Das one square advisors Concept gegenüber den Anlegern

Wer unseren Blog kennt weiß, dass wir immer über gute Informationen verfügen. Das ist auch im Vorgang Deutsche Lichtmiete AG jetzt Deutsche Leuchtmittel GmbH so. Wir haben weitere Informationen zum Konzept der One square advisors bekommen, die wir natürlich hier auch kundtun wollen. Eine Bewertung wollen wir dazu nicht abgeben.

Dass die Anleger keine 100 % ihres eingestzten Kapitals wiederbekommen werden, das dürfte klar sein. Wie aber stellt sich der neue „Machthaber“ bei der Deutschen Lichtmiete das vor?

Zitat:

Alternative I: Anpassung der Anleihebedingungen der bestehenden Anleihen 18/23 WKN
A2NB9P, 19/25 WKN A2TSCP und 21/27 WKN A3H2UH

Das Gesamtvolumen der drei Anleihen in Höhe von Euro 130 Millionen wird auf ein neues
Nominalvolumen in Höhe von Euro 45 Millionen reduziert. Dies entspricht dem Wert des in der Inventur festgestellten Vorratsvermögens.

Darüber hinaus werden die Anleihebedingungen wie folgt angepasst:
 Schuldnerwechsel auf Deutsche Leuchtmittel GmbH (OpCo)
 Zins: Zero
 Fälligkeit 2030 oder bei Verkauf des Unternehmens (change of control)
 Tilgung durch Cash Sweep jährlich nach Vorlage Jahresabschluss, in Höhe von excess cash (>3 Mio. €)
 Bei Verkauf des Unternehmens Anspruch gegen die HoldCo auf den in der HoldCo
entstehenden, den Gläubigern zustehenden Eigenkapitalwert
 Besichert mit allen Assets der Deutschen Lichtmiete GmbH
Zur Umsetzung dieser Struktur ist eine Anpassung der bestehenden Anleihebedingungen
notwendig. Diese kann durch den gemeinsamen Vertreter im Rahmen des Insolvenzverfahrens vorgenommen werden. Für die reine Anpassung der Anleihebedingungen ist keine Prospektpflicht notwendig. Ebenso sind keine Maßnahmen der einzelnen Anleihegläubiger notwendig. Wir würden allerdings eine Intercreditor-Vereinbarung zwischen den drei Anleihen sowie einem gegebenenfalls notwendigen externen Finanzierer hinsichtlich Besicherung, Rangigkeit etc.vorsehen.

Eine Prospektpflicht halten wir nur für notwendig, wenn auch Direktinvestoren und/oder weitere Gläubiger im Rahmen einer Aufstockung einer Anleihe einbezogen werden sollen.

Alternative II: Emission neuer Anleihen

Ebenso wie die Anpassung der bestehenden Anleihen halten wir die Emission neuer Anleihen für eine zielführende Alternative. In diesem Falle würde eine neue Anleihe auf Ebene der Deutschen Leuchtmittel GmbH in Höhe von Euro 45 Millionen begeben. Die Ausstattung dieser Anleihe entspricht der oben dargestellten Ausstattung im Rahmen der Anpassung der bestehenden Anleihen.

Weiterhin würden wir eine Anleihe auf Ebene der HoldCo in Höhe von Euro 85 Millionen begeben. Diese Anleihe würde aus dem in der HoldCo entstehenden, den Gläubigern zustehenden Eigenkapitalwert bedient.

Für die Emission dieser Anleihen ist jeweils ein Prospekt notwendig. Zu mindestens die Anleihe auf Ebene der HoldCo wäre ein „komplexes Finanzierungsinstrument“ und damit nicht für alle Investoren geeignet.

