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Analyse: CrowdPower Invest GmbH – 580.000 Euro Anlegergeld eingesammelt, aber kein Euro in die Photovoltaikanlagen investiert

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Analyse: CrowdPower Invest GmbH – 580.000 Euro Anlegergeld eingesammelt, aber kein Euro in die Photovoltaikanlagen investiert

Der Bericht über die Mittelverwendungskontrolle zur Vermögensanlage „Nachrangdarlehen_CrowdPower Invest GmbH_8,00 %_2024_2026“ ist aus Anlegersicht bemerkenswert. Denn das zentrale Ergebnis lautet: Es wurden zwar 580.000 Euro Anlegergelder eingesammelt, aber bis zum Berichtsstichtag kein einziger Euro in die vorgesehenen Photovoltaikanlagen auf Mallorca investiert.

Stattdessen wurden 40.600 Euro für eine Vermittlungspauschale an die Plattformbetreiberin verwendet. Das entspricht 7 Prozent der gesamten Nachrangdarlehensvaluta. Die übrigen 539.400 Euro wurden nach Darstellung des Berichts an die Projektgesellschaft weitergeleitet, dort jedoch nicht für das Anlageobjekt eingesetzt.

Das ist deshalb brisant, weil Anleger offenbar in ein konkretes Projekt investieren sollten: den Erwerb und Betrieb von zwei Photovoltaikanlagen inklusive Batteriespeichern und Ladestationen an den Standorten Golf Son Gual und Hilton Hotel Galatzo Calvia auf Mallorca. Genau dieses Projekt wurde aber nach den vorliegenden Angaben nicht umgesetzt.

Als Gründe werden genannt: unerwartete technische Herausforderungen, fehlende verbindliche Zustimmungen der Standortinhaber sowie der Wegfall ursprünglich erwarteter staatlicher Förderungen. Damit stellt sich die naheliegende Frage, wie belastbar die Projektgrundlagen zum Zeitpunkt der Einwerbung der Anlegergelder tatsächlich waren. Wenn wesentliche Zustimmungen und Förderannahmen noch nicht gesichert waren, wäre das aus Sicht von Anlegern zumindest erklärungsbedürftig.

Positiv ist, dass die Anlegergelder nach Darstellung des Berichts im Januar 2026 vorzeitig an die Anleger zurückgezahlt wurden. Offen bleibt im Berichtstext allerdings, ob auch die Vermittlungspauschale von 40.600 Euro wirtschaftlich vollständig ausgeglichen wurde oder ob diese Kosten letztlich aus der Vermögensanlage getragen wurden. Gerade bei einem nicht realisierten Projekt ist diese Frage für Anleger wichtig.

Auffällig ist zudem die zeitliche Struktur: Berichtsstichtag ist der 15. August 2025, unterzeichnet wurde der Bericht jedoch erst am 6. Juli 2026. Außerdem wird ein Veröffentlichungsdatum vom 16. August 2024 genannt, was erklärungsbedürftig wirkt, da dieses Datum vor den geschilderten Mittelverwendungen und vor dem Berichtsstichtag liegt. Hier könnte es sich um einen formalen Fehler, eine missverständliche Angabe oder eine Bezugnahme auf ein anderes Dokument handeln.

Der Bericht zeigt damit ein klassisches Risiko bei projektbezogenen Nachrangdarlehen: Anleger stellen Kapital bereit, das über eine Emittentin an eine Projektgesellschaft weitergereicht wird. Wenn das Projekt dann nicht umgesetzt werden kann, hängt viel davon ab, ob die Gelder noch vollständig vorhanden sind, ob Kosten bereits abgeflossen sind und ob eine Rückzahlung tatsächlich erfolgt. Nachrangdarlehen sind für Anleger ohnehin riskant, weil sie im Krisenfall regelmäßig hinter anderen Gläubigern zurückstehen.

Redaktionell zusammengefasst: Die Mittelverwendungskontrolle dokumentiert keinen Fehlabfluss in das Anlageobjekt, sondern gerade das Gegenteil: Die geplante Investition fand nicht statt. Für Anleger entscheidend ist nun, ob die Rückzahlung vollständig erfolgt ist, ob Zinsen gezahlt wurden, wie mit der Vermittlungspauschale verfahren wurde und warum zentrale Voraussetzungen des Projekts offenbar erst nach Einwerbung der Gelder scheiterten.

Originaltext

Bericht über die Mittelverwendungskontrolle zur Vermögensanlage „Nachrangdarlehen_CrowdPower Invest GmbH_8,00 %_2024_2026“
10.07.2026

CrowdPower Invest GmbH
Stuttgart

Bericht
über die Mittelverwendungskontrolle
zur Vermögensanlage
„Nachrangdarlehen_CrowdPower Invest GmbH_8,00 %_2024_2026“
der CrowdPower Invest GmbH
zum Berichtsstichtag 15. August 2025
(Veröffentlichungsdatum: 16. August 2024)

