Das Land Brandenburg wird nach den Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zum angestammten Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden keine weiteren rechtlichen Schritte einleiten. Das teilte das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur nach Abstimmung mit dem Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden mit.
Das Oberverwaltungsgericht hatte die Anträge auf Zulassung der Berufung in mehreren Verfahren abgewiesen. Die Anträge waren vom Ministerium im Einvernehmen mit dem Rat gestellt worden. Damit bleibt die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts Cottbus/Chóśebuz bestehen.
Der Landesbeauftragte für Angelegenheiten der Sorben/Wenden, Wissenschafts- und Kulturstaatssekretär Tobias Dünow, erklärte, das Land nehme die Entscheidungen mit Respekt zur Kenntnis. Zugleich bedauere er, dass die vom Land vorgebrachten Einwände gegen die Rechtsauslegung des Verwaltungsgerichts nun nicht mehr in einem Berufungsverfahren überprüft werden könnten.
Nach den Entscheidungen weist das sorbische/wendische Siedlungsgebiet in der Niederlausitz nun auch rechtskräftig Lücken auf – selbst in seinem Zentrum. Dennoch wertete Dünow den seit 2014 geführten Diskussionsprozess über die Zugehörigkeit einzelner Gemeinden zum Siedlungsgebiet als wichtig und produktiv.
Viele Gemeinden hätten sich intensiv mit ihrer eigenen Geschichte auseinandergesetzt und sich bewusst zum sorbischen/wendischen Siedlungsgebiet bekannt. Damit hätten sie zugleich einen besonderen kulturellen Reichtum der Lausitz sichtbar gemacht.
Brandenburg werde auch künftig daran arbeiten, gute Voraussetzungen für den Erhalt und die Entfaltung der sorbischen/wendischen Identität und Kultur in der Niederlausitz zu schaffen, betonte Dünow.
Die Sorben/Wenden leben seit rund 1.500 Jahren in der Lausitz. Trotz historischer Assimilierungsversuche haben sie ihre eigene Sprache, Traditionen, Feste und Bräuche bewahrt. Die niedersorbische Sprache gehört zur slawischen Sprachfamilie, ist in Deutschland als Minderheitensprache anerkannt und in Brandenburg durch die Landesverfassung geschützt.
Das Land unterstützt nach eigenen Angaben verschiedene Maßnahmen zum Erhalt und zur Weiterentwicklung der sorbischen/wendischen Kultur und Sprache. In diesem Jahr erhält die Stiftung für das sorbische Volk rund 4,9 Millionen Euro aus Brandenburg.
Die gerichtlichen Entscheidungen beenden damit zwar einen juristischen Abschnitt der Debatte. Politisch und kulturell bleibt das Thema für Brandenburg jedoch weiterhin von Bedeutung. Das Land bekennt sich ausdrücklich zu seiner Verantwortung gegenüber der sorbischen/wendischen Minderheit in der Niederlausitz.
Kommentar hinterlassen