Startseite Allgemeines TGI AG- ja Danke, Danke an unsere User
Allgemeines

TGI AG- ja Danke, Danke an unsere User

stevepb (CC0), Pixabay
Teilen

das wir so shcnell die Infos zugespielt bekommen, whow! Was uns auffällt ist auch das Rückabwicklungsdokument, mehr wie das Wort Unglaublich fällt uns da nicht ein. Scherzhaft muss man da die Frage stellen, ist das ein Teil des Sanierungsprogrammes, erst soll der Kunde Geld Zurückbezahlen, dann bekommt er über 24 bis 36 Monate sein Geld zurück. Wahnsinn. Ich hoffe die Investoren der TGI AG merken jetzt endlich was los ist.

 

Kommentar zur neuen TGI-Rückabwicklungsseite im Zusammenhang mit der Verfügung der FMA Liechtenstein

Die neue Hinweis-Seite der TGI AG zur „Rückabwicklung“ dürfte bei vielen Kunden eher zusätzliche Fragen auslösen als Vertrauen schaffen. Denn in Verbindung mit der Verfügung der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) wird deutlich, wie ernst die Situation offenbar tatsächlich ist.

Zur Erinnerung:
Die FMA hatte am 28. Mai 2026 öffentlich bekanntgegeben, dass die TGI AG mit den Produkten „Customer Basic 2 %“, „Sales Premium“ und „Sofortrabatt“ unerlaubt das Einlagengeschäft betreibe. Gleichzeitig ordnete die Behörde an:

  • sofortiger Stopp des Vertriebs,
  • sofortiger Stopp öffentlicher Angebote,
  • und insbesondere:
    das weitere Halten der angenommenen Kundengelder müsse innerhalb von vier Monaten beendet werden.

Genau vor diesem Hintergrund wirkt die nun veröffentlichte „Rückabwicklungsinformation“ bemerkenswert.

Denn dort erklärt die TGI AG zunächst, dass Rückabwicklungen „nicht sofort“ erfolgen könnten. Stattdessen müsse zunächst eine „umfassende Bestandserhebung“ stattfinden. Danach solle ein „einheitlicher Zahlungsplan“ erstellt werden.

Besonders auffällig:
Die TGI spricht plötzlich von Rückzahlungen in Teilbeträgen über einen Zeitraum von „24 bis 36 Monaten“.

Das wirft zwangsläufig Fragen auf.

Denn die Verfügung der FMA spricht ausdrücklich davon, dass das Halten der fremden Gelder binnen vier Monaten beendet werden müsse. Nun entsteht zumindest der Eindruck, dass Kunden stattdessen auf jahrelange Teilzahlungen vorbereitet werden sollen.

Ob ein solcher Zeitraum tatsächlich mit den aufsichtsrechtlichen Vorgaben der FMA vereinbar wäre, dürfte eine zentrale Frage sein, die am Ende nicht die TGI selbst beantwortet, sondern ausschließlich die Aufsichtsbehörde.

Noch kritischer wirkt ein weiterer Punkt:
Die TGI erklärt, Kunden müssten vor einer Rückzahlung zunächst sämtliche bereits erhaltenen „Rabatte und Provisionen“ zurückzahlen.

Erst danach solle dann „Zug um Zug“ eine Rückzahlung des ursprünglichen Kaufpreises erfolgen — ebenfalls verteilt auf bis zu 36 Teilzahlungen.

Das bedeutet praktisch:
Kunden sollen möglicherweise zunächst selbst Geld zurückzahlen, bevor sie überhaupt wieder eigenes Kapital zurückerhalten.

Gerade für viele Verbraucher dürfte das überraschend sein.

Auch der Hinweis auf den „Gleichbehandlungsgrundsatz“ ist interessant. Offensichtlich versucht die TGI damit zu erklären, warum einzelne Kunden nicht sofort ausgezahlt werden könnten. Allerdings bleibt offen:
Wie hoch sind die tatsächlich verfügbaren Mittel überhaupt?
Wie viele Kunden wünschen Rückabwicklung?
Und vor allem:
Welche konkreten Vorgaben macht die FMA hierzu tatsächlich?

Genau an diesem Punkt wird ein weiterer Aspekt besonders wichtig:
Die FMA ist keine Rechtsberatungsstelle für Unternehmen. Die Behörde erklärt nicht individuell, wie ein neues Geschäftsmodell gestaltet werden muss oder welche Vertragskonstruktionen zulässig sind. Sie überwacht die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

Deshalb wirkt die Darstellung mancher Aussagen rund um angebliche „Abstimmungen“ mit Behörden zumindest erklärungsbedürftig. Denn am Ende zählt nicht, welche Lösung sich ein Unternehmen wünscht, sondern welche aufsichtsrechtlichen Anforderungen tatsächlich erfüllt werden müssen.

