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Rechtsanwalt Hardy Pönisch aus Leipzig: Sagen Sie den Anlegern endlich die Wahrheit

geralt (CC0), Pixabay
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Eine kritische Stellungnahme zum Schreiben der Germany Sun AG über ausgebliebene Zinszahlungen

Viele Anleger leben vom Prinzip Hoffnung. Das gilt besonders dann, wenn eine zugesagte Zahlung nicht zum vereinbarten Termin eingeht. Zunächst hofft man auf ein technisches Versehen, dann auf eine kurzfristige Verzögerung und schliesslich auf jene „zeitnahe Lösung“, die in Schreiben notleidender Anlagegesellschaften häufig angekündigt wird.

Genau in dieser Situation erreicht die Anleger der Germany Sun AG ein Schreiben, das nach Transparenz klingen soll, bei näherer Betrachtung aber mehr Fragen aufwirft, als es beantwortet.

Auf dem Briefkopf der Gesellschaft werden Hardy Chandra Pönisch und Mag. iur. Günter Ruppert als Verwaltungsräte genannt. Unterzeichnet ist das Schreiben allerdings lediglich mit „Geschäftsleitung“. Eine persönliche Unterschrift fehlt. Auch ein konkretes Datum ist auf der vorliegenden Fassung nicht erkennbar.

Das ist bemerkenswert. Wer Anleger um Geduld bittet, sollte zunächst eindeutig erklären, wer persönlich die Verantwortung für die darin enthaltenen Aussagen übernimmt.

Die entscheidende Aussage steht bereits im Schreiben

Die Germany Sun AG räumt ein, dass die Zinsen für das zweite Quartal nicht zum vorgesehenen Zeitpunkt ausgezahlt werden können. Als Grund nennt sie Zahlungen aus Projekten, die angeblich nicht fristgerecht eingegangen seien.

Besonders wichtig ist jedoch eine weitere Formulierung. Das Unternehmen erklärt, es sei „derzeit leider nicht in der Lage“, seinen Verpflichtungen gegenüber den Anlegern termingerecht nachzukommen.

Das ist keine nebensächliche Verzögerung und auch kein blosses Kommunikationsproblem. Es ist das Eingeständnis, dass eine vertraglich geschuldete Zahlung bei Fälligkeit nicht geleistet werden kann.

Ob daraus rechtlich bereits auf eine Zahlungsunfähigkeit, eine vorübergehende Zahlungsstockung oder eine andere Liquiditätslage geschlossen werden kann, lässt sich allein anhand dieses Schreibens nicht beurteilen. Dafür wären belastbare Zahlen erforderlich. Für Anleger ist die Aussage dennoch ein ernstes Warnsignal.

Verträge werden nicht „nach Möglichkeit“ erfüllt. Zinsen werden zu einem festgelegten Termin geschuldet. Bleibt die Zahlung aus, liegt unabhängig von den internen Gründen zunächst eine Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtung vor.

Die Verantwortung wird auf Projektpartner verlagert

Die Germany Sun AG erklärt, vereinbarte Zahlungen ihrer Projektpartner seien verspätet. Diese Darstellung mag zutreffen. Belegt wird sie in dem Schreiben jedoch nicht.

Es fehlen wesentliche Angaben:

  • Welche Projektpartner haben nicht gezahlt?
  • Welche Beträge sind ausstehend?
  • Wann waren diese Forderungen fällig?
  • Sind die Forderungen unbestritten?
  • Wurden bereits gerichtliche Schritte eingeleitet?
  • Sind die Schuldner wirtschaftlich in der Lage, die Beträge zu zahlen?
  • Welcher konkrete Zahlungstermin wird erwartet?
  • Welche Auswirkungen hat die Verzögerung auf weitere Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen?

Statt überprüfbarer Informationen erhalten die Anleger die allgemeine Versicherung, die Projektpartner seien zur Zahlung aufgefordert worden und man gehe davon aus, dass das Geld „zeitnah“ eingehen werde.

