Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime über die BaFin-Warnungen zu ZinsFokus & Co.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt aktuell vor mehreren betrügerischen Finanzplattformen, darunter zinsfokus.com, zinsenfokus.de, saarland-honorarfinanz.de und kersten-anlageberatung.de. Rechtsanwalt Jens Reime, spezialisiert auf Anlegerrecht, erklärt im Interview, was Betroffene tun können und wie man sich vor solchen Betrugsmaschen schützt.
Herr Reime, die BaFin hat kürzlich vor mehreren Plattformen gewarnt, die angeblich Festgeldanlagen und Finanzdienstleistungen anbieten. Was bedeutet das für Anleger?
Jens Reime:
Wenn die BaFin eine Warnung herausgibt, besteht ein konkreter Verdacht, dass die betreffenden Anbieter ohne Erlaubnis Bank- oder Finanzdienstleistungen in Deutschland anbieten. Das bedeutet für Anleger ein hohes Risiko, denn es ist wahrscheinlich, dass diese Plattformen keine echten Investitionen vermitteln, sondern betrügerische Absichten verfolgen. Wer bereits Geld überwiesen hat, sollte schnell handeln.
Welche Betrugsmasche steckt typischerweise hinter solchen Plattformen?
Jens Reime:
Die Vorgehensweise ist meist ähnlich: Die Betrüger locken Anleger mit unrealistisch hohen Zinsen auf vermeintlich sichere Festgeldanlagen. Die Websites sehen professionell aus, oft gibt es gefälschte Impressen mit deutschen Adressen oder gefälschte Registrierungen. Sobald ein Anleger Geld einzahlt, wird er hingehalten – oder die Betrüger verlangen sogar weitere Überweisungen, etwa für angebliche „Steuern“ oder „Transaktionsgebühren“. Am Ende ist das Geld weg und die Betreiber der Plattform nicht mehr erreichbar.
Welche konkreten Schritte sollten Anleger unternehmen, wenn sie auf eine solche Plattform hereingefallen sind?
Jens Reime:
Wer Geld überwiesen hat, sollte sofort handeln:
- Bank oder Zahlungsdienstleister kontaktieren
- Falls die Überweisung noch nicht endgültig verbucht ist, kann eine Rückbuchung versucht werden.
- Bei Kreditkartenzahlungen oder SEPA-Lastschriften gibt es oft Möglichkeiten, das Geld zurückzuholen.
- Anzeige bei der Polizei erstatten
- Eine Strafanzeige wegen Betrugs kann helfen, Ermittlungen in Gang zu setzen.
- Auch die BaFin und die Verbraucherschutzstellen sollten informiert werden.
- Rechtsbeistand suchen
- In einigen Fällen gibt es rechtliche Wege, um Gelder zurückzuholen, insbesondere wenn deutsche Banken involviert sind.
- Ein spezialisierter Anwalt kann prüfen, ob es Haftungsansprüche gegen Mittelsmänner oder Banken gibt.
Wie kann man sich vor solchen Betrugsplattformen schützen?
Jens Reime:
Das Wichtigste ist eine gründliche Überprüfung vor einer Investition:
✅ BaFin-Unternehmensdatenbank prüfen: Nur lizensierte Finanzdienstleister sind seriös.
✅ Unrealistische Renditen hinterfragen: Wenn Festgeld-Angebote deutlich höhere Zinsen als Banken bieten, ist das ein rotes Warnsignal.
✅ Impressum & Lizenznummern prüfen: Fehlende oder fragwürdige Angaben deuten auf Betrug hin.
✅ Erfahrungsberichte suchen: Häufig gibt es bereits Warnungen von Betroffenen oder Verbraucherschutzorganisationen.
✅ Niemals unter Druck setzen lassen: Betrüger drängen oft zu schnellen Entscheidungen – seriöse Anbieter tun das nicht.
Fazit: Anleger müssen wachsam bleiben
Was ist Ihre wichtigste Empfehlung für Anleger?
Jens Reime:
Seien Sie kritisch und prüfen Sie Anbieter genau, bevor Sie Geld investieren. Wenn Sie Opfer eines Betrugs geworden sind, sollten Sie schnell reagieren, um noch eine Chance auf Rückholung des Geldes zu haben. Die BaFin-Warnungen sind ein wertvolles Instrument – sie sollten ernst genommen werden!
Herr Reime, vielen Dank für das Gespräch.
Eine entsprechende Warnung müsste von der BaFin auch für die Anhaltinische Wohnungsbaugesellschaft eG mit Sitz in Landsberg OT Queis herausgegeben werden. Hier wurden über Jahre Anlagegelder (VWL) der nach Angaben der Genossenschaft ca. 3.000 Mitglieder vereinnahmt, von denen wahrscheinlich statt eines Vermögens nur noch heiße Luft übrig bleiben könnte. Der Hauptinitiator und derzeitige Vorstand der Genossenschaft, Herr Roland Sperling, hat damit mutmaßlich die von ihm als Geschäftsführer von GmbHs vertretenen Bauunternehmen mit Sitz an gleichem Ort finanziert und wahrscheinlich das Vermögen seiner Lebenspartnerin vermehrt. Diese Verdachtsmomente gerichtsfest zu ermitteln bleibt Aufgabe der staatlichen Ermittlungsbehörden. Bis dahin gilt für Beschuldigte die Unschuldsvermutung.
Allerdings könnte die BaFin hier gegenüber der Genossenschaft schon tätig werden.