Der Bericht zur Mittelverwendungskontrolle der Vermögensanlage „Nachrangdarlehen_CrowdPower Invest GmbH_8,00 %_2024_2026“ zum Berichtsstichtag 15. Februar 2025 enthält aus Anlegersicht einen zentralen Befund: Obwohl 580.000 Euro Anlegergelder eingesammelt wurden, war bis zu diesem Stichtag kein Euro in die vorgesehenen Photovoltaikanlagen investiert worden.
Nach dem Vermögensanlageninformationsblatt sollten die Gelder zur Finanzierung von zwei Photovoltaikanlagen mit Batteriespeichern und Ladestationen auf Mallorca eingesetzt werden. Genannt werden die Standorte Golf Son Gual und Hilton Hotel Galatzo Calvia. Die Struktur sah vor, dass die CrowdPower Invest GmbH die von Anlegern gewährten Nachrangdarlehen als endfälliges Gesellschafterdarlehen an eine 100-prozentige Tochtergesellschaft auf Mallorca weiterreicht.
Tatsächlich wurden laut Bericht zunächst 40.600 Euro für eine Vermittlungspauschale der Plattformbetreiberin verwendet. Das entspricht 7 Prozent der gesamten Nachrangdarlehensvaluta. Die verbleibenden 539.400 Euro wurden im September, Oktober und November 2024 an die Projektgesellschaft weitergeleitet. Dort wurden sie jedoch bis zum Berichtsstichtag nicht in das Anlageobjekt investiert.
Besonders auffällig ist die Aussage, dass die Umsetzung des Anlageobjekts nach den vorliegenden Unterlagen und erteilten Auskünften wegen unerwarteter technischer Herausforderungen, fehlender verbindlicher Zustimmungen der Standortinhaber sowie des Wegfalls ursprünglich erwarteter staatlicher Förderungen nicht möglich gewesen sei.
Aus Anlegersicht wirft das wichtige Fragen auf: Waren die Standortzustimmungen bei Einwerbung des Kapitals noch nicht verbindlich gesichert? Waren staatliche Förderungen nur erwartet, aber nicht belastbar zugesagt? Und wie weit war das Projekt tatsächlich vorbereitet, als Anlegergelder eingesammelt wurden?
Formell ist zudem bemerkenswert, dass der Bericht zwar den Stichtag 15. Februar 2025 hat, aber am 6. Juli 2026 unterzeichnet wurde. Gleichzeitig enthält er Informationen über eine angebliche vorzeitige Rückzahlung der Anlagegelder im Januar 2026 – also über ein Ereignis, das fast ein Jahr nach dem Berichtsstichtag liegt. Das kann zwar als nachträgliche Information sinnvoll sein, macht den Bericht aber in seiner zeitlichen Einordnung erklärungsbedürftig.
Auch die Angabe „Veröffentlichungsdatum: 16. August 2024“ wirkt irritierend, weil dieses Datum vor dem Berichtsstichtag, vor der Unterzeichnung und sogar vor mehreren dokumentierten Mittelweiterleitungen liegt. Hier könnte es sich um eine fehlerhafte oder missverständliche Angabe handeln.
Positiv ist nach dem Bericht, dass die Anlagegelder im Januar 2026 vorzeitig an die Anleger zurückgezahlt worden sein sollen. Offen bleibt jedoch, ob die Rückzahlung vollständig inklusive etwaiger Zinsen erfolgte und wie wirtschaftlich mit der Vermittlungspauschale von 40.600 Euro umgegangen wurde.
Redaktionell zusammengefasst: Der Bericht dokumentiert frühzeitig ein Projekt, bei dem zwar Geld eingesammelt und an eine Projektgesellschaft weitergeleitet wurde, die konkrete Investition in die beworbenen Photovoltaikanlagen aber ausblieb. Für Anleger ist entscheidend, ob alle Rückzahlungen vollständig erfolgt sind – und warum zentrale Voraussetzungen des Projekts offenbar nicht belastbar genug waren, um die geplante Umsetzung tatsächlich zu ermöglichen.