„Zeitnah“ ist kein Termin. Eine Hoffnung ist kein Liquiditätsnachweis. Und die Aufforderung eines Geschäftspartners zur Zahlung ist noch kein Beleg dafür, dass das Geld tatsächlich fliessen wird.

Wer Transparenz verspricht, muss mehr liefern als optimistische Erwartungen.

Ein Kiesprojekt soll Vertrauen schaffen

Im weiteren Verlauf verweist die Gesellschaft auf ein Projekt der SKK Sand- und Kiesgewinnung Kehrmann GmbH. Genannt werden Abbaurechte für eine Fläche von mehr als 660 Hektar und ein geschätztes Rohstoffvorkommen von rund 130 Millionen Tonnen.

Vier potenzielle Käufer sollen sich angeblich in einer umfassenden Prüfungsphase befinden. Ein erfolgreicher Verkauf könne, so das Schreiben, „einen wichtigen Beitrag zur weiteren Stabilisierung unserer Liquidität“ leisten.

Gerade diese Formulierung verdient besondere Aufmerksamkeit.

Erstens ist eine laufende Due Diligence kein Kaufvertrag. Interessenten können eine Prüfung jederzeit abbrechen. Selbst ernsthafte Gespräche garantieren weder einen Abschluss noch einen bestimmten Kaufpreis.

Zweitens sagt die theoretische Grösse eines Rohstoffvorkommens wenig über den kurzfristig erzielbaren Erlös aus. Entscheidend wären unter anderem die rechtliche Qualität der Abbaurechte, Genehmigungen, Erschliessungskosten, Umweltauflagen, Fördermöglichkeiten, Laufzeiten, bestehende Belastungen und die tatsächliche Marktnachfrage.

Drittens bleibt offen, welche rechtliche und wirtschaftliche Verbindung zwischen der Germany Sun AG, der SKK Sand- und Kiesgewinnung Kehrmann GmbH und den Anlegergeldern besteht.

Die Anleger sollten deshalb erfahren:

  • Welche Investitionen hat die Germany-Sun-Unternehmensgruppe in dieses Projekt geleistet?
  • Aus welcher Gesellschaft stammen diese Mittel?
  • Handelte es sich um Eigenkapital, Darlehen oder andere Finanzierungen?
  • Welche Sicherheiten bestehen?
  • Wem gehören die genannten Abbaurechte?
  • Gibt es ein unabhängiges Gutachten und von wem stammt es?
  • Welcher realistisch erzielbare Nettoerlös wird erwartet?
  • Wann könnte ein Verkauf frühestens abgeschlossen werden?
  • Welcher Anteil des Erlöses stünde tatsächlich für die Anlegerzahlungen zur Verfügung?

Solange diese Fragen unbeantwortet bleiben, ist das Kiesprojekt keine gesicherte Zahlungsquelle. Es ist eine Zukunftserwartung.

Was haben Solarprojekte mit einem Kiesvorkommen zu tun?

Die Gesellschaft erklärt, Anlegergelder seien insbesondere in Grundstücke für künftige Solarparks und in Produktionsanlagen für Solarpaneele investiert worden. Kurz darauf wird ein umfangreiches Sand- und Kiesprojekt als möglicher Weg zur Stabilisierung der Liquidität präsentiert.

Dieser Wechsel des Investitionsgegenstands verlangt eine Erklärung. Anleger, die von Solarprojekten und Solarpaneelen ausgingen, dürfen wissen, weshalb ihre Zinszahlungen nun offenbar auch von der Verwertung eines Rohstoffprojekts abhängen sollen.

Es muss offengelegt werden, ob dieses Geschäft von Anfang an Teil der kommunizierten Investitionsstrategie war. Ebenso ist zu erklären, ob Anlegergelder direkt oder indirekt in das Projekt geflossen sind und ob die entsprechenden Verträge eine solche Mittelverwendung erlaubten.

