BERGFÜRST antwortet uns auf unsere vielfältige Kritik mit seiner Sicht der Dinge

Published On: Donnerstag, 13.07.2017By Tags: ,

Das ist richtig: Bei jedem Investment gibt es grundsätzlich ein Totalverlust-Risiko. Ihre weiteren Ausführungen hingegen können wir, zumindest mit dem BERGFÜRST Geschäftsmodell, nicht in Einklang bringen. Ihre beiden Hauptargumente möchten wir gerne richtig stellen.

1. Ihre Aussage: Die meisten Immobiliencrowdfundinginitiatoren sammeln hier ‚ihr Eigenkapital’ ein, um eine Bankfinanzierung zu bekommen. Das heißt, das gesamte Risiko wird hier auf die ‚dummen Anleger’ abgewälzt. Selber steigen die Initiatoren dann mit dem Geld der Anleger in einen Bieterwettbewerb bei Immobilien ein.

Bei BERGFÜRST arbeiten wir mit Immobilien-Gesellschaften zusammen, die stets substantiell mit eigenem Kapital an einem Projekt beteiligt sind. Auf diese Weise erzielen wir Interessensgleichheit zwischen Anlegern und Initiatoren. Alle ziehen so an einem Strang für einen reibungslosen Verlauf des Projekts. Unsere Partner nutzen das Kapital für Neubauprojekte oder die Modernisierung bzw. Refinanzierung von Bestandsobjekten.

2. Ihre Aussage: Überlegen Sie einmal, welches Risiko der Initiator trägt? Na, geht Ihnen ein Licht auf? Der zockt wie mit fremden Geld in einer Spielbank, denn eine Rückzahlungsgarantie gibt es ja nicht für den Anleger. Der Initiator weiß doch auch genau, dass, selbst wenn das schief geht, sie nicht zum Anwalt rennen werden, denn die Rechtsverfolgung wäre teurer als das Geld, welches Sie investiert haben.

Zunächst einmal: Crowdinvesting-Plattformen nutzen die Form des Nachrangdarlehens bei ihren Finanzierungsangeboten weil ihnen der Gesetzgeber nur dieses Anlageprodukt erlaubt. Uns wäre es auch lieber, wenn für Schwarmfinanzierungen die gesamte Produktpalette, und auch Aktien und Anleihen, nutzbar wären. Wir gehen hier aktuell einen neuen Weg. BERGFÜRST bietet seinen Anlegern, in Kooperation mit einer Bank, klassische, besicherte Bankdarlehen an. Diese Sicherheiten können als Mietabtretungen, persönliche Bürgschaften und/oder grundbuchliche Besicherungen ausgestaltet sein. Damit steht der Anleger, im Fall eines Falles, im 2. Rang direkt hinter der erstfinanzierenden Bank und vor dem Eigenkapitalgeber. Er kann die Rückzahlung seines Darlehens zu einem festen Termin, ggf. auch unter Verwertung der Sicherheiten, durchsetzen.

auf diesen Artikel bezieht sich der Kommentar des Unternehmens Bergfürst:

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