Wienwert AG- Anleihenrückzahlung bleibt aus

Schlechte Nachrichten zum Jahresauftakt für Anleger, hier die Zeichner der Anleihe der Wiener Wienwert AG. Medienberichten zur Folge kracht es derzeit beim Wiener Immobilienentwickler Wienwert AG und seiner Muttergesellschaft WW Holding AG  mächtig im Gebälk. Wie aus dem Umfeld des Aufsichtsrates bestätigt wird, hat Wienwert die Anleihe 2011-2017, die am 20. Dezember 2017 fällig wurde, nicht bedient. Oder anders gesagt: Wienwert konnte diese nicht zurückzahlen.

Festgesetzt als maximale Emissionsvolumen dieser Schuldverschreibung (6,75 Prozent Zinsen) waren ursprünglich 2,5 Millionen Euro. Schon bei der Platzierung soll es aber zu Schwierigkeiten gekommen sein. Um die 900.000 Euro hat das Unternehmen wohl insgesamt nur im Markt platzieren können.

Da diee Anleihe-Stückelung in diesem Fall 50.000 Euro betrug, könnte es rund 20 Investoren betreffen. Auch wenn hier möglicherweise dann nur ein kleinerer Kreis von Anlegern betroffen sein könnte, zeigt auch dieses Beispiel natürlich wieder einmal, dass wir mit unseren permanenten Warnhinweisen  zu Anleihen mit „Totalverlustrisiko“ sicherlich richtig liegen. Als Anleger, der in eine solche Anleihe investiert, sollte man sich natürlich auch das Unternehmen genau anschauen, das heißt, man sollte sich eigentlich selber von einem Investment überzeugen.

Es gibt hier noch weitere Anleiheemissionen, die dann zur Rückzahlung an die Anleger fällig sind, die nächste bereits im März 2018. Dazu muss man auch wissen, dass 2018 und 2019 zumindest neun Wienwert-Holding-Anleihen mit einem maximalen Emissionsvolumen in Höhe von 29 Millionen Euro zurückgezahlt werden müssen. Die jährlichen Zinszahlungen zwischen 5,25 und 7,15 Prozent sind da noch nicht eingerechnet.

Hinzu kommen sechs Bonds (Maximalvolumen: 29 Millionen Euro), die frühestens 2020 und spätestens 2026 fällig werden. Ob das Unternehmen diese Rückzahlungsverpflichtungen gegenüber den Anlegern dann einhalten können wird, darf man mit dem Wissen der heutigen Situation sicherlich in berechtigte Zweifel ziehen.

Das Unternehmen wird aus unserer Sicht eine „Gesamtlösung“ für alle zukünftigen Fälligkeiten benötigen, sonst hangelt man sich möglicherweise „von einem Mediendesaster zum nächsten“. Schlechte Nachrichten in den Medien zu dem Unternehmen werden dessen Geschäfte dann aber sicherlich nicht fördern.

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