Startseite Allgemeines Analyse: CrowdPower Invest GmbH – Abschlussbericht bestätigt: Projekt wurde nicht umgesetzt, Anlegergelder vorzeitig zurückgezahlt
Allgemeines

Analyse: CrowdPower Invest GmbH – Abschlussbericht bestätigt: Projekt wurde nicht umgesetzt, Anlegergelder vorzeitig zurückgezahlt

Pexels (CC0), Pixabay
Teilen

Der Abschlussbericht zur Mittelverwendungskontrolle der Vermögensanlage „Nachrangdarlehen_CrowdPower Invest GmbH_8,00 %_2024_2026“ bestätigt den bereits auffälligen Kernbefund: Die CrowdPower Invest GmbH hat zwar 580.000 Euro Anlegergelder eingesammelt, aber bis zum Abschlussberichtsstichtag 15. Februar 2026 keinen Euro in das ursprünglich vorgesehene Anlageobjekt investiert.

Geplant war nach dem Vermögensanlageninformationsblatt die Finanzierung von zwei Photovoltaikanlagen mit Batteriespeichern und Ladestationen auf Mallorca. Genannt wurden die Standorte Golf Son Gual sowie Hilton Hotel Galatzo Calvia. Die Anlegergelder sollten von der Emittentin über ein endfälliges Gesellschafterdarlehen an eine 100-prozentige Tochtergesellschaft auf Mallorca weitergereicht werden.

Tatsächlich wurden nach dem Bericht lediglich 40.600 Euro für eine Vermittlungspauschale der Plattformbetreiberin verwendet. Das entspricht 7 Prozent der gesamten Nachrangdarlehensvaluta. Die verbleibenden 539.400 Euro wurden an die Projektgesellschaft weitergeleitet, dort aber laut Bericht nicht für die Photovoltaikanlagen eingesetzt.

Als Gründe für die fehlende Umsetzung nennt der Bericht unerwartete technische Herausforderungen, fehlende verbindliche Zustimmungen der Standortinhaber sowie den Wegfall ursprünglich erwarteter staatlicher Förderungen. Gerade diese Punkte sind aus Anlegersicht besonders relevant. Denn wenn zentrale Zustimmungen und Fördergrundlagen nicht verbindlich gesichert waren, stellt sich die Frage, wie weit das Projekt bei Einwerbung der Gelder tatsächlich belastbar vorbereitet war.

Positiv ist, dass die Anlagegelder nach Darstellung des Berichts im Januar 2026 vorzeitig an die Anleger zurückgezahlt wurden. Dennoch bleiben redaktionell wichtige Anschlussfragen: Wurden die Anleger vollständig inklusive etwaiger Zinsansprüche befriedigt? Wurde die Vermittlungspauschale wirtschaftlich ebenfalls ausgeglichen oder blieb dieser Betrag als Kostenposition bestehen? Und warum wurde ein Projekt finanziert, dessen Umsetzung später offenbar an grundlegenden Voraussetzungen scheiterte?

Auffällig sind zudem mehrere formale Unstimmigkeiten im Text. Der Bericht trägt als Veröffentlichungshinweis erneut den 16. August 2024, obwohl der Berichtsstichtag der 15. Februar 2026 ist und der Bericht selbst in Leipzig am 6. Juli 2026 unterzeichnet wurde. Auch die früheren Berichte werden beide auf den 6. Juli 2026 datiert, obwohl sie unterschiedliche Stichtage betreffen. Zudem finden sich Schreibfehler wie „Anlegegelder“, „Gesamtnachlangdarlehensvaluta“ und „stattlichen Förderungen“, gemeint sein dürfte wohl „staatlichen Förderungen“.

Der Abschlussbericht dokumentiert damit keinen erfolgreichen Projektverlauf, sondern einen vollständigen Abbruch der ursprünglich vorgesehenen Investition. Für Anleger ist entscheidend: Das Geld soll zurückgezahlt worden sein, das beworbene Anlageobjekt wurde aber nicht realisiert. Damit bleibt der Fall ein Beispiel dafür, wie wichtig bei projektbezogenen Nachrangdarlehen belastbare Genehmigungen, verbindliche Standortzusagen, gesicherte Förderbedingungen und transparente Mittelverwendung sind.

