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Vorläufiges Insolvenzverfahren über Energy365 Global GmbH eröffnet

geralt (CC0), Pixabay
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Für Kunden und Geschäftspartner der Energy365 Global GmbH aus Dresden gibt es eine wichtige Entwicklung: Das Amtsgericht Dresden hat am 2. Juni 2026 ein vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens eingeleitet.

Unter dem Aktenzeichen 536 IN 885/26 wurde Rechtsanwalt Morten Jochemczyk aus Dresden zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Gleichzeitig ordnete das Gericht einen sogenannten allgemeinen Zustimmungsvorbehalt an. Das bedeutet: Die Gesellschaft darf ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über Vermögenswerte verfügen.

Auch Zahlungen an das Unternehmen dürfen grundsätzlich nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter geleistet werden.

Die Energy365 Global GmbH mit Sitz am Hugo-Junkers-Ring in Dresden wird von den Geschäftsführern Marc Hofrichter und Andreas Hasenpusch vertreten.

Für betroffene Kunden stellt sich nun vor allem die Frage:
Wie geht es weiter und welche Möglichkeiten bestehen jetzt noch?

Fest steht:
Mit der Anordnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens beginnt zunächst die gerichtliche Prüfung, ob ausreichend Vermögen vorhanden ist, um ein reguläres Insolvenzverfahren zu eröffnen. Gleichzeitig soll verhindert werden, dass Vermögenswerte beiseite geschafft oder einzelne Gläubiger bevorzugt werden.

Viele Betroffene dürften sich nun fragen, ob und wie sie mögliche Forderungen sichern können.

Dazu haben wir mit Rechtsanwalt Niklas Linnemann aus Radebeul bei Dresden gesprochen.

Interview mit Rechtsanwalt Niklas Linnemann

Herr Linnemann, was bedeutet die Einleitung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens konkret für Kunden der Energy365 Global GmbH?

Zunächst bedeutet es, dass das Gericht offenbar ausreichende Anhaltspunkte für wirtschaftliche Schwierigkeiten oder Zahlungsunfähigkeit gesehen hat. Mit der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters wird das Unternehmen faktisch unter gerichtliche Kontrolle gestellt.

Für Kunden und Gläubiger ist wichtig zu verstehen:
Es handelt sich noch nicht um die endgültige Insolvenzeröffnung, aber um einen sehr ernsten Schritt.

Was sollten betroffene Kunden jetzt als Erstes tun?

Ganz wichtig ist:
Ruhe bewahren, aber aktiv werden.

Betroffene sollten jetzt sämtliche Unterlagen sichern:

  • Verträge
  • Rechnungen
  • Zahlungsnachweise
  • E-Mails
  • Schriftverkehr
  • Kontoauszüge
  • Werbeunterlagen

Je besser die Dokumentation ist, desto einfacher wird später die Anmeldung möglicher Forderungen.

Sollten Kunden aktuell noch Zahlungen an das Unternehmen leisten?

Hier ist äußerste Vorsicht geboten.

Das Gericht hat ausdrücklich angeordnet, dass Zahlungen grundsätzlich nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter geleistet werden dürfen, sofern dieser nicht einer Zahlung an die Gesellschaft zustimmt.

Wer unsicher ist, sollte vor weiteren Zahlungen unbedingt rechtlichen Rat einholen.

Können Kunden bereits jetzt Forderungen anmelden?

Eine offizielle Forderungsanmeldung erfolgt normalerweise erst nach der möglichen Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens.

Allerdings sollten Betroffene sich bereits jetzt vorbereiten und ihre Ansprüche sauber dokumentieren.

Welche Fehler machen Betroffene in solchen Situationen häufig?

Viele warten zu lange oder verlassen sich auf beruhigende Aussagen einzelner Beteiligter.

Wichtig ist:
Nur gerichtliche Informationen und Mitteilungen des Insolvenzverwalters sind wirklich belastbar.

Außerdem sollten Betroffene keine Unterlagen wegwerfen und keine vorschnellen Vereinbarungen unterschreiben, ohne diese rechtlich prüfen zu lassen.

Gibt es Chancen, dass Kunden noch Geld zurückerhalten?

Das lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt seriös noch nicht beurteilen. Entscheidend wird sein:

  • Welche Vermögenswerte vorhanden sind
  • Wie hoch die Gesamtforderungen der Gläubiger ausfallen
  • Und ob möglicherweise Ansprüche gegen Dritte bestehen

Das wird nun Aufgabe des Insolvenzverwalters und des Gerichts sein.

Ihr wichtigster Rat an Betroffene?

Nicht in Panik geraten, aber die Situation ernst nehmen.

Betroffene sollten sich jetzt informieren, Unterlagen sichern und gegebenenfalls anwaltlich beraten lassen, damit keine Fristen oder Rechte verloren gehen.

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