3A REAL ESTATE AG-soll aufgelöst werden

3A REAL ESTATE AG

Köln

ISIN DE 000 A0STTV6 1/WKN A0STTV

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am

Freitag, den 16. Juni, 2017 um 9:00 Uhr in den Geschäftsräumen der Gesellschaft,
Konrad-Adenauer Ufer 101, 50668 Köln stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der 3A Real Estate AG („Gesellschaft“) ein.

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft zum 31. Dezember 2016 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung vorgesehen.

2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

4. Beschlussfassung über die Auflösung der Gesellschaft

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Gesellschaft aufzulösen. Die Auflösung erfolgt mit Wirkung zum Ablauf des 30. Juni 2017. Abwicklungsgeschäftsjahr ist das Kalenderjahr; das erste Abwicklungsgeschäftsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr und endet am 31. Dezember 2017.

Voraussetzungen für die Teilnahme und Stimmrechtsausübung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben.

Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Hierzu ist ein in Textform (§ 126 b BGB) erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erforderlich. In jedem Fall hat sich der Nachweis auf den Beginn des 26. Mai 2017, 0:00 Uhr MESZ zu beziehen und muss in deutscher oder englischer Sprache erstellt sein. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 9. Juni 2017, 24:00 Uhr MESZ, unter folgender Adresse zugehen:

3A Real Estate AG
c/o Link Market Services AG
Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax: +49 89 – 210 27 289
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

Wir weisen darauf hin, dass im Verhältnis zur Gesellschaft für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur gilt, wer den Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung bzw. zur Ausübung des Stimmrechts erbracht hat. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.

Nach ordnungsgemäßem Eingang des Nachweises werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicher zu stellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes Sorge zu tragen.

Vollmachten

Aktionäre, die die vorgenannten Teilnahmevoraussetzungen erfüllen, jedoch nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte, zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, oder eine andere Person ausüben lassen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126 b BGB). Nähere Einzelheiten zur Anmeldung und zur Vollmachtserteilung erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gem. §§ 126, 127 AktG

Gegenanträge und Wahlvorschläge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu richten; anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt:

3A Real Estate AG
c/o Link Market Services AG
Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax: +49 89 – 210 27 289
E-Mail: gegenantraege@linkmarketservices.de

Bis spätestens zum 01. Juni 2017, 24:00 Uhr MESZ, also zwei Wochen vor dem Tage der Hauptversammlung unter vorstehender Adresse eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden nach Nachweis der Aktionärseigenschaft des Antragstellers im Internet unter

www.abag-ag.de

unverzüglich zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Weitere Angaben

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich die Gesamtzahl der Aktien der Gesellschaft auf 250.000; die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt 250.000.

Sonstige Hinweise

Die Einladung zur Hauptversammlung ist im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Tagesordnung und die folgenden Unterlagen können zu den üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen der 3A Real Estate AG, Konrad-Adenauer-Ufer 101, 50668 Köln, eingesehen werden und werden den Aktionären auf Anfrage kostenlos zugesandt:

Festgestellter Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2016 und Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Köln, im Mai 2017

3A Real Estate AG

– Der Vorstand –

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