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Offener Brief an die FMA Liechtenstein, die BaFin Deutschland und die FMA Österreich

geralt (CC0), Pixabay
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Sehr geehrte Damen und Herren,

zunächst möchte ich mich ausdrücklich für Ihre bisherige Arbeit im Zusammenhang mit der TGI AG Liechtenstein sowie der GGMT Revolution Vertriebs GmbH in Wien bedanken. Viele Anleger haben überhaupt erst durch Ihr Einschreiten erkannt, dass erhebliche aufsichtsrechtliche Fragen rund um diese Geschäftsmodelle bestehen.

Allerdings entwickelt sich die aktuelle Situation mittlerweile zu einem Vorgang, der kaum noch nachvollziehbar erscheint.

Geht man nach den jüngsten Veröffentlichungen und Vertragsunterlagen der TGI AG, dann fällt auf:
Von den jahrelang kommunizierten angeblichen Goldbeständen von über 2.000 Kilogramm im Kosovo oder weiteren Goldbarren in Sierra Leone ist plötzlich kaum noch die Rede.

Dabei wurde genau mit diesen angeblichen Sachwerten über lange Zeit argumentiert, um Anlegern Sicherheit zu vermitteln und den Eindruck zu erwecken, Kundengelder seien umfassend abgesichert.

Nun entsteht jedoch ein völlig anderes Bild.

Denn statt die angeblich vorhandenen Goldbestände zur Rückabwicklung heranzuziehen und damit der Verfügung der FMA Liechtenstein ordnungsgemäß Folge zu leisten, fordert die TGI AG offenbar zunächst von ihren Kunden die erhaltenen „Rabatte“ zurück.

Konsequenterweise müssten nach dieser Argumentation dann wohl sogar Kunden, die tatsächlich Gold erhalten haben, dieses ebenfalls an die TGI AG zurückgeben, um anschließend über Zeiträume von 24 bis 36 Monaten auf die Rückzahlung ihres eingesetzten Kapitals zu warten.

Die entscheidende Frage lautet daher:

Was genau hat dieses Vorgehen noch mit der Verfügung der FMA Liechtenstein vom 26. Mai 2026 zu tun?

Dort wurde öffentlich erklärt:

  • Das unerlaubte Einlagengeschäft sei einzustellen.
  • Die betroffenen Produkte dürften nicht weiter vertrieben werden.
  • Die entgegengenommenen Gelder seien binnen vier Monaten abzuwickeln.

Von Laufzeiten über weitere zwei bis drei Jahre ist dort nicht die Rede.

Ebenso wenig erscheint nachvollziehbar, weshalb Anleger nun erneut finanziell belastet werden sollen, wenn die behaupteten Goldbestände tatsächlich vollständig vorhanden und verwertbar sind.

Gerade deshalb stellen sich mittlerweile immer drängendere Fragen:

  • Existieren die kommunizierten Goldbestände tatsächlich vollständig?
  • Sind diese frei verfügbar?
  • Wem sind sie rechtlich zugeordnet?
  • Und warum erfolgt keine transparente Offenlegung gegenüber den betroffenen Anlegern?

Sehr geehrte Damen und Herren der Aufsichtsbehörden,

aus Sicht vieler Beobachter besteht inzwischen die Gefahr, dass sich die Situation weiter verschärft und möglicherweise zusätzliche Anleger geschädigt werden könnten, solange dieses Geschäftsmodell in der aktuellen Form weitergeführt wird.

Ich appelliere daher mit Nachdruck an Sie:
Bitte sorgen Sie jetzt konsequent für vollständige Aufklärung und die konsequente Durchsetzung der aufsichtsrechtlichen Maßnahmen.

Dazu gehört aus Sicht vieler Betroffener auch:

  • die umfassende Prüfung der tatsächlichen Vermögenswerte,
  • die Überprüfung sämtlicher aktuellen Vertragskonstruktionen,
  • sowie die vollständige Aufklärung der Verantwortlichkeiten der handelnden Personen.

Die Anleger haben ein Recht auf Klarheit.

Vielen Dank für Ihre bisherige Arbeit.
Jetzt liegt es an den zuständigen Behörden, dieses Kapitel konsequent zu Ende zu führen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Bremer

1 Komment

  • Ein Beispiel: Ein Kunde kauft im Februar 2026 100 g Gold für 13.000 € bei der TGI AG. Durch die Maßnahmen der Aufsichtsbehörden wird er nun unsicher und möchte rückabwickeln. Heißt das dann, dass er zunächst die erhaltenen Rabatte zurückzahlen muss – bei 2 % monatlich also rund 260 € × 5 Monate, somit etwa 1.300 € – und sein Geld anschließend, beginnend erst vier Monate später (zur „Erhebung der Rückabwickler“), in 36 Monatsraten zu je rund 325 € zurückbekommt?

    Echt jetzt? Kaltenegger schippert für 250.000 € pro Woche auf der Jacht herum, kann aber seine Kunden, bei denen das Gold doch hinterlegt sein soll, nicht auf einmal zurückzahlen. Wobei – warum wundere ich mich überhaupt noch. Das passt ins Bild.

    WAS BRAUCHT ES EIGENTLICH NOCH, UM ZU ERKENNEN, DASS DIESES GESCHÄFTSMODELL NICHT FUNKTIONIERT??

    @Thomas Bremer – kannst du über die Interessengemeinschaft mit dem Verbraucherschutz mögliche Maßnahmen abstimmen?

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