Verbraucherschützer und Polizei warnen aktuell erneut vor sogenannten „Ping-Calls“ aus dem Ausland. Besonders häufig tauchen dabei Telefonnummern mit der Vorwahl +216 aus Tunesien auf. Betroffene sollten in solchen Fällen keinesfalls unüberlegt zurückrufen.
Hinter den kurzen Anrufen steckt oft eine bekannte Betrugsmasche:
Die Täter lassen das Telefon meist nur einmal klingeln, damit ein verpasster Anruf auf dem Display erscheint. Ziel ist es, Neugier oder Sorge auszulösen, damit die Angerufenen zurückrufen.
Der Rückruf kann dann teuer werden. Häufig führen die Nummern zu kostenpflichtigen Mehrwertdiensten im Ausland, wodurch hohe Gebühren entstehen können.
Nach Angaben von Experten werden solche Anrufe oft automatisiert durchgeführt. Die verwendeten Telefonnummern stammen dabei teilweise aus gestohlenen oder illegal gehandelten Datensätzen.
Neben Tunesien (+216) werden ähnliche Betrugsanrufe auch mit Vorwahlen aus anderen Ländern registriert, darunter:
Grundsätzlich gilt:
Wer keine persönlichen oder geschäftlichen Kontakte in diese Länder hat, sollte bei unbekannten Anrufen besonders vorsichtig sein.
Die wichtigste Empfehlung lautet:
Wer versehentlich bereits zurückgerufen hat und ungewöhnliche Kosten auf der Telefonrechnung feststellt, sollte sich umgehend an seinen Mobilfunkanbieter wenden und die Rechnung prüfen lassen.
Die Polizei rät außerdem dazu, verdächtige Nummern zu melden und regelmäßig über aktuelle Betrugsmaschen informiert zu bleiben.
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