Originaltext
Bericht über die Mittelverwendungskontrolle zur Vermögensanlage „Nachrangdarlehen_CrowdPower Invest GmbH_8,00 %_2024_2026“
10.07.2026
CrowdPower Invest GmbH
Stuttgart
Bericht
über die Mittelverwendungskontrolle
zur Vermögensanlage
„Nachrangdarlehen_CrowdPower Invest GmbH_8,00 %_2024_2026“
der CrowdPower Invest GmbH
zum Berichtsstichtag 15. Februar 2025
(Veröffentlichungsdatum: 16. August 2024)
Auftrag und Auftragsdurchführung
Mit Vertrag vom 9./11. Juli 2024 wurde ich, Wirtschaftsprüfer Steuerberater Martin Jäschke, Leibnizstraße 23a, 04105 Leipzig (im Folgenden „Mittelverwendungskontrolleur“), von der CrowdPower Invest GmbH Schwarzbachstraße 62, 70565 Stuttgart, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 794223 (im Folgenden „Emittent“, „Emittentin“ oder „Gesellschaft“) beauftragt, die Aufgaben des Mittelverwendungskontrolleurs wahrzunehmen und die Mittelverwendungskontrolle gemäß § 5c Vermögensanlagegesetz (VermAnlG) für eine Vermögensanlage nach § 1 Abs. 2 Nr. 4 VermAnlG durchzuführen. Die Emittentin hat ein Mittelverwendungskonto einzurichten, über das sie nur zusammen mit dem bestellten Mittelverwendungskontrolleur verfügen darf. Der Mittelverwendungskontrolleur darf einer Verwendung der eingeworbenen Anlegergelder durch die Emittentin erst zustimmen, wenn die im Vertrag über die Mittelverwendungskontrolle festgelegten Voraussetzungen vorliegen. Nach der Freigabe hat der Mittelverwendungskontrolleur zu kontrollieren, ob die freigegebenen Mittel aus der Vermögensanlage entsprechend dem im Vertrag festgelegten Verwendungszweck und den übrigen dort festgelegten Bestimmungen verwendet werden. In diesem Bericht informiere ich über das Ergebnis der Mittelverwendungskontrolle der Vermögensanlage „Nachrangdarlehen_CrowdPower Invest GmbH_8,00 %_2024_2026“. Berichtsstichtag ist der 15. Februar 2025.
Anlageobjekt
Das Anlageobjekt wird im Vermögensanlageninformationsblatt nachfolgend beschrieben: „Anlageobjekt ist es, die von den Anlegern gewährten Nachrangdarlehen zur Weiterreichung des Darlehens an die Projektgesellschaft zu verwenden. Der Emittent wird die eingesammelten Nachrangdarlehensbeträge in Form eines endfälligen Gesellschafterdarlehens an die Projektgesellschaft weiterreichen. (…) Bei der Projektgesellschaft handelt es sich um eine 100% Tochtergesellschaft des Emittenten mit Sitz in Mallorca. Das finanzierte Projekt, welches die Projektgesellschaft an verschiedenen Standorten umsetzen möchte, besteht konkret in dem Erwerb und Betrieb von zwei Photovoltaikanlagen (Erzeugung von Strom mittels Sonnenenergie), inklusive Batteriespeichern sowie Ladestationen für elektrische Fahrzeuge. Die Projektgesellschaft erwirbt hierbei auch die Ladestationen und verkauft den Strom aus diesen. Im Einzelnen werden die folgenden Anlagen erworben und betrieben: 1. Standort Golf Son Gual (Ma 15 – Palma – Manacor, km 11,5, 07199 Palma, Balearen, Spanien) (…) 2. Standort Hilton Hotel Galatzo Calvia (Ctra. Andratx, km 20, 07160 Costa de la Calma, Balearen, Spanien) (…)“.
Prüfungsergebnisse zum Berichtsstichtag
Die Ergebnisse der Prüfung, die die Verwendung der Mittel (MV) auf Ebene der Emittentin (1. Ebene) und der Projektgesellschaft (2. Ebene) umfassen, werden nachfolgend zusammengefasst:
Höhe der eingesammelten Anlegergelder: 580.000,00 EUR
Höhe der davon in Anlageobjekte investierten Anlegergelder: 0,00 EUR
Höhe der Anlegegelder, welche für sonstige Ausgaben verwendet wurden: 40.600,00 EUR
Aufzählung der sonstigen Ausgaben und Beschreibung der Verwendung der Anlegergelder für die sonstigen Ausgaben:
Vermittlungspauschale der Plattformbetreiberin in Höhe von 7,00 % der Gesamtnachlangdarlehensvaluta (MV 1. Ebene): 40.600,00 EUR
Aufzählung und Beschreibung der bereits erworbenen Anlageobjekte oder der Rechte daran oder der bereits gepachteten Anlageobjekte:
Es wurden bis zum Berichtsstichtag keine Anlegergelder in die unter Abschnitt „Anlageobjekt“ beschriebenen Photovoltaikanlagen investiert (MV 2. Ebene): 0,00 EUR
Summe der nicht investierten Anlegergelder: 539.400,00 EUR
Die Nettoeinnahmen aus dem Nachrangdarlehen (Fundingsumme abzüglich Vermittlungspauschale) wurden auf Grundlage des Weiterleitungskredits durch Zahlung der Emittentin am 17. September 2024, 27. September 2024, 21. Oktober 2024 und 4. November 2024 an die Projektgesellschaft weitergeleitet (MV 1. Ebene).
Nach den mir vorliegenden Unterlagen und erteilten Aussagen war die Umsetzung des im Vermögensanlagen-Informationsblatt beschriebenen Anlageobjektes aufgrund von unerwarteten technischen Herausforderungen, dem Fehlen verbindlicher Zustimmungen der Standortinhaber sowie dem Wegfall von ursprünglich erwarteten stattlichen Förderungen nicht möglich. Infolgedessen wurden die an die Projektgesellschaft weitergeleiteten Nettoeinnahmen aus dem Nachrangdarlehen nicht verwendet und die Anlagengelder wurden im Januar 2026 vorzeitig an die Anleger zurückgezahlt.
Leipzig, den 6. Juli 2026
Martin Jäschke
Wirtschaftsprüfer Steuerberater
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