Die blosse Zugehörigkeit zu einer „Unternehmensgruppe“ ersetzt keine Darstellung der Zahlungsströme. Jede beteiligte Gesellschaft ist rechtlich gesondert zu betrachten. Vermögenswerte einer verbundenen Gesellschaft stehen nicht automatisch für Verpflichtungen der Germany Sun AG zur Verfügung.

Vertrauen darf keine Einbahnstrasse sein

Mehrfach bedankt sich die Germany Sun AG für das Vertrauen und die Geduld der Anleger. Das klingt höflich, verschiebt aber den Schwerpunkt.

Nicht die Anleger müssen zunächst weiteres Vertrauen beweisen. Das Unternehmen muss nachweisen, dass dieses Vertrauen noch gerechtfertigt ist.

Wer fällige Zinsen nicht zahlen kann, sollte unverzüglich eine nachvollziehbare Liquiditätsdarstellung vorlegen. Dazu gehören zumindest eine konkrete Höhe der offenen Verpflichtungen, vorhandene liquide Mittel, erwartete Zahlungseingänge und realistische Termine.

Auch die Behauptung, seit der Unternehmensgründung seien sämtliche Zinszahlungen immer vertragsgemäss geleistet worden, sollte belegbar sein. Frühere Vertragstreue ist positiv, ändert aber nichts an einer aktuellen Pflichtverletzung. Vor allem ist sie keine Garantie für künftige Zahlungen.

Anleger sollten sich nicht durch den Hinweis beruhigen lassen, dass es sich angeblich um eine „aussergewöhnliche Ausnahmesituation“ handele. Ob die Lage tatsächlich nur vorübergehend ist, kann nur anhand konkreter wirtschaftlicher Daten beurteilt werden.

Hardy Pönisch muss seine Rolle erklären

Das vorliegende Schreiben stammt formal von der Germany Sun AG. Hardy Chandra Pönisch wird darin als Mitglied des Verwaltungsrats genannt. Es handelt sich dem Erscheinungsbild nach nicht um ein anwaltliches Schreiben an die Anleger und auch nicht um eine persönliche Erklärung Pönischs.

Gerade deshalb ist Klarheit erforderlich.

Welche Verantwortung trägt Hardy Chandra Pönisch als Verwaltungsrat für die Finanzlage und die Anlegerkommunikation? Hat er den Inhalt des Schreibens geprüft und gebilligt? Auf welche Unterlagen stützt sich die Erwartung, ausstehende Projektzahlungen würden zeitnah eingehen? Welche Kenntnisse besitzt er über den Verkaufsprozess des Kiesprojekts? Und welche konkreten Massnahmen hat der Verwaltungsrat beschlossen, um die vertraglichen Ansprüche der Anleger zu erfüllen?

Wer zugleich als Rechtsanwalt tätig ist, weiss um die Bedeutung präziser Erklärungen, belastbarer Fristen und eindeutig zugeordneter Verantwortung. Umso weniger genügt ein Schreiben, das zwar um Geduld bittet, aber keinen verbindlichen Zahlungstermin nennt.

Die Anleger brauchen keine Beschwichtigungen. Sie brauchen überprüfbare Tatsachen.

Nicht jede Verzögerung ist ein Skandal – aber jede verlangt Aufklärung

Eine verspätete Zinszahlung beweist für sich genommen weder Betrug noch eine Straftat. Auch wirtschaftlich seriöse Unternehmen können vorübergehend in Liquiditätsschwierigkeiten geraten. Zahlungsströme können sich verschieben, Projekte können scheitern und Vertragspartner können ausfallen.

Presserechtlich und sachlich wäre es daher falsch, aus dem Schreiben ohne weitere Belege einen Anlagebetrug, eine Insolvenz oder persönliche strafrechtliche Verantwortung abzuleiten.