Originaltext

Abschlussbericht über die Mittelverwendungskontrolle zur Vermögensanlage „Nachrangdarlehen_CrowdPower Invest GmbH_8,00 %_2024_2026“
10.07.2026

CrowdPower Invest GmbH
Stuttgart

Abschlussbericht
über die Mittelverwendungskontrolle
zur Vermögensanlage
„Nachrangdarlehen_CrowdPower Invest GmbH_8,00 %_2024_2026“
der CrowdPower Invest GmbH
zum Berichtsstichtag 15. Februar 2026
(Veröffentlichungsdatum: 16. August 2024)

Auftrag und Auftragsdurchführung

Mit Vertrag vom 9./11. Juli 2024 wurde ich, Wirtschaftsprüfer Steuerberater Martin Jäschke, Leibnizstraße 23a, 04105 Leipzig (im Folgenden „Mittelverwendungskontrolleur“), von der CrowdPower Invest GmbH Schwarzbachstraße 62, 70565 Stuttgart, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 794223 (im Folgenden „Emittent“, „Emittentin“ oder „Gesellschaft“) beauftragt, die Aufgaben des Mittelverwendungskontrolleurs wahrzunehmen und die Mittelverwendungskontrolle gemäß § 5c Vermögensanlagegesetz (VermAnlG) für eine Vermögensanlage nach § 1 Abs. 2 Nr. 4 VermAnlG durchzuführen. Die Emittentin hat ein Mittelverwendungskonto einzurichten, über das sie nur zusammen mit dem bestellten Mittelverwendungskontrolleur verfügen darf. Der Mittelverwendungskontrolleur darf einer Verwendung der eingeworbenen Anlegergelder durch die Emittentin erst zustimmen, wenn die im Vertrag über die Mittelverwendungskontrolle festgelegten Voraussetzungen vorliegen. Nach der Freigabe hat der Mittelverwendungskontrolleur zu kontrollieren, ob die freigegebenen Mittel aus der Vermögensanlage entsprechend dem im Vertrag festgelegten Verwendungszweck und den übrigen dort festgelegten Bestimmungen verwendet werden. In diesem Bericht informiere ich über das Ergebnis der Mittelverwendungskontrolle der Vermögensanlage „Nachrangdarlehen_CrowdPower Invest GmbH_8,00 %_2024_2026“. Berichtsstichtag ist der 15. Februar 2026. Frühere Berichterstattungen datieren auf den 6. Juli 2026 (Berichtsstichtag: 15. Februar 2025) und 6. Juli 2026 (Berichtsstichtag: 15. August 2025). Infolge der fehlenden Umsetzbarkeit des Anlageobjektes und der vorzeitigen Rückzahlung der Anlagegelder im Januar 2026, handelt es sich bei diesem Bericht um einen Abschlussbericht.

Anlageobjekt

Das Anlageobjekt wird im Vermögensanlageninformationsblatt nachfolgend beschrieben: „Anlageobjekt ist es, die von den Anlegern gewährten Nachrangdarlehen zur Weiterreichung des Darlehens an die Projektgesellschaft zu verwenden. Der Emittent wird die eingesammelten Nachrangdarlehensbeträge in Form eines endfälligen Gesellschafterdarlehens an die Projektgesellschaft weiterreichen. (…) Bei der Projektgesellschaft handelt es sich um eine 100% Tochtergesellschaft des Emittenten mit Sitz in Mallorca. Das finanzierte Projekt, welches die Projektgesellschaft an verschiedenen Standorten umsetzen möchte, besteht konkret in dem Erwerb und Betrieb von zwei Photovoltaikanlagen (Erzeugung von Strom mittels Sonnenenergie), inklusive Batteriespeichern sowie Ladestationen für elektrische Fahrzeuge. Die Projektgesellschaft erwirbt hierbei auch die Ladestationen und verkauft den Strom aus diesen. Im Einzelnen werden die folgenden Anlagen erworben und betrieben: 1. Standort Golf Son Gual (Ma 15 – Palma – Manacor, km 11,5, 07199 Palma, Balearen, Spanien) (…) 2. Standort Hilton Hotel Galatzo Calvia (Ctra. Andratx, km 20, 07160 Costa de la Calma, Balearen, Spanien) (…)“.