Wir gedenken sowohl die besicherte Anleihe auf Ebene der Deutsche Leuchtmittel GmbH als auch die Anleihe auf Ebene der HoldCo börslich handelbar zu machen. Die besicherte Anleihe auf Ebene der Deutsche Leuchtmittel GmbH wird die Markteinschätzung der Entwicklung der OpCo reflektieren und bietet den Anleihegläubigern, Direktinvestoren und/oder weiteren Gläubigern ein liquides Finanzinstrument zur Wertaufholung. Die Anleihe auf Ebene der HoldCo reflektiert den zu erwartenden Eigenkapitalwert des Unternehmens und gibt den Investoren de facto die Möglichkeit, in das Eigenkapital des Unternehmens zu investieren.

Eine finale Entscheidung über die beiden oben dargestellten Alternativen sowie die Umsetzung einer dieser Alternativen ist bis zur operativen Übernahme des Geschäftsbetriebs zum 1. September 2022 nicht möglich. Wir verpflichten uns daher, im Nachgang, spätestens bis zum 31. März 2023, eine der beiden oben genannten Alternativen oder eine mit den Gläubigern und der Insolvenzverwaltung einvernehmlich erzielte Lösung umzusetzen. Eine entsprechend rechtlich bindende Vereinbarung ist in den Kaufvertrag aufzunehmen.

Die Anleihe steht der Insolvenzmasse zur Befriedigung der berechtigten Gläubiger zur Verfügung. Es ist uns als Käufer aufgrund unserer Informationslage nicht möglich, eine Zuordnung der Anleihe auf die einzelnen Gläubiger und Gläubigergruppen vorzunehmen. Gerne sind wir bereit, mit der Insolvenzverwaltung zeitnah eine zielführende Struktur für die Zuordnung zu entwickeln.

Behandlung der Direktinvestoren

Das Insolvenzverfahren der DLM ist gekennzeichnet durch eine besondere Komplexität, die durch die sogenannten Direktinvestments entstanden ist. Die DLM hat über verschiedene Gesellschaften Leuchtmittel an Investoren (überwiegend Privatinvestoren) verkauft und von diesen Investorenzurück gemietet.

Diese Leuchtmittel wurden bei Kunden installiert. Bis heute ist unklar,
 welche dieser Leuchtmittel tatsächlich produziert wurden und/oder
 bei welchen Kunden diese Leuchtmittel installiert wurden.

Sofern Leuchtmittel seitens der Direktinvestoren rechtmäßig erworben wurden, haben die
entsprechenden Investoren als Eigentümer im Insolvenzverfahren ein Aussonderungsrecht. Daher muss jeder Anspruch eines Direktinvestors individuell behandelt werden. Eine verlässliche und umfassende Übersicht über die seitens der Vermietungsgesellschaft von den Direktinvestoren angemieteten Leuchten liegt uns bislang nicht vor. Daher können wir auch nicht proaktiv auf einzelne Direktinvestoren zugehen und mit Ihnen eine Vereinbarung hinsichtlich der Verwendung ihrer Leuchten treffen.

Als Konsequenz des von uns geplanten Asset Deals müssen alle Direktanleger zunächst ihren Aussonderungsanspruch bei dem Insolvenzverwalter der Vermietungsgesellschaft, Herrn Weiß geltend machen, bevor sie die Leuchten der deutschen Leuchtmittel GmbH anbieten oder beim Endkunden ihren Anspruch auf Herausgabe ihrer Leuchte geltend machen können.

Da die Deutsche Leuchtmittel GmbH mit den bestehenden Endkunden jeweils ein neues
Vertragsverhältnis eingehen wird, besteht zwischen der Deutschen Leuchtmittel GmbH und den einzelnen Direktinvestoren kein Vertragsverhältnis. Es ist jedoch im Interesse beider Seiten, dass die bestehenden Mietverhältnisse „unter neuer Flagge“ fortgesetzt und die entsprechenden Umsätzegeneriert werden.

Daher werden wir jedem Direktinvestor, der seinen Herausgabeanspruch begründen und
nachweisen kann, ein entsprechendes Angebot in Form eines „Chinese Menus“ machen.