Ebenso falsch wäre es jedoch, die Tragweite der Mitteilung herunterzuspielen. Das Unternehmen erklärt selbst, eine fällige vertragliche Verpflichtung nicht pünktlich erfüllen zu können. Gleichzeitig macht es die Nachzahlung von künftigen Geldeingängen abhängig, deren Zeitpunkt und Realisierung nicht feststehen.

Das ist ein objektiver Anlass für kritische Fragen.

Behauptungen über Verbindungen zu weiteren Personen oder über eine Beteiligung an einem mutmasslichen Anlageskandal dürfen erst veröffentlicht werden, wenn sie durch Registerunterlagen, Verträge, Ermittlungsakten, gerichtliche Entscheidungen oder mehrere voneinander unabhängige Quellen belegt sind. Das vorliegende Schreiben enthält dafür keinen Nachweis.

Anleger sollten nicht unbegrenzt abwarten

Anleger müssen sich nicht mit dem unbestimmten Hinweis auf eine spätere Zahlung zufriedengeben. Sie können die vertraglich geschuldete Leistung einfordern und eine konkrete Frist setzen. Vor weiteren Schritten sollten sie ihre Verträge prüfen und unabhängigen Rechtsrat einholen.

Zu klären ist insbesondere:

  • Wann war die Zinszahlung vertraglich fällig?
  • Befindet sich die Gesellschaft bereits ohne Mahnung in Verzug?
  • Welche Verzugsfolgen sieht der Vertrag vor?
  • Bestehen Kündigungs- oder Informationsrechte?
  • Welche Sicherheiten wurden zugesagt?
  • Müssen Verjährungs- oder Ausschlussfristen beachtet werden?
  • Gibt es Hinweise, dass auch weitere Zahlungen gefährdet sein könnten?

Anleger sollten sämtliche Schreiben, Verträge, Kontoauszüge und Werbeunterlagen sichern. Vereinbarungen über Stundungen, Rangrücktritte oder den Verzicht auf Rechte sollten nicht ungeprüft unterschrieben werden.

Vor allem sollte niemand allein deshalb weiter abwarten, weil ein Brief Optimismus verbreitet. Geduld ist keine vertragliche Nebenpflicht des Gläubigers.

Sagen Sie den Anlegern, was tatsächlich gesichert ist

Die zentrale Forderung an Hardy Chandra Pönisch, den weiteren Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung der Germany Sun AG lautet deshalb: Legen Sie offen, was Sie wissen.

Nennen Sie einen konkreten Zahlungstermin. Beziffern Sie die ausstehenden Forderungen. Erklären Sie, welche Projektpartner betroffen sind. Legen Sie dar, wie viel Liquidität gegenwärtig vorhanden ist. Dokumentieren Sie die wirtschaftliche Verbindung zum Kiesprojekt. Unterscheiden Sie klar zwischen unterschriebenen Verträgen, unverbindlichen Kaufinteressen und blossen Erwartungen.

Sollte ein konkreter Zahlungstermin derzeit nicht genannt werden können, muss auch das offen ausgesprochen werden.

Die Wahrheit kann für Anleger unangenehm sein. Sie ist aber besser als eine Hoffnung, die mit jedem neuen Vertröstungsschreiben verlängert wird.

Manchmal ist ein Ende mit Schrecken tatsächlich besser als ein Schrecken ohne Ende. Ob die Situation der Germany Sun AG bereits an diesem Punkt angekommen ist, lässt sich aufgrund des Schreibens nicht feststellen. Feststellen lässt sich aber: Die Anleger haben Anspruch auf mehr als die Bitte, noch etwas Geduld aufzubringen.

Sie haben Anspruch auf Vertragstreue. Und wenn Vertragstreue derzeit nicht möglich ist, haben sie zumindest Anspruch auf eine vollständige, konkrete und nachprüfbare Erklärung.

poenischjammerbrief

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