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Interview mit Rechtsanwalt Maurice Högel (BEMK Rechtsanwälte, Bielefeld)

TheDigitalArtist (CC0), Pixabay
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„Entscheidend ist nicht, was ein Unternehmen verspricht – sondern was rechtlich und wirtschaftlich belastbar nachweisbar ist.“

Herr Högel, die TGI AG hat in einer mehr als einstündigen Sendung versucht, die Vorwürfe der liechtensteinischen Finanzmarktaufsicht (FMA) und die laufenden Ermittlungen zu entkräften. Wie bewerten Sie die Situation grundsätzlich?

Zunächst muss man sauber zwischen drei Ebenen unterscheiden.

Erstens gibt es die Sicht des Unternehmens.

Zweitens die Sicht der Aufsichtsbehörden.

Und drittens die Interessen der Anleger.

Viele Anleger machen den Fehler, die Aussagen eines Unternehmens automatisch mit einer rechtlichen Bewertung gleichzusetzen. Das ist aber nicht dasselbe.

Die TGI AG schildert ihre Sichtweise ausführlich. Die FMA kommt jedoch zu einer anderen rechtlichen Einschätzung. Solange diese Verfahren laufen, existiert eine erhebliche Rechtsunsicherheit.

Für Anleger ist deshalb nicht entscheidend, wer die besseren Argumente in einer YouTube-Sendung vorträgt, sondern welche Entscheidungen Behörden und Gerichte letztlich treffen.

Die TGI argumentiert, es gebe keinen einzigen geschädigten Kunden. Ist das ein starkes Argument?

Das ist zunächst einmal positiv.

Wenn Kunden tatsächlich Auszahlungen, Lieferungen oder Rückzahlungen erhalten haben, spricht das gegen klassische Betrugsszenarien.

Allerdings darf man daraus nicht automatisch schließen, dass deshalb auch sämtliche aufsichtsrechtlichen Fragen erledigt wären.

Die FMA beschäftigt sich offenbar nicht primär mit der Frage, ob Kunden bislang Geld verloren haben, sondern ob bestimmte Produkte möglicherweise erlaubnispflichtige Finanzdienstleistungen darstellen.

Das sind zwei völlig unterschiedliche Themen.

Selbst ein Unternehmen, das jeden Kunden korrekt bedient hat, kann regulatorische Probleme bekommen, wenn die Behörde die Struktur anders bewertet.

Die TGI verweist immer wieder darauf, dass die FMA-Entscheidung noch nicht rechtskräftig sei.

Das stimmt.

Allerdings sollte man auch den zweiten Teil erwähnen.

Die Verfügung entfaltet offenbar bereits Wirkung.

Genau das ist derzeit das Problem.

Für Anleger bedeutet das:

Man sollte nicht nur auf die Frage schauen, ob die Verfügung irgendwann aufgehoben werden könnte, sondern auch darauf, welche Auswirkungen sie heute hat.

Die TGI hebt besonders einen neuen Bond hervor, der angeblich dreistellige Millionenwerte absichern soll. Beruhigt Sie das?

Das kommt darauf an.

Ein Bond allein ist noch kein Nachweis für Liquidität.

Man müsste sehr genau prüfen:

  • Wer ist Emittent?
  • Welche Vermögenswerte liegen tatsächlich zugrunde?
  • Wer hat diese Vermögenswerte bewertet?
  • Sind sie frei verfügbar?
  • Wie schnell können sie tatsächlich liquidiert werden?
  • Welche Rechte haben Anleger im Ernstfall?

Viele Anleger hören Begriffe wie „Euroclear“, „Investmentbank“ oder „Versicherung“ und gehen automatisch davon aus, dass damit sämtliche Risiken verschwinden.

So einfach ist es leider nicht.

Entscheidend sind die Vertragswerke und die tatsächliche Durchsetzbarkeit.

Die TGI sagt, der Bond sichere die Kunden mehrfach ab.

Auch das müsste man im Detail prüfen.

Es besteht ein Unterschied zwischen:

  • einer wirtschaftlichen Absicherung,
  • einer rechtlichen Absicherung
  • und einer unmittelbaren Anlegerforderung.

