Startseite Allgemeines BGH-Urteil – Bürgschaften
Allgemeines

BGH-Urteil – Bürgschaften

Teilen

Bei Höchstbetragsbürgschaften, bei denen sich die Haftung für Nebenforderungen lediglich nach der Bürgschaftssumme und nicht nach der höheren Hauptschuld richtet, ist Maßstab der krassen finanziellen Überforderung des dem Hauptschuldner persönlich besonders nahe stehenden Bürgen die vertragliche Zinslast aus der Bürgschaftssumme und nicht aus der höheren Hauptschuld (Fortführung BGH, Urteile vom 14. Mai 2002 – XI ZR 50/01, BGHZ 151, 34, 38, vom 28. Mai 2002 – XI ZR 199/01, WM 2002, 1647, 1648, vom 3. Dezember 2002 – XI ZR 311/01, BKR 2003, 157, 158, vom 25. Januar 2005 – XI ZR 28/04, WM 2005, 421, 422 f. und vom 24. November 2009 – XI ZR 332/08, WM 2010, 32 Rn. 13).

BGH, Urteil vom 19. Februar 2013 – XI ZR 82/11 – OLG Zweibrücken, LG Kaiserslautern

XI ZR 82_11

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

UFOs, Vertuschungen und geheime Akten: Warum Spielbergs Klassiker heute aktueller ist denn je

Wenn Steven Spielberg einen Film über Außerirdische macht, hört Hollywood genau hin....

Allgemeines

Überraschung in Ungarn: Was gestern noch Straftat war, ist heute plötzlich keine mehr

Manchmal geht Politik erstaunlich schnell. Gestern noch wurde gegen Budapests Bürgermeister Gergely...

Allgemeines

Trump schimpft auf „unpatriotische“ Abweichler nach Rüge des Repräsentantenhauses

US-Präsident Donald Trump hat scharf auf die Entscheidung des Repräsentantenhauses reagiert, seine...

Allgemeines

TGI weist Betrugs- und Geldwäschevorwürfe zurück: Unternehmen spricht von Missverständnissen und kündigt Offenlegung an

Die TGI AG hat in einer ausführlichen Stellungnahme auf die jüngsten Berichte...