Die aktuelle TGI-Kommunikation vermittelt daher insgesamt ein widersprüchliches Bild:
Einerseits wird Kunden nahegelegt, auf Rückabwicklungen möglichst zu verzichten und neue Verträge zu akzeptieren.
Andererseits wird bei einer gewünschten Rückabwicklung ein Szenario dargestellt, das sich über mehrere Jahre hinziehen könnte.

Für betroffene Kunden bedeutet das vor allem:
Sehr genau prüfen, welche Erklärungen abgegeben werden und welche rechtlichen Folgen dies haben könnte.

Denn die derzeitigen Formulierungen enthalten erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Tragweite — insbesondere vor dem Hintergrund der laufenden aufsichtsrechtlichen Maßnahmen der FMA Liechtenstein.

3 Kommentare

  • Wenn ich ehrlich bin, kann ich mir nicht im Mindesten vorstellen, dass die FMA Liechtenstein damit einverstanden ist. Sie wird der TGI AG keinen „Blankoscheck“ ausgestellt haben, mit dem diese mit ihren Kunden machen kann, was sie will.

    Der Kunde hat sein Geld bezahlt und Gold gekauft – und soll nun, wenn er stattdessen die Rückabwicklung wählt, zuerst die erhaltenen „Rabatte“ zurückzahlen und sein Geld dann über Jahre in Raten zurückbekommen.

    Vor diesem Hintergrund müsste eigentlich auch der Verbraucherschutz auf den Plan gerufen werden – gerade weil das Gold ja angeblich hinterlegt sein sollte und eine Rückabwicklung damit problemlos und sofort möglich sein müsste. Der könnte dann gegebenenfalls auch im Rahmen einer Sammelklage gerichtlich feststellen lassen, was an den ganzen Beteuerungen tatsächlich dran ist – und ob die angebotene „Neuregelung“ einer rechtlichen Prüfung überhaupt standhält.

    Ich gehe im Übrigen davon aus, dass die finanzierenden Banken der TGI AG vor dem aktuellen Hintergrund die Reißleine gezogen und ihre Kreditlinien fällig gestellt haben dürften.

  • Zu 100 % lassen sich die Leute wieder blenden und und unterschreiben auch diesen Mist.
    Der wird noch lange Zeit damit durchkommen. Traurig das da nicht längst eine Razzia stattgefunden hat.

  • „Rabatte“ erstmal rückzahlen und dann vielleicht später im Laufe von zwei, drei Jahren Geld zurückbekommen erinnert mich doch stark an die einschlägigen Nigeria-Scams.

    Darauf wird ja hoffentlich keiner eingehen. Wobei das wohl auch der Sinn der Regelung ist, dass da keiner drauf eingeht.

    Dann würde wohl jeder eher nichts zahlen und drauf hoffen, dass vielleicht das Gold noch kommt. Und wenn nicht, hat man durch die „Rabatte“ wenigstens den Schaden begrenzt.

    Anmerkung der Redaktion: Genau das geht eben nicht. Die TGI AG muss innerhalb von vier Monaten rückabwickeln – da ist nichts mit 24 oder gar 36 Monaten. Und ja: Der Kunde muss sich selbstverständlich die bereits erhaltenen Rabatte anrechnen lassen. Das Geschäft muss letztlich so abgewickelt werden, als hätte es niemals stattgefunden.

    Auch der Umstand, dass das vom Kunden erworbene Gold inzwischen möglicherweise den doppelten Wert hat, spielt dabei zunächst keine Rolle. In einem solchen Fall müsste der Kunde mögliche weitergehende Ansprüche – etwa auf Schadensersatz – gesondert gegen die TGI AG geltend machen.

    Die entscheidende Frage bleibt daher:
    Macht das für den Kunden am Ende wirklich Sinn?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime (Bautzen) zur neuen „Neuregelung“ der TGI AG

Frage: Herr Rechtsanwalt Reime, die TGI AG verschickt derzeit neue Vertragsangebote an...

Allgemeines

LFS Bewirtschaftungs AG: Vertrauen ist keine Einbahnstraße

Man muss der LFS Bewirtschaftungs AG eines lassen: Kommunikation scheint man dort...

Allgemeines

He-Man zwischen Trash, Nostalgie und Midlife-Crisis der Achtziger

He-Man ist zurück. Wieder einmal. Und wie so oft stellt sich bei...

Allgemeines

Trump und die KI: „Bitte freiwillig melden – aber bloß keine Regeln!“

Donald Trump hat endlich sein großes KI-Dekret unterschrieben – und die Botschaft...