokumentieren und möglichst den tatsächlichen Empfänger feststellen.

Bei Überweisungen, Kreditkartenzahlungen und Kryptowährungstransaktionen gelten unterschiedliche rechtliche und technische Voraussetzungen. Deshalb sollte jeder Fall individuell geprüft werden.

Nicht auf angebliche Gewinne vertrauen

Ein auf der Plattform angezeigter Gewinn ist kein Nachweis für vorhandenes Vermögen. Erst eine erfolgreiche Auszahlung auf ein Konto oder eine Wallet unter alleiniger Kontrolle des Kunden zeigt, dass zumindest ein Betrag tatsächlich verfügbar war.

Auch kleinere Auszahlungen beweisen nicht zwingend die Seriosität. Betrüger zahlen gelegentlich geringe Beträge aus, um Vertrauen aufzubauen und anschließend wesentlich höhere Einzahlungen zu verlangen.

Fazit

Die Warnung der BaFin vor schelhammer-systems.com ist ein ernstes Signal. Die Betreiber sind nach Angaben der Finanzaufsicht unbekannt, und es besteht der Verdacht, dass erlaubnispflichtige Finanz- und Kryptowerte-Dienstleistungen ohne die notwendige Zulassung angeboten werden.

Interessenten sollten kein Geld einzahlen und keine persönlichen Dokumente übermitteln. Bereits betroffene Anleger sollten weitere Zahlungen sofort stoppen, ihre Bank oder Kryptobörse informieren, Beweise sichern und Strafanzeige erstatten.

Eine Warnung der BaFin ist noch kein rechtskräftiger Betrugsnachweis. Für Verbraucher ist sie aber ein klarer Grund, bis zur vollständigen Aufklärung äußerste Vorsicht walten zu lassen.

Dieser Beitrag enthält allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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