Dabeisehen wir folgenden Optionen:
 Kauf der jeweiligen Leuchten durch die Deutsche Leuchtmittel GmbH zu einem im Einzelfall
zu verhandelnden Preis
 Einbeziehung in die durch die Vermietung der jeweiligen Leuchten erzielten Umsätze
 Einbeziehung in das Recovery Modell (Anleihen) für die Anleihegläubiger. Dieser Fall wäre im Rahmen der Strukturierung der Anleihen zu berücksichtigen
 Für den unwahrscheinlichen Fall, dass ein Direktinvestor auf Herausgabe seiner Leuchte
besteht, sehen wir zwei Möglichkeiten
o Lieferung einer gleichwertigen Leuchte aus den Lagerbeständen
o Ultimativ: Austausch der jeweiligen Leuchte beim Kunden

Zitat Ende

Natürlich sind das die derzeitigen Denkmodelle, die sich dann im Umsetzungsprozess noch verändern können.

2 Comments

  1. Ricardo Schütze Dienstag, 06.09.2022 at 17:25 - Reply

    Da liegen Sie völlig falsch. Die Direktinvestoren, sofern sie tatsächlich Eigentum haben und kein gefaktes Zertifikat mit gefakten Seriennummern sin Eigentümer und können jederzeit mit dem Schraubenzieher losziehen und bitte bitte sagen am Werkstor um ihre Leuchten abzuschrauben.

    Wirtschaftlich ist dies jedoch völliger Quatsch, da das ja bei Kauf niemand wollte. Da aber die Leuchtenringe/Installationen bei den Endkunden durchmischt sind mit Anleger-Eigentum und DLM – Leuchten-Eigentum sind alle Beteiligten darauf angewiesen sich wirtschaftlich & rational zu verhalten.

    Ganz im Gegenteil sind die größten Investoren Anleihegläubiger, denen gar nichts gehört. Der kleine Direktinvestor mit seinen paar Lampen die auch bestätigt sind, ist da durchaus komfortabel dran. Schließlich will ja niemand wirtschaftlich ertragreiche Kunden & Installationen verleiren und zerpflücken für kleine Querulanten…

    Aufgabe der Direktinvestoren – Anwälte ist es jetzt dafür zu sorgen, dass die Leute bei der richtigen Gesellschaft die richtige Forderung anmelden und auch gegenüber one square ihre Mandanten zu unterstützen…..

  2. Anonymous Dienstag, 06.09.2022 at 13:23 - Reply

    Jetzt muss ich tatsächlich das erste Mal an Ihnen zweifeln lieber Herr Bremer! Die Komplexität, wie Sie es nennen, ist wohl kaum durch die Direktinvestments entstanden, sondern durch das Auflegen der Anleihen ab 2018, wo Direktinvestments schon seit Jahren liefen.

    Warum die Staatsanwaltschaft tätig wurde, das kann ich nicht beurteilen, aber es ist überall einheitlich kommuniziert, dass es sich um Unregelmäßigkeiten ab dem Jahr 2018 handelt. Übrigens hatte mein Finanzamt interessanterweise im Herbst 2021 plötzlich Unterlagen über meine Kapitalanlagen ebenfalls ab dem Jahr 2018 auch nachgefordert, ohne dabei natürlich die „Deutsche Lichtmiete“ beim Namen zu nennen.

    Wie heißt es doch: „Ein Schelm wer dabei Böses denkt!“

    Jedenfalls ist eines klar! Die Kleinanleger mit ihren Direktinvestments werden hier ordentlich über den Leisten gezogen. Der alte Rentner-Opa, dem ein uninformierter (vorsichtig ausgedrückt) Vermittler ein angebliches Rentenpapier verkauft hat, wird sein bisschen Geld komplett verlieren. Hingegen die großen institutionellen Anleger, denen auch Sicherheit verkauft wurde, werden trotzdem noch absahnen, sich über die OSA auch noch die kleinen Investments unter den Nagel reißen.

Leave A Comment