Anleger sollten sich fragen:

Kann ich als Kunde im Ernstfall direkt auf diese Sicherheiten zugreifen?

Oder existieren die Sicherheiten lediglich auf Unternehmensebene?

Das sind zwei völlig verschiedene Dinge.

Die Unternehmensführung spricht davon, dass die Staatsanwaltschaft letztlich nichts finden werde.

Das mag sein.

Aber aus anwaltlicher Sicht wäre ich vorsichtig mit solchen Prognosen.

Ein Ermittlungsverfahren ist zunächst einmal ergebnisoffen.

Weder die Staatsanwaltschaft noch die Verteidigung können heute mit Sicherheit sagen, wie das Verfahren endet.

Deshalb sollten Anleger weder in Panik verfallen noch sich in falscher Sicherheit wiegen.

Die TGI betont immer wieder, dass renommierte Anwälte und Professoren eingebunden seien.

Das ist grundsätzlich nichts Ungewöhnliches.

Viele Unternehmen holen sich bei komplexen regulatorischen Fragen externe Expertise.

Aber Anleger sollten wissen:

Auch die beste anwaltliche Beratung ersetzt keine behördliche oder gerichtliche Entscheidung.

Ein Gutachten ist letztlich eine Rechtsmeinung.

Eine Behörde kann zu einer anderen Einschätzung gelangen.

Besonders offensiv bewirbt die TGI nun ein neues Goldmodell mit sieben Prozent Rabatt auf den aktuellen Goldpreis. Wo sehen Sie hier mögliche Fragen?

Rabatte sind zunächst nichts Ungewöhnliches.

Die entscheidende Frage lautet:

Wie wird dieser Rabatt wirtschaftlich finanziert?

Wenn ein Unternehmen dauerhaft deutlich unter Marktpreis verkauft, muss nachvollziehbar erklärt werden können, woher dieser Vorteil stammt.

Die TGI verweist auf Beteiligungen an Goldminen und Produktionsvorteile.

Das wäre grundsätzlich ein denkbarer Ansatz.

Allerdings müssten diese Strukturen transparent und nachvollziehbar dokumentiert sein.

Für Anleger gilt:

Je höher ein Vorteil erscheint, desto genauer sollte man die wirtschaftliche Grundlage prüfen.

Was sollten Anleger Ihrer Ansicht nach aktuell konkret tun?

Ruhe bewahren.

Das ist der wichtigste Rat.

Weder blindes Vertrauen noch Panik helfen weiter.

Anleger sollten:

  • sämtliche Vertragsunterlagen sichern,
  • Zahlungsnachweise archivieren,
  • Lieferansprüche dokumentieren,
  • aktuelle Unternehmensinformationen speichern,
  • Fristen im Blick behalten,
  • Rückabwicklungsangebote sorgfältig prüfen.

Wer größere Summen investiert hat, sollte eine individuelle rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.

Würden Sie aktuell zu Neuinvestitionen raten?

Das ist eine Entscheidung, die jeder Anleger selbst treffen muss.

Aus anwaltlicher Sicht gilt jedoch:

Wer neu investiert, sollte sich bewusst sein, dass derzeit regulatorische Verfahren laufen.

Das bedeutet automatisch ein erhöhtes Risiko.

Jeder Anleger muss sich fragen:

Bin ich bereit, dieses zusätzliche Risiko zu tragen?

Ihr Fazit?

Die TGI zeichnet das Bild eines wirtschaftlich starken Unternehmens mit werthaltigen Sicherheiten und ausreichender Liquidität.

Die Behörden sehen zumindest Teile des Geschäftsmodells bislang kritischer.

Solange diese Widersprüche nicht abschließend geklärt sind, besteht Unsicherheit.

Anleger sollten deshalb weder jedes kritische Mediensignal als Untergangsszenario verstehen noch jede Unternehmensdarstellung ungeprüft übernehmen.

Gerade in solchen Situationen ist nüchterne Prüfung wichtiger als Emotionen.

Wer investiert oder bereits investiert ist, sollte sich nicht von Schlagzeilen oder Werbeversprechen leiten lassen, sondern von belastbaren Unterlagen, rechtlichen Fakten und einer unabhängigen Beratung.

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