Prüfungsergebnisse zum Berichtsstichtag

Die Ergebnisse der Prüfung, die die Verwendung der Mittel (MV) auf Ebene der Emittentin (1. Ebene) und der Projektgesellschaft (2. Ebene) umfassen, werden nachfolgend zusammengefasst:

Höhe der eingesammelten Anlegergelder: 580.000,00 EUR
Höhe der davon in Anlageobjekte investierten Anlegergelder: 0,00 EUR
Höhe der Anlegegelder, welche für sonstige Ausgaben verwendet wurden: 40.600,00 EUR

Aufzählung der sonstigen Ausgaben und Beschreibung der Verwendung der Anlegergelder für die sonstigen Ausgaben:

Vermittlungspauschale der Plattformbetreiberin in Höhe von 7,00 % der Gesamtnachlangdarlehensvaluta (MV 1. Ebene): 40.600,00 EUR

Aufzählung und Beschreibung der bereits erworbenen Anlageobjekte oder der Rechte daran oder der bereits gepachteten Anlageobjekte:

Es wurden bis zum Berichtsstichtag keine Anlegergelder in die unter Abschnitt „Anlageobjekt“ beschriebenen Photovoltaikanlagen investiert (MV 2. Ebene): 0,00 EUR

Summe der nicht investierten Anlegergelder: 539.400,00 EUR

Die Nettoeinnahmen aus dem Nachrangdarlehen (Fundingsumme abzüglich Vermittlungspauschale) wurden auf Grundlage des Weiterleitungskredits durch Zahlung der Emittentin am 17. September 2024, 27. September 2024, 21. Oktober 2024 und 4. November 2024 an die Projektgesellschaft weitergeleitet (MV 1. Ebene).

Nach den mir vorliegenden Unterlagen und erteilten Aussagen war die Umsetzung des im Vermögensanlagen-Informationsblatt beschriebenen Anlageobjektes aufgrund von unerwarteten technischen Herausforderungen, dem Fehlen verbindlicher Zustimmungen der Standortinhaber sowie dem Wegfall von ursprünglich erwarteten stattlichen Förderungen nicht möglich. Infolgedessen wurden die an die Projektgesellschaft weitergeleiteten Nettoeinnahmen aus dem Nachrangdarlehen nicht verwendet und die Anlagengelder wurden im Januar 2026 vorzeitig an die Anleger zurückgezahlt.

Leipzig, den 6. Juli 2026

Martin Jäschke
Wirtschaftsprüfer Steuerberater

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Johnson & Johnson bietet bis zu 5,5 Milliarden Dollar für Vergleich in Babypuder-Verfahren

Der US-Gesundheitskonzern Johnson & Johnson will einen langjährigen Rechtsstreit um talumhaltiges Babypuder...

Allgemeines

US-Sänger D4vd muss sich wegen Mordvorwurfs vor Gericht verantworten

Der US-Musiker D4vd muss sich wegen des Todes einer 14-Jährigen vor Gericht...

Allgemeines

Global TREE Project AG: Wer das Aufforstungsgeschäft steuert – und welche Fragen der eigene Prospekt aufwirft

Die Schweizer Global TREE Project AG wirbt mit Aufforstung, Nachhaltigkeit und langfristigen...

Allgemeines

Ecuadors Kampf gegen Drogenbanden: Polizei zwischen Gewalt und Korruption

In der ecuadorianischen Stadt Durán liefern sich Polizei und Drogenbanden einen erbitterten...