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Bürgerbeteiligung an Windparks: Chance auf Zinsen – aber auch Risiko des Totalverlusts?

TheDigitalArtist (CC0), Pixabay
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Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime (Bautzen)

Die MLK Gruppe baut ihre Bürgerbeteiligungsangebote an Windenergieprojekten aus und setzt dabei auf sogenannte Nachrangdarlehen. Anleger können sich bereits mit vergleichsweise kleinen Beträgen beteiligen und erhalten dafür eine feste Verzinsung. Doch wie sicher ist eine solche Geldanlage? Darüber sprechen wir mit dem Bautzener Rechtsanwalt Jens Reime.

Herr Reime, was genau ist ein Nachrangdarlehen?

Ein Nachrangdarlehen ist zunächst einmal ein Darlehen, das ein Anleger einem Unternehmen zur Verfügung stellt. Der entscheidende Unterschied zu einem klassischen Bankdarlehen besteht darin, dass der Anleger im Falle einer Insolvenz nachrangig behandelt wird. Das bedeutet: Erst werden Banken, Sozialversicherungsträger, Finanzamt und andere Gläubiger bedient. Was danach übrig bleibt, könnte an die Nachrangdarlehensgeber fließen. In vielen Insolvenzverfahren bleibt allerdings nichts mehr übrig.

Bedeutet das konkret ein erhöhtes Risiko?

Ja. Anleger sollten sich bewusst sein, dass Nachrangdarlehen deutlich risikoreicher sind als klassische Sparanlagen oder Tagesgeldkonten. Das Risiko reicht bis zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals.

MLK weist selbst auf einen möglichen Totalverlust hin. Ist das gesetzlich vorgeschrieben?

Ja. Bei solchen Beteiligungsmodellen müssen Anleger über die Risiken aufgeklärt werden. Der Hinweis auf einen möglichen Totalverlust ist keine Formalität, sondern beschreibt ein reales Risiko. Wer investiert, sollte davon ausgehen, dass das Geld im schlimmsten Fall vollständig verloren gehen kann.

Viele Bürger möchten die Energiewende unterstützen. Spricht etwas gegen solche Investments?

Grundsätzlich nicht. Bürgerbeteiligungen können ein wichtiger Baustein für die Akzeptanz von Windenergieprojekten sein. Wer investiert, unterstützt die regionale Energiewende und kann von den Erträgen profitieren. Allerdings sollte die Entscheidung nicht allein aus ideellen Gründen getroffen werden. Es bleibt eine unternehmerische Beteiligung.

Worauf sollten Anleger besonders achten?

Sie sollten die wirtschaftliche Situation des Unternehmens prüfen, die Vertragsunterlagen sorgfältig lesen und sich fragen, ob sie einen möglichen Verlust finanziell verkraften könnten. Nachrangdarlehen eignen sich grundsätzlich eher als Beimischung im Vermögen und nicht für Geld, auf das man angewiesen ist.

Ihr Fazit?

Die Beteiligung an Windenergieprojekten über Nachrangdarlehen kann attraktive Renditechancen bieten. Anleger dürfen jedoch nicht den Fehler machen, solche Angebote mit sicheren Sparprodukten zu verwechseln. Wer investiert, beteiligt sich wirtschaftlich an einem Unternehmen – und trägt damit auch das unternehmerische Risiko bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals.

Hinweis: Dieses Interview stellt keine Rechts- oder Anlageberatung dar, sondern dient der allgemeinen Information über die rechtlichen Besonderheiten von Nachrangdarlehen.

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