Auftrag und Auftragsdurchführung

Mit Vertrag vom 9./11. Juli 2024 wurde ich, Wirtschaftsprüfer Steuerberater Martin Jäschke, Leibnizstraße 23a, 04105 Leipzig (im Folgenden „Mittelverwendungskontrolleur“), von der CrowdPower Invest GmbH Schwarzbachstraße 62, 70565 Stuttgart, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 794223 (im Folgenden „Emittent“, „Emittentin“ oder „Gesellschaft“) beauftragt, die Aufgaben des Mittelverwendungskontrolleurs wahrzunehmen und die Mittelverwendungskontrolle gemäß § 5c Vermögensanlagegesetz (VermAnlG) für eine Vermögensanlage nach § 1 Abs. 2 Nr. 4 VermAnlG durchzuführen. Die Emittentin hat ein Mittelverwendungskonto einzurichten, über das sie nur zusammen mit dem bestellten Mittelverwendungskontrolleur verfügen darf. Der Mittelverwendungskontrolleur darf einer Verwendung der eingeworbenen Anlegergelder durch die Emittentin erst zustimmen, wenn die im Vertrag über die Mittelverwendungskontrolle festgelegten Voraussetzungen vorliegen. Nach der Freigabe hat der Mittelverwendungskontrolleur zu kontrollieren, ob die freigegebenen Mittel aus der Vermögensanlage entsprechend dem im Vertrag festgelegten Verwendungszweck und den übrigen dort festgelegten Bestimmungen verwendet werden. In diesem Bericht informiere ich über das Ergebnis der Mittelverwendungskontrolle der Vermögensanlage „Nachrangdarlehen_CrowdPower Invest GmbH_8,00 %_2024_2026“. Berichtsstichtag ist der 15. August 2025. Eine frühere Berichterstattung datiert auf den 6. Juli 2026 (Berichtsstichtag: 15. Februar 2025).

Anlageobjekt

Das Anlageobjekt wird im Vermögensanlageninformationsblatt nachfolgend beschrieben: „Anlageobjekt ist es, die von den Anlegern gewährten Nachrangdarlehen zur Weiterreichung des Darlehens an die Projektgesellschaft zu verwenden. Der Emittent wird die eingesammelten Nachrangdarlehensbeträge in Form eines endfälligen Gesellschafterdarlehens an die Projektgesellschaft weiterreichen. (…) Bei der Projektgesellschaft handelt es sich um eine 100% Tochtergesellschaft des Emittenten mit Sitz in Mallorca. Das finanzierte Projekt, welches die Projektgesellschaft an verschiedenen Standorten umsetzen möchte, besteht konkret in dem Erwerb und Betrieb von zwei Photovoltaikanlagen (Erzeugung von Strom mittels Sonnenenergie), inklusive Batteriespeichern sowie Ladestationen für elektrische Fahrzeuge. Die Projektgesellschaft erwirbt hierbei auch die Ladestationen und verkauft den Strom aus diesen. Im Einzelnen werden die folgenden Anlagen erworben und betrieben: 1. Standort Golf Son Gual (Ma 15 – Palma – Manacor, km 11,5, 07199 Palma, Balearen, Spanien) (…) 2. Standort Hilton Hotel Galatzo Calvia (Ctra. Andratx, km 20, 07160 Costa de la Calma, Balearen, Spanien) (…)“.

Prüfungsergebnisse zum Berichtsstichtag

Die Ergebnisse der Prüfung, die die Verwendung der Mittel (MV) auf Ebene der Emittentin (1. Ebene) und der Projektgesellschaft (2. Ebene) umfassen, werden nachfolgend zusammengefasst:

Höhe der eingesammelten Anlegergelder: 580.000,00 EUR
Höhe der davon in Anlageobjekte investierten Anlegergelder: 0,00 EUR
Höhe der Anlegegelder, welche für sonstige Ausgaben verwendet wurden: 40.600,00 EUR

Aufzählung der sonstigen Ausgaben und Beschreibung der Verwendung der Anlegergelder für die sonstigen Ausgaben:

Vermittlungspauschale der Plattformbetreiberin in Höhe von 7,00 % der Gesamtnachlangdarlehensvaluta (MV 1. Ebene): 40.600,00 EUR

Aufzählung und Beschreibung der bereits erworbenen Anlageobjekte oder der Rechte daran oder der bereits gepachteten Anlageobjekte:

Es wurden bis zum Berichtsstichtag keine Anlegergelder in die unter Abschnitt „Anlageobjekt“ beschriebenen Photovoltaikanlagen investiert (MV 2. Ebene): 0,00 EUR

Summe der nicht investierten Anlegergelder: 539.400,00 EUR

Die Nettoeinnahmen aus dem Nachrangdarlehen (Fundingsumme abzüglich Vermittlungspauschale) wurden auf Grundlage des Weiterleitungskredits durch Zahlung der Emittentin am 17. September 2024, 27. September 2024, 21. Oktober 2024 und 4. November 2024 an die Projektgesellschaft weitergeleitet (MV 1. Ebene).

Nach den mir vorliegenden Unterlagen und erteilten Aussagen war die Umsetzung des im Vermögensanlagen-Informationsblatt beschriebenen Anlageobjektes aufgrund von unerwarteten technischen Herausforderungen, dem Fehlen verbindlicher Zustimmungen der Standortinhaber sowie dem Wegfall von ursprünglich erwarteten stattlichen Förderungen nicht möglich. Infolgedessen wurden die an die Projektgesellschaft weitergeleiteten Nettoeinnahmen aus dem Nachrangdarlehen nicht verwendet und die Anlagengelder wurden im Januar 2026 vorzeitig an die Anleger zurückgezahlt.

Leipzig, den 6. Juli 2026

Martin Jäschke
Wirtschaftsprüfer Steuerberater

1 Komment

  • Prüfungsergebnis: an der Stelle schneidet der Wirtschaftsprüfer sehr schlecht ab. Als Inhaber einer der genannten Standorte erfahre Ich heute erstmalig über das Projekt. Bei der Prüfung hätte man kurz anrufen können um sich darüber zu informieren ob das Projekt überhaupt existiert. Wir wissen nichts von derartigen crowdfounding auf unserer Anlage!!! Hier werden Anleger getäuscht. Sollten Sie als Prüfer das ganze nochmals korrigieren wollen können sie mich gerne kontaktieren. MfG Der Inhaber

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