DFK Deutsches Finanzkontor AG – Wir gründen eine Interessengemeinschaft

Published On: Donnerstag, 22.09.2022By Tags:

denn wir haben Bedenken bei dem Unternehmen, wollen dem Unternehmen nun noch mehr Aufmerksamkeit geben. Das Unternehmen finanziert sich seit dem Jahre 2006 sehr stark durch Anlegergelder.

Geht man in die letzte im Unternehmensregister hinterlegte Bilanz, dann ist auch das für uns ein Grund, eben genau diese Interessengemeinschaft zu gründen.

Lassen Sie uns hier bitte einmal auf einige Punkte der Bilanz, die uns nachdenklich machen, genauer eingehen.

FireShot Capture 293 – Unternehmensregister – www.unternehmensregister.de

Kritisch sehen wir folgende Punkte, wie zum Beispiel:

Zitat aus der Bilanz

Forderungen gegen verbundene Unternehmen 52.994.865,82

Diese Bilanzposition ist nur innerhalb eines Jahres um über 9 Millionen Euro angestiegen. Ein aus unserer Sicht erstaunlich großer Anstieg. Wie werthaltig diese Forderungen dann sind, können wir nicht beurteilen.

Erkennen kann man in dieser Bilanz auch, dass das Unternehmen mittlerweile eine Verpflichtung zur Rückzahlung von Genussrechtskapital in Höhe von 50 Millionen Euro eingegangen ist. Gelder, die man ja irgendwann zurückzahlen muss, bitte nicht mit neuen Anlegergeldern, denn dann würde man in ein Schneeballsystem hineinrutschen.

Zitat:

Das gezeichnete Kapital entspricht dem Grundkapital laut Satzung und ist voll eingezahlt. Anzahl der Aktien: 1.000 mit einem Nennbetrag von 100,00 EUR (§ 160 Abs. 1 Nr. 3 AktG).Die Hauptversammlung vom 15. Juli 2021 hat beschlossen den Vorjahresüberschuss von TEUR 72 in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen. Somit sind die anderen Gewinnrücklagen von TEUR 3.489 auf TEUR 3.561 angestiegen.

Am Bilanzstichtag waren Genussrechte von TEUR 50.912 (i. Vj. TEUR 45.686) eingezahlt. Beim Genussrechtskapital handelt es sich um vinkulierte Namens-Genussrechte zu je EUR 10,00. Die aus der Zeichnung der Genussrechte resultierende Zins-verpflichtung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung unter Zinsaufwendungen ausgewiesen.

Die DFK AG platzierte seit 2006 Genussrechte mit einer bis zu 7 %igen jährlichen Verzinsung und einem Emissionsvolumen von T€ 60.000. Im Jahr 2014 erfolgte eine von der BaFin gebilligte Neuemission von zusätzlichen T€ 50.000 mit verschiedenen Anlagetypen.

Die Mindestvertragsdauer bei der Neuemission, die sich auf drei Vertragstypen bezieht, beträgt bei Typ A fünf Jahre, Typ B zwölf Monate und Typ C sechs Monate. Die jährliche Verzinsung beträgt bei Typ A bis zu 7 %, Typ B bis zu 5 % und Typ C bis zu 3 %. Seit der Erstemission der Genussrechte hat die DFK Gruppe die maximale Verzinsung der Genussrechte für die Anleger gewährleistet.Nach §32 Abs. 1a Satz 3 VermAnlG gilt nach Inkrafttreten des Kleinanlegerschutzgesetzes am 10. Juli 2015 für die Neuemission 2014 (Typ A/B/C) eine einjährige Übergangsfrist bis 10. Juli 2016 für die Neuausgabe von Genussrechten. Ab 11. Juli 2016 dürfen aus der Neuemission 2014 keine Genussrechte mehr ausgegeben werden.

Bis zu diesem Datum abgeschlossene Ratenverträge bleiben davon unberührt und haben in 2016 die laufende Finanzierung der DFK AG gewährleistet. Darüber hinaus hat die Konzern-gesellschaft DGR Deutsche Genussrecht AG, Kaltenkirchen, eine neue Tranche mit Emissionsvolumen von TEUR 20.000 beantragt und im Dezember 2017 von der BaFin gebilligt bekommen. In 2018 wurde diese Gesellschaft auf die DFK AG verschmolzen.

Zitat Ende

Zudem hat man auch weitere Finanzierungsvarianten am laufen, um an Anlegergelder zu kommen, wie aktuell zum Beispiel eine Crowdfundingaktion auf der Internetplattform EXPORO.

Liest man die Bilanz genauer, dann erkennt man auch, dass sich das Unternehmen Anlegergelder über ein luxemburgisches Konstrukt ebenfalls Anlegergelder eingesammelt haben bzw. einsammeln.

Ein solches Finanzierungskonstrukt, was sich im Wesentlichen auf Anlegergeld aufbaut, ist natürlich ein aus unserer Sicht möglicherweise sehr gefährliches Konstrukt aus Sicht der Anleger aber auch aus unserer Sicht.

Ein weiterer Punkt der uns auch nachdenklich macht in der Bilanz ist:

Die Umsatzerlöse der DFK AG sind um 60,3 % auf TEUR 6.758 gesunken und unterschritten damit den Vorjahreswert von TEUR 17.010 um TEUR 10.252. Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus gesunkenen Werten der Immobilienverkäufe. Im Geschäftsjahr 2021 wurde mit keiner Immobilie (i.Vj. TEUR 8.478) gehandelt. Ursächlich hierfür ist die Verlagerung des o.g. Geschäftsfeldes „Immobilienhandel“ von DFK AG auf die Projektgesellschaften. Im Geschäftsjahr wurden keine weiteren Grundstücke zur Weiterveräußerung angeschafft.

Die Projektierungserlöse sind im Geschäftsjahr mit TEUR 6.181 um 14,3 % im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Der Grund dafür ist die Auswirkung der Corona-Krise auf die Projektentwicklung. Die Projektentwicklung wurde durch schleppende Genehmigungsverfahren eingeschränkt. Behördenmitarbeiter befanden sich überwiegend im Homeoffice. Die damit einhergehenden Belastungen konnten sie nur langsam bewerkstelligen. Insbesondere im Baugenehmigungsverfahren kam es zu zeitlichen Verzögerungen. Aus Kulanz wurde die Rechnungsausstellung hinausgeschoben.

Zitat Ende

Wir sind derzeit dabei alle Bilanzen der Gesellschaft, die man öffentlich einsehen kann, mit einem Wirtschaftsprüfer zu analysieren, um dann möglicherweise weitere Berichte zu veröffentlichen, dafür werden wir dann aber eine eigene Webseite im Internet einrichten und aufbauen.

Leave A Comment